09.10.2025
CORPRORATE VENTURING

Venture Clienting: Eine Frage der Strategie

Wie fügt sich Venture Clienting in die ganzheitliche Innovationsstrategie ein? Zu dieser Frage diskutierten Mavie-CEO Erich Kruschitz und Joela Elezi, Innovation Managerin bei der Walter Group, bei einem Event im Wiener weXelerate.
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Venture Clienting - vl.: Erich Kruschitz, CEO Mavie, und Joela Elezi, Innovation Managerin Walter Group, in der Diskussion mit Moderator Matthias Meyer | Foto: privat
vl.: Erich Kruschitz, CEO Mavie, und Joela Elezi, Innovation Managerin Walter Group, in der Diskussion mit Moderator Matthias Meyer | Foto: privat
Corporate Venturing

Die brutkasten-Serie „Corporate Venturing“ is powered by AKELA, Raiffeisen Bank International AG, UNIQA Insurance GroupMavie NextVerbund, whataventure — New business. Powered by entrepreneurs. und Wien Energie GmbH.


Dass Venture Clienting momentan das große Thema in der Corporate-Venturing-Welt ist, wird nicht zuletzt bei den aktuellen Diskussionen im Rahmen der brutkasten-Serie „Corporate Venturing“ klar. Ein Verdacht muss also zumindest formuliert werden: Könnte es sich dabei um einen Hype handeln, der, wie viele zuvor, wieder abflauen wird?

Blick hinter den Hype

„Im Innovationsbereich gibt es meiner Erfahrung nach immer Hypes. Auch Venture Clienting ist aktuell so ein Hype-Begriff. Es ist aber tatsächlich nicht so, dass der Ansatz erst vor ein paar Jahren erfunden wurde. Corporates haben schon lange davor mit Startups zusammengearbeitet“, sagt Joela Elezi, Innovation Managerin bei der Walter Group, bei einer Podiumsdiskussion zum Thema „Venture Clienting im Corporate-Venture-Mix“ im Wiener weXelerate. Gute Corporate-Innovators könnten hinter diese Hypes blicken, meint sie.

„Venture Clienting, Venture Building und Corporate Venture Capital – das sind alles nur Werkzeuge. Man darf Venture Clienting oder irgendein anderes Venturing-Tool nicht nur um der Sache Willen nutzen, sondern muss wirklich über das Warum im Hintergrund nachdenken“, sagt Elezi. Man müsse sich über die strategische Zielsetzung klar sein und diese auch mit dem Top-Management abstimmen.

„Tu nichts, wovon du überhaupt keine Ahnung hast.“

Genau so eine strategische Zielsetzung war der Ausgangspunkt für die Schaffung von Mavie, einem Corporate-Startup des heimischen Versicherungsriesen Uniqa. Mavie-CEO Erich Kruschitz reflektiert am Podium über die Entstehung: „Man muss das Geschäftsmodell weiterentwickeln, um nicht disruptiert zu werden. Aber man muss dabei auf den Stärken aufbauen, die man tatsächlich in der Organisation hat.“ Eine Devise dabei: „Tu nichts, wovon du überhaupt keine Ahnung hast.“ So sei man bei Uniqa mit Mavie auf den Gesundheitsbereich als Fokus gekommen, zu dem man bereits zahlreiche Anknüpfungspunkte hatte.

Selbst aus einem Venture-Building-Prozess entstanden – auch wenn man den Begriff bei Uniqa nicht nutzt-, betreibt Mavie mittlerweile eigene Corporate-Venturing-Aktivitäten. Von den oben genannten Hypes lässt man sich dabei aber nicht allzu sehr beeinflussen – und geht in einigen Bereichen einen eigenen Weg, wie Kruschitz erklärt. So etwa beim Investieren in Startups bzw. innovative Unternehmen. Denn zwar sei man ein „sehr aktiver Investor“, aber „bei Mavie betreiben wir in dem Sinne kein Venture Capital“, so der CEO. Man strebe keine Exits mit hohen Renditen an, sondern halte strategische Beteiligungen dauerhaft – oft mit Option auf eine komplette Übernahme. „Wenn wir etwas verkaufen, dann weiß jeder, dass etwas schiefgelaufen ist“, sagt Kruschitz.

Kein „Jack of all trades“ im Corporate Venture Capital

Entsprechend äußert sich der Mavie-CEO auch skeptisch gegenüber der allgemeinen Zielsetzung im Bereich Corporate Venture Capital (CVC). Denn während es im klassischen VC-Bereich ganz klar um die Asset-Performance gehe, werde bei CVC nicht nur das, sondern auch ein strategischer Nutzen für das Kerngeschäft erwartet. „Sie wollen alles zugleich und dieser ‚Jack of all trades‘ existiert nicht“, so Kruschitz.

CVC liefert Deal Flow für Venture Clienting

Anders sieht das Joela Elezi. Die Walter Group betreibt mit WaVe-X seit einigen Jahren eine CVC-Einheit. Diese sei, wie im VC-Bereich üblich, finanziell getrieben, sagt die Innovation Managerin. „Allerdings investieren wir in Themen, die wir verstehen, die für die Gruppe strategisch relevant sind“, so Elezi.

Und das bringe dem Innovations-Team auch in anderen Corporate-Venturing-Bereichen, etwa im Venture Clienting, Vorteile. „Wir haben in der Innovations-Abteilung nicht die Ressourcen, um ständig Startups zu scouten. Unser Venture-Capital-Arm macht das und bringt uns viel Deal Flow. Wann immer sie ein Startup mit hohem Potenzial aus geschäftlicher Sicht sehen, leiten sie es an das Innovationsteam weiter. Und wir machen umgekehrt dasselbe, wenn wir auf ein spannendes Startup stoßen“, erklärt Elezi.

Die richtige Methode aus der „Innovations-Toolbox“

Noch habe man keine eigene Venture-Clienting-Einheit, plane das aber für die Zukunft. Wichtig sei jedoch letztlich, die richtige Methode aus der „Innovations-Toolbox“ zu nutzen, um das strategische Ziel zu erreichen. „Wir identifizieren strategische Felder, die für uns relevant sind. Wir erkunden diese zuerst mit internen Experten, bringen manchmal auch externe Experten hinzu. Und während der Ideenfindungsphase und basierend auf unseren Erkenntnissen entscheiden wir, was wir mit dieser Gelegenheit machen. Was ist wirklich unser Ziel, was wollen wir erreichen?“, so Elezi.

„Ist es etwas, das wir an unser IT-Team oder an unser Digital Competence Center weitergeben? Ist dies eine Herausforderung, die wir durch ein externes Startup oder Unternehmen angehen können? Es ist alles auf dem Tisch“, sagt die Innovation Managerin. Und manchmal komme dabei auch nur ein Bericht heraus, der abgelegt wird, um ihn gegebenenfalls später wieder aufzugreifen.

„Das Warum im Hintergrund bleibt“

Die Einbettung in die Strategie ist also entscheidend und Venture Clienting nur ein Instrument, um diese umzusetzen. Aktuell sei es für viele Unternehmen attraktiver als etwa Venture Building, weil der Ansatz kostengünstiger und die Budgets knapper seien, meint Elezi. „Ich glaube aber nicht, dass einer der Corporate-Venturing-Ansätze ganz verschwinden wird, denn das Warum im Hintergrund bleibt.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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