10.08.2022

VERBUND X Accelerator sucht die besten Startups im Energie- und Infrastrukturbereich

VERBUND, OMV, Post, Alperia und RHI Magnesita arbeiten in einem mehrmonatigen Programm gemeinsam mit ausgewählten Startups an konkreten Innovations-Projekten.
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VERBUND X Accelerator
(c) VERBUND
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Das Energieunternehmen VERBUND betreibt in Österreich einen der erfolgreichsten Corporate Accelerators. VERBUND X verbindet vielversprechende Startups aus der ganzen Welt mit starken Corporate-Partnern und bringt so spannende Innovations-Projekte auf den Boden. Heuer geht das Programm mit neuen Schwerpunkten und Partnern in die nächste Runde – der Call wurde verlängert und ist für Startups noch bis 19. August 2022 geöffnet.

RHI Magnesita neu an Bord

Die aktuelle Energiekrise erhöhe den Druck, Innovationen noch schneller auf den Boden zu bringen, schreibt VERBUND. Das gelinge am besten mit starken Partnerschaften. Heuer sind neben VERBUND auch wieder OMV, Alperia, Post AG und Voestalpine Corporate-Partner – neu dabei ist erstmals RHI Magnesita. Die Corporates sollen im kommenden Programmdurchlauf nicht nur mit Startups, sondern auch miteinander an Lösungen arbeiten – etwa in den Bereichen Carbon Capture und Carbon Utilization.

Startups profitieren aber nicht nur durch die Kooperation mit den fünf Corporate Partnern sondern werden unter anderem durch Speedinvest, ÖBAG, AIT (Austrian Institute of Technology) und BIG (Bundesimmobiliengesellschaft) mit Fachexpertise und einem breiten Netzwerk unterstützt.

Insgesamt stehen heuer sieben Themenfelder im Fokus des Accelerators – von Wärmepumpen über Energiespeicher bis hin zu Carbon-Capture-Technologien. Neben gemeinsamen Suchfeldern gibt es auch Corporate-spezifische Themen wie Wärmepumpen für VERBUND oder PV-Energienutzung für die Post.

Die Themenfelder des VERBUND X Accelerators:

  • Innovative Carbon Capture Technology
  • Innovative Carbon Utilization Technology
  • Advanced biomass to aviation fuels and chemicals
  • Heat Pumps: Retrofit technologies & services and innovative hardware (B2C)
  • Innovative solutions for PV surplus and E-fleet energy optimization
  • Innovative Energy Storage
  • Advanced Data Analytics for Wind farms & PV plants

Bisher sind aus dem Accelerator bereits 18 konkrete Pilotprojekte hervorgegangen. Eines davon ist durch eine Kooperation der ASFINAG mit den deutschen Startups LuvSide und Mowea zustande gekommen und sorgt dafür, dass die Mikro-Windturbinen der Startups demnächst an unterschiedlichen Standorten der ASFINAG Energie erzeugen. VERBUND selbst arbeitet mit Startups wie eFriends und exnaton an lokalen Energiegemeinschaften und die Voestalpine arbeitet mit dem niederländischen Jungunternehmen RGS-Development daran, die bei der Stahlproduktion verwendete Wärme zu speichern und in Energie umzuwandeln.

So läuft der Accelerator

Nach dem Auswahlverfahren startet das Programm am 18. Oktober 2022 mit einem dreitägigen Bootcamp, in dem erste Möglichkeiten ausgelotet werden. Von November bis März läuft dann die eigentliche Acceleration-Phase, in der an Projekten gearbeitet wird. Ende März findet schließlich der Demo Day statt, an dem sich internationale Partner, Unternehmen und Startups treffen, um die Ergebnisse der vergangenen Monate zu präsentieren.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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