17.04.2025
UMFRAGE

Venture Sentiment Index: Stimmung von Investor:innen trotz Trump-Unsicherheit verbessert

Der quartalsweise ausgegebene European Venture Sentiment Index (EVSI) zeigt einen Aufwärtstrend in der Stimmungslage europäischer Investor:innen.
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Der European Venture Sentiment Index deutet eine positive Entwicklung für das nächste Quartal an (c) Adobe Stock
(c) Adobe Stock

Das Tal der Tränen in der Stimmung europäischer Investor:innen ist vorerst überwunden – das legt der European Venture Sentiment Index (EVSI) für das erste Quartal 2025 nahe. Nachdem sich die Stimmung bereits mehrere Quartale lang stetig verbesserte, landete der Index zuletzt auf dem Höchstwert seit dem Boom-Jahr 2021.

Grundlage für die von der Wiener Venionaire Capital umgesetzte Erhebung bildet eine Umfrage unter Investor:innen von Business Angels über regulierte Risikokapitalfonds bis hin zu Family Offices, die den gesamten europäischen Raum sowie alle Startup-Sektoren abdecken soll.

Höchster Index-Wert seit Boom-Jahr 2021

Mit einem Index-Wert von 6,0 liegt der European Venture Sentiment Index im ersten Quartal nicht nur klar im positiven Bereich – der Wert 5,0 ist neutral, alles darunter negativ – er übertrifft auch die im Vorquartal ermittelte Erwartung von 5,9. Zuletzt waren im Boom-Jahr 2021 Werte von 6,0 oder höher erreicht worden. Danach war es relativ steil bergab gegangen mit einem recht konstanten Tal mit Werten knapp über vier von Ende 2022 bis Ende 2023. Seit Anfang 2024 ging es wieder aufwärts.

European Venture Sentiment Index Q1 2025
(c) Venionaire Capital

„Robuste Arbeitsmarktbedingungen, niedrigere Zinsen bei Krediten sowie verbesserte makroökonomische Bedingungen halfen dabei, den Index zum vierten Mal in Folge über der neutralen Linie zu halten“, analysiert man bei Venionaire.

Leichter Rückgang des European Venture Sentiment Index für zweites Quartal erwartet

Doch der zuletzt konstante Anstieg des Indexwerts könnte schon im aktuellen zweiten Quartal ein Ende finden. Die Erwartung der Befragten ergibt einen prognostizierten Wert von 5,9 und damit einen leichten Rückgang auf weiterhin hohem Niveau. Investor:innen würden ein günstiges, aber risikobewusstes Investitionsklima erwarten, heißt es von Venionaire.

Konkret gehen die Befragten von einem Anstieg der Investitionen um 7,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal aus. Auch die Mittelbeschaffungsaktivitäten sollen laut Befragung um ganze 12 Prozent gegenüber dem Vorquartal zunehmen. Allerdings wird zugleich erwartet, dass die Bewertung von Startups um 8,1 Prozent im Quartalsvergleich zurückgehen wird, begleitet von einem Rückgang der Dealflow-Qualität um 6,8 Prozent und einem Rückgang des Wettbewerbs um Deals um 2,6 Prozent.

„Für Verunsicherung sorgen hier vor allem die anhaltenden geopolitischen Spannungen, aber auch die aktuelle Zoll-Politik der USA“, analysiert Venionaire-Chef Berthold Baurek-Karlic. Weitere Bedenken hätten die Befragten bei der Mittelbeschaffung, der Entwicklung der Inflation, aber auch bei der Überlebensquote von Startups, sollte eine Serie-A-Finanzierungsrunde ausbleiben.

Investitionsvolumen stieg zuletzt an

Neben der Stimmung und den Erwartungen der Investor:innen wurden für den aktuellen European Venture Sentiment Index auch die Investment-Deals im ersten Quartal europaweit erfasst: Gegenüber dem Vorquartal stieg das Gesamtinvestitionsvolumen im europäischen Risikokapital-Ökosystem um 6,7 Prozent auf 17,6 Mrd. US-Dollar – ein Anstieg von 26,6 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2024. Die Anzahl der Deals ging gegenüber dem Vorquartal um 6,9 Prozent leicht auf 1.016 zurück, stieg aber ebenfalls gegenüber dem ersten Quartal 2024 leicht an (plus 1,1 Prozent).

(c) Venionaire Capital

„Diese Zahlen zeigen, dass sich das Vertrauen der Investor:innen erholt hat und die Dynamik im Jahr 2025 wieder zunimmt. Es deutet darauf hin, dass der Kapitaleinsatz trotz der anhaltenden geopolitischen und makroökonomischen Unsicherheiten wieder zunimmt“, meint Baurek-Karlic.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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