04.07.2024
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Neuer VERBUND X-Call: 8 Suchfelder für Accelerator-Projekte und VC-Investment-Chancen

Der VERBUND X Accelerator (VXA) geht in die sechste Runde - mit neuen Partnern, neuen Suchfeldern und einem klaren Ziel.
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Beim VERBUND X Demo Day des fünften Accelerator-Batches gab es wieder spannende Insights in die Proof-of-Concept-Projekte | (c) VERBUND
Beim VERBUND X Demo Day des fünften Accelerator-Batches gab es wieder spannende Insights in die Proof-of-Concept-Projekte | (c) VERBUND

„Die Entwicklungen als auch Herausforderungen für das Gelingen einer nachhaltigen Energiezukunft schreiten extrem schnell voran und die Frage ist: Wer liefert all die Innovationen? Sind es Corporates? Sind es Startups? Ich bin davon überzeugt, es sind Partnerschaften, die das zustande bringen“, sagte Franz Zöchbauer, Managing Director VERBUND Ventures und Director Corporate Innovation & New Business bei VERBUND beim Demo Day des VERBUND X Accelerator (VXA) Batch 5 im Frühling.

Bewerbung für VERBUND X Batch 6 bis Ende August

Das trifft den Grundgedanken des Programms im Kern: Kollaboration und Co-Innovation – nicht nur zwischen etablierten Unternehmen und Startups, sondern auch zwischen Corporates untereinander – sind der Schlüssel für erfolgreiche Innovation. Den Beweis dafür erbrachte der VERBUND X Accelerator nun schon fünf Mal. Aus 29 Pilotprojekten in Kooperation zwischen VERBUND, bislang 22 Corporate-Partnern und Startups entstanden zahlreiche langfristige Projekte, die nach wie vor laufen. Nun startete der Call für Batch 6. Bis 18. August können Startups aus der ganzen Welt sich bewerben.

Porsche Holding-Tochter und Axpo neue Use Case-Partner, Greiner Innoventures und UNIQA Ventures neue VC-Partner

Auch im aktuellen Durchgang sind neben bereits erfahrenen auch neue Corporate-Partner an Bord. Erstmals unter den Use Case-Partnern sind MOON, eine Tochter der Porsche Holding, und der Schweizer Energieanbieter Axpo. Dazu kommen die bereits in vorangehenden Batches vertretenen Partner Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), RHI Magnesita, voestalpine Stahl GmbH und wienerberger. Bei den VC-Partnern kommen zu VERBUND X Ventures, Speedinvest und Elevator Ventures nun auch UNIQA Ventures und Greiner Innoventures hinzu.

Paneldiskussion beim VERBUND X Demo Day Batch 5 mit Achim Kaspar (COO VERBUND), Oliver Schmerold (CEO ÖAMTC), Gülnaz Atila (COO Region Central Wienerberger), Emanuele Volpe (CIO DTEK) | © tenthirty

Große Bandbreite an Lösungen gesucht

All die Partner suchen gemeinsam mit VERBUND eine große Bandbreite an Startups. Denn insgesamt acht Suchfelder wurden für Batch 6 definiert – fünf gemeinsam mit den Use-Case-Partnern für den Accelerator, drei gemeinsam mit den VC-Partnern für mögliche Investments.

Die 5 Use Case-Suchfelder

Industrial Energy Storage

voestalpine Stahl und wienerberger stellen ihre Industrieanlagen von fossilen Brennstoffen auf nachhaltige Energiequellen um. Das erfordert effektive Energiespeicherlösungen, um einen zuverlässigen und effizienten Betrieb zu gewährleisten. Aber auch die nachhaltige Energieerzeugung von VERBUND bedingt fortschrittliche Energiespeichersysteme, die Schwankungen im Energieangebot ausgleichen und so die kontinuierliche Stromversorgung sichern.Im VXA suchen die Partner daher verschiedene Lösungen zur Bewältigung des schwankenden Energiebedarfs in ihren Anlagen. Dazu gehören sowohl Kurzzeit- als auch Langzeit-Speicherlösungen, ebenso wie Anwendungen zur Energieumwandlung und -speicherung. Der Schwerpunkt liege auf der Identifizierung von Technologien, die über die traditionellen Lithium-Ionen-Batterien hinausgehen, mit besonderem Augenmerk auf Power2X-Umwandlungstechnologien, heißt es von den Partnern.

Hydrogen & Gas Sensors

voestalpine Stahl, RHI Magnesita, VERBUND und Axpo suchen im Zuge ihrer Bemühungen im Bereich Wasserstoff nach innovativen Lösungen von Scaleups zur Erkennung von Lecks und zur Messung der Qualität und Reinheit von Wasserstoff und Gasen. Der Schwerpunkt liegt auf der Überwachung der Wasserstoffspeicherung und des Wasserstofftransports, um eine effiziente Qualitätskontrolle und Sicherheit in Wasserstoff- und Gasnetzen zu gewährleisten. Konkret gesucht werden etwa mobile Sensortechnologien zur frühzeitigen Erkennung von Lecks in Behältern und Pipelines und Lösungen zur Verbesserung von Sicherheitsprotokollen für die Speicherung und den Transport von Wasserstoff und Gasen. Zudem suchen die Partner Technologien zur Messung der Qualität und Reinheit von Wasserstoff und Gasen.

