04.04.2019

Amabrush: Verbraucherschutzverein prüft rechtliche Schritte gegen Startup

Die "10-Sekunden-Zahnbürste" des österreichischen Startups Amabrush steht aufgrund des geringen Putzerfolgs und ausbleibender Lieferungen schon länger in der Kritik. Der Verbraucherschutzverein hat nun angekündigt, gegen das Startup juristisch vorgehen zu wollen. Der brutkasten hat den Amabrush-Gründer, Marvin Musialek, kontaktiert und eine erste Stellungnahme bekommen.
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Amabrush
(c) Amabrush: Kritik am österreichischen Zahnhygiene-Startup Amabrush reißt nicht ab

Die smarte Zahnbürste von Amabrush sollte eine Revolution in der Zahnhygiene einleiten. Das Startup verspricht eine rasche Reinigung der Zähne in nur zehn Sekunden. Nach erfolgreichem Crowd-Funding und zahlreichen Vorbestellungen häuften sich Ende Jänner diesen Jahres die Beschwerden gegenüber dem Hersteller und seiner „10-Sekunden-Zahnbürste“.

+++ Amabrush: Aufregung um die 10-Sekunden-Zahnbürste +++ 

In einem Beitrag der ORF-TV-Sendung „Konkret“, der im Jänner ausgestrahlt wurde, äußerte damals der Leiter der Universitätszahnklinik in Wien, Andreas Moritz, Kritik. Die Putzleistung von Amabrush könne nicht das reguläre Putzen der Zähne ersetzen, so der Leiter (der brutkasten berichtete). Im Zuge der medialen Aufmerksamkeit hagelt es auch in den Sozialen Medien Kritik – nicht nur aufgrund der geringen Putzleistung, sondern auch aufgrund ausbleibender Lieferungen. Wie nun der Verbraucherschutzverein angekündigt hat, wolle der Verein juristisch gegen Amabrush vorgehen.

Begründung des Verbraucherschutzverein

Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzverein (VSV), erläutert in einer Aussendung, dass sich beim Verein zahlreiche Crowdfunder und Käufer gemeldet hätten, die sich durch Amabrush geschädigt sehen. Zum einen werden Crowdfunder seit über einem Jahr vertröstet und bekommen keine Zahnbürste ausgeliefert, zum anderen beschweren sich Käufer, dass die Zahnbürste in keiner Weise dem entspricht, was beworben wurde.

Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden hat sich der VSV nun dazu entschlossen, bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung einzureichen. „Die Staatsanwaltschaft wird zu prüfen haben, ob strafrechtliches Handeln vorliegt. Es gilt allerdings die Unschuldsvermutung“, so Kolba.

Sammelaktion gegen Startup

Der VSV prüft weitere Schritte, auch eine Sammelklage stehe im Raum. „Wir prüfen weitere rechtliche Schritte für die Betroffenen, von einem Anschluss als Privatbeteiligte bis zu Sammelklagen gegen das Unternehmen“, so Kolba. Dahingehend sammelt der VSV über einen Online-Fragebogen Daten von Crowdfundern und Käufern, die sich durch Amabrush geschädigt sehen.

Erste Reaktion von Gründer

In einer ersten Reaktion erläutert Marvin Musialek, Gründer von Amabrush, gegenüber dem brutkasten, dass sein Startup die Beschwerden seiner Kunden sehr ernst nehme, betonte jedoch, dass die Staatsanwaltschaft derzeit gegen Amabrush nicht aktiv ermitteln würde. „Es ist jedem sein gutes Recht eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen, allerdings handelt es sich hierbei lediglich um die Frage, ob überhaupt ermittelt wird“, so Musialek.


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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


Eine Anfrage an die beiden Gründer zu den Hintergründen wurde vonseiten des brutkasten gestellt.

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