14.08.2020

Verbraucherschützer verklagen Zoom in Millionenhöhe

US-Verbraucherschützer klagen Zoom wegen irreführender Angabe zur Verschlüsselung und zu Verbindungen mit China.
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Zoom
(c) Zoom

Eine US-amerikanische Verbraucherschutz-NGO namens Consumer Watchdog klagt den Videoconferencing-Anbieter Zoom auf Schadenersatz in Millionnenhöhe. Das berichtet unter anderem die Washington Post.

Zoom machte irreführende Datenschutz-Angaben

Unter anderem heißt es, dass der Anbieter irreführende Informationen über die eigene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbreitet habe. Auch beschuldigt Comsumer Watchdog den Videoconferencing-Anbieter, Verbindungen zu China verleugnet und Calls zwischen Usern in den USA über Server in China geleitet zu haben. Insgesamt sei bei den Kunden ein “falsches Gefühl von Sicherheit” entstanden, heißt es in der Klage.

Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird. “Mir fällt auf, wie unverhohlen Zoom etwas behauptete, was nicht der Fall war”, sagt Jerry Flanagan, der Direktor für Rechtsstreitigkeiten bei Consumer Watchdog, zur Washington Post: “Wenn ein riesiges Unternehmen wie Zoom jahrelang behauptete, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu haben, was nicht der Fall war, muss man sehr besorgt sein, dass andere Unternehmen dasselbe tun oder dass sie es in Zukunft tun werden, wenn sie nicht davon abgehalten werden.”

Seitens Zoom heißt es in einem schriftlichen Statement dazu: “Wir nehmen Datenschutz und Sicherheit sehr ernst und verpflichten uns zu kontinuierlichen Verbesserungen, einschließlich der rechtzeitigen Beta-Tests und der Implementierung von End-to-End-Verschlüsselung”.

Zoom-Aktie hob durch Corona-Pandemie ab

Im Zuge der Coronapandemie hat die Zoom-Aktie so sehr zugelegt wie kaum eine andere: Von 115 Dollar pro Aktie vor Ausbruch der Pandemie auf aktuell rund 250 Dollar – also mehr als eine Verdoppelung.

Die jetzige Klage wurde in Washington DC eingereicht. Die Verbraucherschützer fordern nun für jede Person, die in Washington D.C. lebt und das Unternehmen für nicht-geschäftliche Zwecke genutzt hat, einen Schadensersatz in Höhe von 1.500 US-Dollar.

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Freundschaft, Freundschaft im Job
(c) Stock.Adobe/charmedlightph - Freundschaften am Arbeitsplatz können positive Effekte auslösen.

Liebeleien am Arbeitsplatz, Intimitäten auf Weihnachtsfeiern und Work-Husbands und -Wives sind ein längst bekanntes Metier der Arbeitswelt. Was aber kaum thematisiert wird, sind Freundschaften im Job. Dies hat nun der willhaben-Jobmarktplatz geändert und 1.050 User:innen zum Thema “Freundschaft am Arbeitsplatz” befragt.

Team-Building für Freundschaften hilfreich

Aus der Umfrage lässt sich herauslesen, dass drei Viertel der Arbeitnehmer:innen in ihrem derzeitigen Job Freundschaften geschlossen haben – konkret meinten 10,2 Prozent “eine” und 66,5 Prozent “mehrere” Freundschaft(en) über ihre Arbeit gefunden zu haben. Als besonders gesellig erweisen sich dabei Kärntner:innen, Steirer:innen und Wiener:innen.

Um Kolleg:innen näher kennenzulernen, zeigten sich vor allem vom Arbeitgeber oder Arbeitgeberin organisierte Team-Building-Maßnahmen und gemeinsame Unternehmungen hilfreich. Mit 58,1 Prozent hat mehr als die Hälfte der Befragten den Eindruck, dass Freundschaften bei ihrem derzeitigen Job gefördert werden.

Das Feierabend-Getränk

Auf der anderen Seite ist es aber auch das ein oder andere Feierabend-Getränk, das aus Arbeitskolleg:innen Freund:innen werden lässt. Auch hier sind es etwa drei Viertel der Befragten, die der Thematik positiv gegenüberstehen. Im Detail empfinden es 22,1 Prozent als “sehr angenehm” und wichtig für den Teamgeist und weitere 51 Prozent als “eher angenehm”. Dem gegenüber steht jedoch etwa ein Viertel der willhaben-Nutzer:innen, die mit “eher unangenehm, ich nehme selten teil” geantwortet haben oder solche Aktivitäten überhaupt vermeiden.

