14.08.2020

Verbraucherschützer verklagen Zoom in Millionenhöhe

US-Verbraucherschützer klagen Zoom wegen irreführender Angabe zur Verschlüsselung und zu Verbindungen mit China.
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Zoom
(c) Zoom

Eine US-amerikanische Verbraucherschutz-NGO namens Consumer Watchdog klagt den Videoconferencing-Anbieter Zoom auf Schadenersatz in Millionnenhöhe. Das berichtet unter anderem die Washington Post.

Zoom machte irreführende Datenschutz-Angaben

Unter anderem heißt es, dass der Anbieter irreführende Informationen über die eigene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbreitet habe. Auch beschuldigt Comsumer Watchdog den Videoconferencing-Anbieter, Verbindungen zu China verleugnet und Calls zwischen Usern in den USA über Server in China geleitet zu haben. Insgesamt sei bei den Kunden ein „falsches Gefühl von Sicherheit“ entstanden, heißt es in der Klage.

Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird. „Mir fällt auf, wie unverhohlen Zoom etwas behauptete, was nicht der Fall war“, sagt Jerry Flanagan, der Direktor für Rechtsstreitigkeiten bei Consumer Watchdog, zur Washington Post: „Wenn ein riesiges Unternehmen wie Zoom jahrelang behauptete, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu haben, was nicht der Fall war, muss man sehr besorgt sein, dass andere Unternehmen dasselbe tun oder dass sie es in Zukunft tun werden, wenn sie nicht davon abgehalten werden.“

Seitens Zoom heißt es in einem schriftlichen Statement dazu: „Wir nehmen Datenschutz und Sicherheit sehr ernst und verpflichten uns zu kontinuierlichen Verbesserungen, einschließlich der rechtzeitigen Beta-Tests und der Implementierung von End-to-End-Verschlüsselung“.

Zoom-Aktie hob durch Corona-Pandemie ab

Im Zuge der Coronapandemie hat die Zoom-Aktie so sehr zugelegt wie kaum eine andere: Von 115 Dollar pro Aktie vor Ausbruch der Pandemie auf aktuell rund 250 Dollar – also mehr als eine Verdoppelung.

Die jetzige Klage wurde in Washington DC eingereicht. Die Verbraucherschützer fordern nun für jede Person, die in Washington D.C. lebt und das Unternehmen für nicht-geschäftliche Zwecke genutzt hat, einen Schadensersatz in Höhe von 1.500 US-Dollar.

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17.08.2026

Deutscher Finanzminister plant Steuererleichterungen für Startup-Investments

Der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) will mit Steuererleichterungen dafür sorgen, "dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt".
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Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons
Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons

Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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AI Summaries

Verbraucherschützer verklagen Zoom in Millionenhöhe

  • Eine US-amerikanische Verbraucherschutz-NGO namens Consumer Watchdog klagt den Videoconferencing-Anbieter Zoom auf Schadenersatz in Millionnenhöhe.
  • Unter anderem heißt es, dass der Anbieter irreführende Informationen über die eigene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbreitet habe.
  • Auch beschuldigt Comsumer Watchdog den Videoconferencing-Anbieter, Verbindungen zu China verleugnet und Calls zwischen Usern in den USA über Server in China geleitet zu haben.
  • Insgesamt sei bei den Kunden ein „falsches Gefühl von Sicherheit“ entstanden, heißt es in der Klage.
  • Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird.
  • Im Zuge der Coronapandemie hat die Zoom-Aktie so sehr zugelegt wie kaum eine andere: Von 115 Dollar pro Aktie vor Ausbruch der Pandemie auf aktuell rund 250 Dollar – also mehr als eine Verdoppelung.

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  • Insgesamt sei bei den Kunden ein „falsches Gefühl von Sicherheit“ entstanden, heißt es in der Klage.
  • Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird.
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  • Eine US-amerikanische Verbraucherschutz-NGO namens Consumer Watchdog klagt den Videoconferencing-Anbieter Zoom auf Schadenersatz in Millionnenhöhe.
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  • Auch beschuldigt Comsumer Watchdog den Videoconferencing-Anbieter, Verbindungen zu China verleugnet und Calls zwischen Usern in den USA über Server in China geleitet zu haben.
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  • Im Zuge der Coronapandemie hat die Zoom-Aktie so sehr zugelegt wie kaum eine andere: Von 115 Dollar pro Aktie vor Ausbruch der Pandemie auf aktuell rund 250 Dollar – also mehr als eine Verdoppelung.

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