12.06.2019

Facebook für Verbrecher: US-Startup Pigeonly verbindet Insassen mit der Außenwelt

Das US-Startup Pigeonly hat eine App entwickelt, über die Inhaftierte mit ihren Angehörigen kommunizieren können. Neben einer "low cost number" für Gefängnis-Telefonate bietet das Startup auch einen Upload-Service für Fotos der Angehörigen an.
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(c) Pigeonly/Facebook - Das US-Startup Pigeonly möchte mit seiner App die Kommunikation zwischen Insassen und deren Familien verbessern.

Es hilft, wenn die Gründerstory eines Startups eine gute ist. Im Idealfall erzählen die Gründer von einem Problem mit dem sie selbst konfrontiert waren und in weiterer Folge daraus ein Geschäftsmodell entwickelt haben. Die Anfangsgeschichte von Frederick Hutson beginnt nicht mit Meetings oder Gesprächen mit Partnern. Nicht einmal mit einem einschneidenden Erlebnis oder dem Gespür für ein Geschäftsfeld. Am Anfang von Pigeonly standen gezückte Waffen.

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Von DEA festgenommen

Wie Bloomberg und das US-News-Network CGTN berichten, wurde Gründer Frederick Hutson 2007 von der DEA (Drug Enforcement Administration) aufgrund des Dealens mit Marihuana mit gezogener Pistole festgenommen. Der spätere Gründer verbüßte eine fünfjährige Haftstrafe und erzählte in einem Interview mit USA Today 2014, dass er zwar älter und reifer geworden sei, aber noch immer eine hohes Maß an Risikobereitschaft und den Drang habe, Probleme auf kreative Weise zu lösen.

Ohne „Support Network“ rückfällig

Der CEO von Pigeonly hat „first-hand-experience“, wie schwer es ist, mit den Liebsten außerhalb des Gefängnisses in Kontakt zu bleiben. Und welchen positiven Eindruck es auf jene hätte, die es schaffen: „Ich habe die Leute gesehen, die die finanziellen Mittel hatten, um ‚in touch‘ zu bleiben. Jene haben sich, sobald sie frei waren,  gut geschlagen. Die Anderen wiederum, die kein ’support network‘ hatten, kehrten als Gefangene ziemlich schnell zurück“, so sein Zitat bei Bloomberg.

Das Problem mit US-Gefängnissen

Um die wahre Bedeutung des Startups zu verstehen, muss man zuerst eine gewisse Ahnung von der „Prison-Policy“ der USA haben. Momentan befinden sich rund 2,3 Millionen Personen in den Vereinigten Staaten hinter Gittern. Insassen können dabei ohne Vorwarnung von einer in eine andere Haftanstalt transportiert werden. Was es für Angehörige äußerst schwierig macht, den Kontakt zu halten.

Bisher war es der Familie oder Freunden allein durch ein komplexes Phone-System, mittels Brief oder durch direkte Besuche möglich, mit den verurteilten Angehörigen Umgang zu pflegen. Alle drei Varianten können jedoch teilweise unüberwindbare Hürden darstellen, wenn der Gefangene in einem anderen US-Bundesstaat sitzt. Vor allem was die Geldfrage betrifft, da alleine Telefon-Kosten von mehreren hundert US-Dollar pro Monat entstehen können. Pigeonly hingegen verlange eine monatliche Gebühr zwischen 7,99 und 19,99 US-Dollar.

Eine zwei Milliarden schwere Industrie

Das „prison-phone system“ in den USA sei eine zwei Milliarden US-Dollar schwere Industrie, erzählt Hutson und erklärt seinen Zugang: seine Plattform basiert auf einer Datenbank, die alle Kriminalakten sammelt und organisiert, um herauszufinden, wer in welchem Gefängnis sitzt, welche Regelungen es für den Briefverkehr gibt, wer den Phone-Provider stellt und wie viel für Prison-Calls verlangt wird.

Mit Pigeonly „low cost number“ anrufen

Mit Pigeonly haben die inhaftierten Nutzer mehrere Möglichkeiten den Kontakt mit ihren Angehörigen zu pflegen: Der Phone-Part funktioniert so, dass der Insasse eine „low cost number“ des Startups anruft und dann auf die kostengünstigste Art und Weise mit der Nummer der gewünschten Person verbunden wird. Laut dem Startup können so rund 80 Prozent der Telefonkosten gespart werden.

Auch die Nutzung des PC, um eine Nachricht zu schreiben, kann schnell teuer werden. Inhaftierte zahlen bisher (je nach Region unterschiedlich) rund fünf Cents pro Minute, um den PC benützen zu dürfen. Dazu kommen 15 bis 47 Cents  pro Nachricht über ein Messaging-System, das von einem Unternehmen verwaltet und geprüft wird. Gefangene verdienen im Vergleich, wenn sie im Gefängnis arbeiten, acht Cents pro Stunde.

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c) Pigeonly/Facebook – Mit der „Prison-App“ Pigeonly lassen sich Fotos uploaden und Nachrichten verschicken.

Fotos uploaden und Aufenthaltsort erfahren

Auch Angehörige sollen durch Pigeonly profitieren können: Über ein Suchfeld, kann der Name und die Inmate ID eingetragen werden, wobei sich so der Aufenthaltsort des Inhaftierten eruieren lässt. Zudem können Angehörige Fotos über die App uploaden und Messages schreiben, die anschließend nach einer ausführlichen Kontrolle ausgedruckt zugestellt werden.

Y Combinator als Investor

Studien würden laut Bloomberg belegen, dass Rückfälligkeitsraten bei jenen niedriger seien, die in Kontakt mit Familienmitgliedern stehen würden. Das ist auch eines der Hauptargumente des Startups, das mittlerweile über 5,1 Millionen US-Dollar an Kapital von gleich neun Investoren (darunter y Combinator) ergattern konnte. Täglich würden vom Unternehmen 4000 Aufträge im gesamten Land ausgeführt und zwischen zwei und drei Millionen „phone-minutes“ im Monat über Pigeonly laufen.

Teil der Rehabilitation

Hutson sieht sein Startup als Teil des Rehabilitationsprozesses. Rund 98 Prozent der Inhaftierten in den USA würden nämlich keine lebenslange Haftstrafe verbüßen und in die Gesellschaft wieder zurückzukehren. „Es ist viel teurer jemanden im Gefängnis zu halten, als ihn zur Schule zu schicken“, sagt Hutson.

CGTN America-Interview mit Pigeonly CEO Frederick Hutson über die Rolle von Pigeonly bei der Rehabilitation von Insassen.


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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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