07.10.2025
INVESTOR:INNEN-BEFRAGUNG

Venture Sentiment Index: Untertroffene Erwartungen mit Ausblick nach unten

Der "European Venture Sentiment Index" von Venionaire für das dritte Quartal 2025 zeichnet eine auf mehreren Ebenen negatives Stimmungsbild unter europäischen Startup-Investor:innen.
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Der European Venture Sentiment Index deutet eine positive Entwicklung für das nächste Quartal an (c) Adobe Stock
(c) Adobe Stock

Zuerst die guten Nachrichten: Die Stimmung unter europäischen Startup-Investor:innen war im dritten Quartal 2025 geringfügig besser als im zweiten und auch das investierte Venture-Capital-Volumen stieg von 13 auf 15 Milliarden US-Dollar.

Und nun die schlechten Nachrichten: Die Stimmung blieb dabei unter den Erwartungen und die Prognose der Investor:innen für das vierte Quartal deutet abwärts. Während das VC-Volumen stieg, ging die Zahl der Finanzierungsrunden zurück – es gab also weniger, dafür größere Investments, was auf eine schlechtere Finanzierungssituation für Startups in der Frühphase hindeutet.

Das zeigt der aktuelle European Venture Sentiment Index von Venionaire für das dritte Quartal 2025. Die Erhebung basiert auf einer Umfrage unter Investor:innen – von regulierten Risikokapitalfonds bis hin zu Family Offices -, die den gesamten europäischen Raum sowie alle Startup-Sektoren abdecken soll. Zusätzlich werden weitere Statistiken und aktuelle Werte zu Startup-Investments in Europa herangezogen.

Größte Sorgen der Investor:innen verändern sich

Konkret lag der Stimmungs-Index-Wert im dritten Quartal mit 5,7 Punkten unter den in der Erhebung zum zweiten Quartal erwarteten 5,9. Der tatsächliche Wert liegt damit dennoch um 0,1 Punkte über jenem im Vorquartal. Die „signifikante Lücke“ zwischen Erwartung und tatsächlichem Wert beweise, dass Anleger:innen noch auf das Einsetzen einer größeren Dynamik warten, interpretiert man bei Venionaire. Positiv hervorzuheben sei, dass im Vergleich zum Vorquartal die Investor:innenaktivität (+4,2 Prozent) und die Bewertung von Startups (+3,9 Prozent) zunahm.

Entwicklung des European Venture Sentiment Index | © Venionaire Capital AG

Zudem gab es laut Venture Sentiment Index eine Veränderung der größten Sorgen der Investor:innen. Standen in den vorangegangenen Quartalen zumeist noch geopolitische Spannungen und makroökonomische Themen im Vordergrund, sind es nun risikokapitalspezifische Themen: Herausforderungen bei der Kapitalbeschaffung und ein schwieriges Exit-Umfeld wiegen schwerer als die Einführung von Handelszöllen beziehungsweise das Ausbleiben ebenjener. „Wir sehen, dass sich die Investor:innen neu orientieren und anpassen. Sie werden kritischer und effizienzorientierter, verhindern aber immer noch eine komplette Stagnation“, kommentiert Venionaire-Gründer Berthold Baurek-Karlic.

Rückgang auf mehreren Ebenen und Pessimismus für das vierte Quartal

Für das vierte Quartal bleiben die Erwartungen verhalten: Die befragten Investor:innen sehen eine weitere Abschwächung auf sie zukommen, mit einem prognostizierten Index-Wert von nur 5,4 Punkten. „Anlegerinnen und Anleger werden vorsichtiger in ihren Investments. Zwar sehen wir vor allem in späteren Finanzierungsrunden große Kapitalzuflüsse, jedoch nur, wenn sie das Risiko als gering einschätzen und vor allem auch Vertrauen in das Führungsteam haben“, so der Venionaire-Chef.

Dabei werden Rückgänge in vielen Bereichen für das vierte Quartal erwartet: In puncto Investor:innenaktivität prognostiziert Venionaire ein Minus von 15,9 Prozent, die Bewertung von Startups soll um 11,9 Prozent zurückgehen. Auch in Sachen Qualität der einzelnen Deals wird ein Minus von drei Prozent erwartet. Ausreißer nach oben sind der Wettbewerb um Deals (prognostiziertes Plus von 3,3 Prozent) und das allgemeine Fundraising-Umfeld (prognostiziertes Plus von 1,2 Prozent).

Steigendes Volumen, sinkende Deal-Anzahl

Beim Investitionsvolumen für Venture Capital gab es zuletzt – wie erwähnt – einen Anstieg von 13 Milliarden US-Dollar im zweiten Quartal 2025 auf 15 Milliarden US-Dollar im dritten Quartal. Das bedeutet auch ein Plus von 37,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei ging die Anzahl der Transaktionen allerdings um 7,1 Prozent auf 855 zurück.

Entwicklung des Kapital-Volumens | © Venionaire Capital AG

Das durchschnittliche Transaktionsvolumen über alle Phasen hinweg (Seed and Angel, Early-Stage, Late-Stage und Technology Growth) betrug 17,5 Millionen US-Dollar, was einen Anstieg von 24,2 Prozent gegenüber dem Vorquartal bedeutet. „Das dritte Quartal war geprägt von größeren, kapitalintensiveren Finanzierungsrunden, vor allem in Früh- und Spätphasen, während der Anteil der Seed-Finanzierungen stabil blieb. Es zeigt: Investor:innen sind weiterhin bereit, ihr Kapital einzusetzen, aber nicht um jeden Preis“, analysiert Baurek-Karlic.

Bei der geografischen Verteilung der Investmentrunden gab es zuletzt keine Überraschung: Großbritannien, Frankreich und Deutschland stehen weiterhin unangetastet an der Spitze des europäischen Risikokapital-Ökosystems und konnten auch im dritten Quartal wieder das höchste Investitionsvolumen generieren. Zusammen machten sie 10,4 Milliarden US-Dollar oder 69,3 Prozent der gesamten VC-Finanzierung in Europa aus (gegenüber 58,5 Prozent im zweiten Quartal).

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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