14.08.2020

Verbraucherschützer verklagen Zoom in Millionenhöhe

US-Verbraucherschützer klagen Zoom wegen irreführender Angabe zur Verschlüsselung und zu Verbindungen mit China.
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Zoom
(c) Zoom

Eine US-amerikanische Verbraucherschutz-NGO namens Consumer Watchdog klagt den Videoconferencing-Anbieter Zoom auf Schadenersatz in Millionnenhöhe. Das berichtet unter anderem die Washington Post.

Zoom machte irreführende Datenschutz-Angaben

Unter anderem heißt es, dass der Anbieter irreführende Informationen über die eigene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbreitet habe. Auch beschuldigt Comsumer Watchdog den Videoconferencing-Anbieter, Verbindungen zu China verleugnet und Calls zwischen Usern in den USA über Server in China geleitet zu haben. Insgesamt sei bei den Kunden ein „falsches Gefühl von Sicherheit“ entstanden, heißt es in der Klage.

Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird. „Mir fällt auf, wie unverhohlen Zoom etwas behauptete, was nicht der Fall war“, sagt Jerry Flanagan, der Direktor für Rechtsstreitigkeiten bei Consumer Watchdog, zur Washington Post: „Wenn ein riesiges Unternehmen wie Zoom jahrelang behauptete, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu haben, was nicht der Fall war, muss man sehr besorgt sein, dass andere Unternehmen dasselbe tun oder dass sie es in Zukunft tun werden, wenn sie nicht davon abgehalten werden.“

Seitens Zoom heißt es in einem schriftlichen Statement dazu: „Wir nehmen Datenschutz und Sicherheit sehr ernst und verpflichten uns zu kontinuierlichen Verbesserungen, einschließlich der rechtzeitigen Beta-Tests und der Implementierung von End-to-End-Verschlüsselung“.

Zoom-Aktie hob durch Corona-Pandemie ab

Im Zuge der Coronapandemie hat die Zoom-Aktie so sehr zugelegt wie kaum eine andere: Von 115 Dollar pro Aktie vor Ausbruch der Pandemie auf aktuell rund 250 Dollar – also mehr als eine Verdoppelung.

Die jetzige Klage wurde in Washington DC eingereicht. Die Verbraucherschützer fordern nun für jede Person, die in Washington D.C. lebt und das Unternehmen für nicht-geschäftliche Zwecke genutzt hat, einen Schadensersatz in Höhe von 1.500 US-Dollar.

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© Edward Jenner

Ziel der neuen Initiative ist es, EU-prämierte Innovationsvorhaben schneller in die Praxis umzusetzen und strategische Schlüsseltechnologien am Standort Österreich zu stärken.

Dafür übernimmt Österreich künftig direkt die europäische Projektbewertung für ausgewählte Vorhaben. Da eine zusätzliche nationale Fachbegutachtung entfällt, soll der Prozess beschleunigt und der bürokratische Aufwand für Forschende und Gründerinnen sowie Gründer minimiert werden. Das Programm orientiert sich an den Kernzielen der nationalen Industriestrategie 2035, die eine Erhöhung der technologischen Souveränität sowie der wirtschaftlichen Resilienz vorsieht.

Zwei Förderschienen für Startups und Forschung

Das neue Instrument unterteilt sich in zwei spezifische Linien, die unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken:

  • „ERC Proof of Concept Seal of Excellence“: Diese Linie unterstützt die wirtschaftliche Verwertung von bereits vorliegenden wissenschaftlichen Forschungsergebnissen. Hierfür wird ein nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag von 150.000 Euro pro Projekt vergeben.
  • „EIC Accelerator Seal of Excellence“: Diese Schiene richtet sich gezielt an österreichische Startups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hochgradig innovativen, skalierbaren Projekten. Die Förderung deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Projektkosten ab, wobei die Maximalsumme bei 2,5 Millionen Euro pro Projekt liegt.

Schlanke Abwicklung in der Pilotphase

Die FFG setzt das Programm zunächst im Rahmen einer Pilotphase um. Um die administrativen Hürden so gering wie möglich zu halten, kommt eine sogenannte „Lump-Sum-Logik“ zum Einsatz. Als Grundlage für den pauschalierten Zuschuss dient dabei direkt der bereits positiv bewertete Horizon-Europe-Antrag.

Laut FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth soll dieses Verfahren den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Dadurch könnten sich die Beteiligten stärker auf die eigentliche Verwertung und die Marktwirkung ihrer Innovationen konzentrieren.

Auch von politischer Seite wird die Initiative unterstützt: Innovationsminister Peter Hanke erklärte: „Mit der neuen Seal of Excellence-Förderung schaffen wir einen schnelleren und effizienteren Weg, um europäisch ausgezeichnete Spitzenforschung und Deep-Tech-Innovationen umzusetzen.“ Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies zudem auf den globalen Wettbewerb um Schlüsseltechnologien. Hier sei mehr Tempo bei Innovationen notwendig, um den heimischen Standort nachhaltig abzusichern.

Die Einreichung ist ab sofort laufend über das digitale Portal „FFG eCall“ möglich. Einzige zwingende Voraussetzung für die Antragstellung bleibt das bereits verliehene EU-Exzellenzsiegel.

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AI Summaries

Verbraucherschützer verklagen Zoom in Millionenhöhe

  • Eine US-amerikanische Verbraucherschutz-NGO namens Consumer Watchdog klagt den Videoconferencing-Anbieter Zoom auf Schadenersatz in Millionnenhöhe.
  • Unter anderem heißt es, dass der Anbieter irreführende Informationen über die eigene Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verbreitet habe.
  • Auch beschuldigt Comsumer Watchdog den Videoconferencing-Anbieter, Verbindungen zu China verleugnet und Calls zwischen Usern in den USA über Server in China geleitet zu haben.
  • Insgesamt sei bei den Kunden ein „falsches Gefühl von Sicherheit“ entstanden, heißt es in der Klage.
  • Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird.
  • Im Zuge der Coronapandemie hat die Zoom-Aktie so sehr zugelegt wie kaum eine andere: Von 115 Dollar pro Aktie vor Ausbruch der Pandemie auf aktuell rund 250 Dollar – also mehr als eine Verdoppelung.

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  • Auch beschuldigt Comsumer Watchdog den Videoconferencing-Anbieter, Verbindungen zu China verleugnet und Calls zwischen Usern in den USA über Server in China geleitet zu haben.
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  • Insgesamt sei bei den Kunden ein „falsches Gefühl von Sicherheit“ entstanden, heißt es in der Klage.
  • Die Verbraucherschützer befürchten, dass andere Anbieter dieser Vorgehensweise folgen könnten, wenn Zoom nicht angemessen für die Vergehen bestraft wird.
  • Im Zuge der Coronapandemie hat die Zoom-Aktie so sehr zugelegt wie kaum eine andere: Von 115 Dollar pro Aktie vor Ausbruch der Pandemie auf aktuell rund 250 Dollar – also mehr als eine Verdoppelung.

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  • Eine US-amerikanische Verbraucherschutz-NGO namens Consumer Watchdog klagt den Videoconferencing-Anbieter Zoom auf Schadenersatz in Millionnenhöhe.
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