09.10.2025
CORPRORATE VENTURING

Venture Clienting: Eine Frage der Strategie

Wie fügt sich Venture Clienting in die ganzheitliche Innovationsstrategie ein? Zu dieser Frage diskutierten Mavie-CEO Erich Kruschitz und Joela Elezi, Innovation Managerin bei der Walter Group, bei einem Event im Wiener weXelerate.
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Venture Clienting - vl.: Erich Kruschitz, CEO Mavie, und Joela Elezi, Innovation Managerin Walter Group, in der Diskussion mit Moderator Matthias Meyer | Foto: privat
vl.: Erich Kruschitz, CEO Mavie, und Joela Elezi, Innovation Managerin Walter Group, in der Diskussion mit Moderator Matthias Meyer | Foto: privat
Corporate Venturing

Die brutkasten-Serie „Corporate Venturing“ is powered by AKELA, Raiffeisen Bank International AG, UNIQA Insurance GroupMavie NextVerbund, whataventure — New business. Powered by entrepreneurs. und Wien Energie GmbH.


Dass Venture Clienting momentan das große Thema in der Corporate-Venturing-Welt ist, wird nicht zuletzt bei den aktuellen Diskussionen im Rahmen der brutkasten-Serie „Corporate Venturing“ klar. Ein Verdacht muss also zumindest formuliert werden: Könnte es sich dabei um einen Hype handeln, der, wie viele zuvor, wieder abflauen wird?

Blick hinter den Hype

„Im Innovationsbereich gibt es meiner Erfahrung nach immer Hypes. Auch Venture Clienting ist aktuell so ein Hype-Begriff. Es ist aber tatsächlich nicht so, dass der Ansatz erst vor ein paar Jahren erfunden wurde. Corporates haben schon lange davor mit Startups zusammengearbeitet“, sagt Joela Elezi, Innovation Managerin bei der Walter Group, bei einer Podiumsdiskussion zum Thema „Venture Clienting im Corporate-Venture-Mix“ im Wiener weXelerate. Gute Corporate-Innovators könnten hinter diese Hypes blicken, meint sie.

„Venture Clienting, Venture Building und Corporate Venture Capital – das sind alles nur Werkzeuge. Man darf Venture Clienting oder irgendein anderes Venturing-Tool nicht nur um der Sache Willen nutzen, sondern muss wirklich über das Warum im Hintergrund nachdenken“, sagt Elezi. Man müsse sich über die strategische Zielsetzung klar sein und diese auch mit dem Top-Management abstimmen.

„Tu nichts, wovon du überhaupt keine Ahnung hast.“

Genau so eine strategische Zielsetzung war der Ausgangspunkt für die Schaffung von Mavie, einem Corporate-Startup des heimischen Versicherungsriesen Uniqa. Mavie-CEO Erich Kruschitz reflektiert am Podium über die Entstehung: „Man muss das Geschäftsmodell weiterentwickeln, um nicht disruptiert zu werden. Aber man muss dabei auf den Stärken aufbauen, die man tatsächlich in der Organisation hat.“ Eine Devise dabei: „Tu nichts, wovon du überhaupt keine Ahnung hast.“ So sei man bei Uniqa mit Mavie auf den Gesundheitsbereich als Fokus gekommen, zu dem man bereits zahlreiche Anknüpfungspunkte hatte.

Selbst aus einem Venture-Building-Prozess entstanden – auch wenn man den Begriff bei Uniqa nicht nutzt-, betreibt Mavie mittlerweile eigene Corporate-Venturing-Aktivitäten. Von den oben genannten Hypes lässt man sich dabei aber nicht allzu sehr beeinflussen – und geht in einigen Bereichen einen eigenen Weg, wie Kruschitz erklärt. So etwa beim Investieren in Startups bzw. innovative Unternehmen. Denn zwar sei man ein „sehr aktiver Investor“, aber „bei Mavie betreiben wir in dem Sinne kein Venture Capital“, so der CEO. Man strebe keine Exits mit hohen Renditen an, sondern halte strategische Beteiligungen dauerhaft – oft mit Option auf eine komplette Übernahme. „Wenn wir etwas verkaufen, dann weiß jeder, dass etwas schiefgelaufen ist“, sagt Kruschitz.

Kein „Jack of all trades“ im Corporate Venture Capital

Entsprechend äußert sich der Mavie-CEO auch skeptisch gegenüber der allgemeinen Zielsetzung im Bereich Corporate Venture Capital (CVC). Denn während es im klassischen VC-Bereich ganz klar um die Asset-Performance gehe, werde bei CVC nicht nur das, sondern auch ein strategischer Nutzen für das Kerngeschäft erwartet. „Sie wollen alles zugleich und dieser ‚Jack of all trades‘ existiert nicht“, so Kruschitz.

CVC liefert Deal Flow für Venture Clienting

Anders sieht das Joela Elezi. Die Walter Group betreibt mit WaVe-X seit einigen Jahren eine CVC-Einheit. Diese sei, wie im VC-Bereich üblich, finanziell getrieben, sagt die Innovation Managerin. „Allerdings investieren wir in Themen, die wir verstehen, die für die Gruppe strategisch relevant sind“, so Elezi.

Und das bringe dem Innovations-Team auch in anderen Corporate-Venturing-Bereichen, etwa im Venture Clienting, Vorteile. „Wir haben in der Innovations-Abteilung nicht die Ressourcen, um ständig Startups zu scouten. Unser Venture-Capital-Arm macht das und bringt uns viel Deal Flow. Wann immer sie ein Startup mit hohem Potenzial aus geschäftlicher Sicht sehen, leiten sie es an das Innovationsteam weiter. Und wir machen umgekehrt dasselbe, wenn wir auf ein spannendes Startup stoßen“, erklärt Elezi.

Die richtige Methode aus der „Innovations-Toolbox“

Noch habe man keine eigene Venture-Clienting-Einheit, plane das aber für die Zukunft. Wichtig sei jedoch letztlich, die richtige Methode aus der „Innovations-Toolbox“ zu nutzen, um das strategische Ziel zu erreichen. „Wir identifizieren strategische Felder, die für uns relevant sind. Wir erkunden diese zuerst mit internen Experten, bringen manchmal auch externe Experten hinzu. Und während der Ideenfindungsphase und basierend auf unseren Erkenntnissen entscheiden wir, was wir mit dieser Gelegenheit machen. Was ist wirklich unser Ziel, was wollen wir erreichen?“, so Elezi.

„Ist es etwas, das wir an unser IT-Team oder an unser Digital Competence Center weitergeben? Ist dies eine Herausforderung, die wir durch ein externes Startup oder Unternehmen angehen können? Es ist alles auf dem Tisch“, sagt die Innovation Managerin. Und manchmal komme dabei auch nur ein Bericht heraus, der abgelegt wird, um ihn gegebenenfalls später wieder aufzugreifen.

„Das Warum im Hintergrund bleibt“

Die Einbettung in die Strategie ist also entscheidend und Venture Clienting nur ein Instrument, um diese umzusetzen. Aktuell sei es für viele Unternehmen attraktiver als etwa Venture Building, weil der Ansatz kostengünstiger und die Budgets knapper seien, meint Elezi. „Ich glaube aber nicht, dass einer der Corporate-Venturing-Ansätze ganz verschwinden wird, denn das Warum im Hintergrund bleibt.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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