Technical Aggregation of Distributed Energy Resources

In diesem Suchfeld wollen VERBUND und MOON Lösungen im Lichte der steigenden Zahl an Energie-Prosumern finden. Der Trend erfordere ein flexibles Energiemanagement auf lokaler und größerer Netzebene durch die Integration von Erzeugung, Verbrauch und Speicherung verschiedener dezentraler Energieressourcen, heißt es von den Partnern. Dabei könnten bidirektionale E-Autos eine zentrale Rolle spielen, da ihre Batterien als Energiespeicher dienen können. VERBUND will dabei als Markt-Aggregator fungieren und sucht gemeinsam mit den Partnern nach technischen Lösungen dafür.

AI Agents

In diesem Suchfeld definiert VERBUND einen sehr spezifischen Use Case: VERBUND will die Datenqualität innerhalb seiner hierarchisch strukturierten und relationalen Datenbanken verbessern, indem mehrere spezialisierte KI-Modelle, so genannte Agenten, integriert werden, die in der Lage sind, autonom miteinander zu kommunizieren, ihre Aufgaben nahtlos zu integrieren und effektiv zu interagieren. Jeder Agent soll dabei unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten übernehmen, die zusammen zu einem guten Ergebnis führen, etwa Erkennung von Anomalien, Code-Analyse und Lösung.

Intelligent Analysis Based on Satellite Imagery

VERBUND nutzt derzeit Satellitenbilder für die Potenzialanalyse von PV-Anlagen auf verschiedenen Flächen wie Dächern und Feldern. Allerdings fehle es den vorhandenen Bildern oft an der notwendigen Genauigkeit, weshalb man damit nur grobe Schätzungen vornehmen könne, die später angepasst werden müssten, heißt es vom Unternehmen. In diesem Suchfeld will VERBUND daher innovative Lösungen finden, um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Satellitendaten für die Flächenanalyse zu verbessern – entweder durch bessere Ausgangsdaten oder durch die Verbesserung bestehender Daten via KI. Konkret sollen dann etwa in den Verkaufsprozess integrierte Analysetools für die Kundenakquise entstehen, die das PV-Potenzial auf Dächern in bestimmten Gebieten genau ermitteln.

Impressionen vom VERBUND X Demo Day Batch 5. | © tenthirty

Die 3 VC-Suchfelder

AI-Driven Product Development

Greiner Innoventures und Speedinvest suchen nach Investmentmöglichkeiten in KI-basierte Tools, die den Produktentwicklungsprozess erheblich verbessern können, einschließlich der Optimierung des CO2-Fußabdrucks von Produkten. Diese KI-gesteuerten Lösungen sollen etwa Arbeitsabläufe rationalisieren und sie schneller, effizienter und qualitativ hochwertiger machen können. Konkret suchen sie nach einer KI als „Co-Pilot“, die sie während des gesamten Konstruktions- und Produktentwicklungsprozesses unterstützen kann – von der Angebotserstellung und Konzeption über das Design und die Fertigung bis hin zur Auslieferung. Ziel sei es, bessere Lösungen für Kunden, schnellere Reaktionszeiten, verbessertes Prototyping und kürzere Markteinführungszeiten zu ermöglichen, um die Kundenzufriedenheit zu erhöhen, heißt es von Greiner Innoventures.

Energy Fintech Innovations

In diesem Suchfeld sind Elevator Ventures, Uniqa Ventures, Speedinvest und VERBUND X Ventures auf der Suche nach Investmentmöglichkeiten in Fintechs, die den Energiesektor unterstützen. Der Fokus liegt dabei auf der Verbesserung der Effizienz, Transparenz und Zugänglichkeit von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und Energiemanagement. So sucht man etwa nach Finanzierungs- bzw. Leasingplattformen für erneuerbare Energien oder Plattformen zur Unterstützung des Peer-to-Peer-Energiehandels und dezentraler Energiemärkte.

Green Fintech & Sustainable Banking Technologies

Elevator Ventures, Uniqa Ventures, Speedinvest und VERBUND X Ventures wollen in diesem Suchfeld Investmentmöglichkeiten in innovative Finanztechnologien finden, die Nachhaltigkeit und umweltfreundliche Praktiken im Finanzsektor fördern. Konkret gesucht werden etwa Lösungen für ein integriertes ESG-Rating in der Kreditwürdigkeitsprüfung von KMU oder zur Bewertung der Verlässlichkeit und Integrität von Emissionsgutschriften. Zudem suchen die Partner nach Plattformen für den Handel mit Zertifikaten für grüne Energiequellen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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