Bemerkenswert ist zudem, dass nicht nur der direkte Kontakt Freundschaften fördern kann. In Zeiten der Digitalisierung spielen sie sich zu einem gewissen Teil in den sozialen Netzwerken ab. Ein Viertel der Befragten nimmt eine Anfrage immer an, wenn sich ein/e Arbeitskolleg:in in den sozialen Medien vernetzen will. Weitere 52,5 Prozent “nehmen die Anfrage an, wenn sie sich mit der Person gut verstehen”. 11,3 Prozent nutzen keine sozialen Netzwerke.

Bei Vorgesetzten sieht die Sache jedoch etwas anders aus. Arbeitnehmer:innen zeigen sich hier aufgeschlossen, wenn auch etwas zögerlicher. Während die überwiegende Mehrheit offen ist, Führungspersonal auf Instagram und Co. zu adden, ist der Anteil jener, die dies eher bzw. gänzlich ausschließt, mit 29,3 Prozent merklich höher als bei Kolleg:innen, die sich beruflich auf derselben hierarchischen Ebene befinden.

Folgen der Freundschaft

Doch was sind die Folgen davon, sich mit Kolleg:innen zu befreunden? Am häufigsten genannt wurden dabei “besserer Teamzusammenhalt” (77,4 Prozent), “mehr Spaß während des Arbeitstages” (77,2 Prozent) sowie “höhere Zufriedenheit und Wohlbefinden bei der Arbeit” (72,4 Prozent). Gefolgt von zwei Faktoren in puncto Produktivität, nämlich “schnellere Problemlösung durch gegenseitige Unterstützung” (63,9 Prozent) und “erhöhte Motivation” (57,5 Prozent).

Als Kehrseite der Medaille und als Problemfall wird die Bevorzugung einzelner Kolleg:innen (51,6 Prozent) genannt, auch “Schwierigkeiten, berufliche und persönliche Grenzen zu wahren” (44,8 Prozent) sowie “Ablenkung und reduzierte Produktivität” (40,3 Prozent) werden hier als Nachteil angeführt.

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AI Summaries

Verbraucherschützer verklagen Zoom in Millionenhöhe

  • Eine US-amerikanische Verbraucherschutz-NGO namens Consumer Watchdog klagt den Videoconferencing-Anbieter Zoom auf Schadenersatz in Millionnenhöhe.
  • Unter anderem heißt es, dass der Anbieter irreführende Informationen über die eigene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbreitet habe.
  • Auch beschuldigt Comsumer Watchdog den Videoconferencing-Anbieter, Verbindungen zu China verleugnet und Calls zwischen Usern in den USA über Server in China geleitet zu haben.
  • Insgesamt sei bei den Kunden ein “falsches Gefühl von Sicherheit” entstanden, heißt es in der Klage.
  • Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird.
  • Im Zuge der Coronapandemie hat die Zoom-Aktie so sehr zugelegt wie kaum eine andere: Von 115 Dollar pro Aktie vor Ausbruch der Pandemie auf aktuell rund 250 Dollar – also mehr als eine Verdoppelung.

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  • Insgesamt sei bei den Kunden ein “falsches Gefühl von Sicherheit” entstanden, heißt es in der Klage.
  • Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird.
  • Im Zuge der Coronapandemie hat die Zoom-Aktie so sehr zugelegt wie kaum eine andere: Von 115 Dollar pro Aktie vor Ausbruch der Pandemie auf aktuell rund 250 Dollar – also mehr als eine Verdoppelung.

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Verbraucherschützer verklagen Zoom in Millionenhöhe

  • Eine US-amerikanische Verbraucherschutz-NGO namens Consumer Watchdog klagt den Videoconferencing-Anbieter Zoom auf Schadenersatz in Millionnenhöhe.
  • Unter anderem heißt es, dass der Anbieter irreführende Informationen über die eigene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbreitet habe.
  • Auch beschuldigt Comsumer Watchdog den Videoconferencing-Anbieter, Verbindungen zu China verleugnet und Calls zwischen Usern in den USA über Server in China geleitet zu haben.
  • Insgesamt sei bei den Kunden ein “falsches Gefühl von Sicherheit” entstanden, heißt es in der Klage.
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