30.07.2024
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VENOX Systems: Vorarlberger Startup liefert mit neuem 3D-Drucker Hightech für die Rennstrecke

Das in Lingenau ansässige Startup VENOX Systems hat ein 3D-Druckverfahren entwickelt, das unterschiedliche Materialien in einem Fertigungsvorgang auf mehreren Ebenen verarbeiten kann. Mit Hilfe der Technologie lassen sich völlig neuartige Bauteile für die Industrie fertigen. Zudem unterstützt das Startup das TU Wien Racing Team.
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Das Team von VENOX Systems | (c) VENOX Systems

Die Automobilindustrie, Luft- und Raumfahrt oder die Medizintechnik sind Schlüsselindustrien, die heutzutage ohne 3D-Druckverfahren nicht mehr denkbar wären. So ermöglichen diese beispielsweise eine kostengünstige Herstellung von Prototypen und komplexen Bauteilen, die früher Wochen oder Monate in Anspruch genommen hätten. Dementsprechend groß ist auch die Nachfrage der Industrie nach derartigen Technologien, die unter anderem auch von Startups in Österreich entwickelt werden. Eines von ihnen ist das im Oktober 2022 gegründete Vorarlberger Unternehmen VENOX Systems.

Der V-REX 3D-Drucker

Das noch recht junge Unternehmen rund um die beiden Gründer und CEOs Philipp Ropele und Nicolai Wampl hat ein 3D-Druckverfahren entwickelt, das unterschiedliche Materialien in einem Fertigungsvorgang auf mehreren Ebenen verarbeiten kann. Herzstück des Unternehmens ist ein 3D-Drucker namens V-REX, der mit einem sogenannten 5-Achsen-Drucksystem ausgestattet ist.

Die beiden Gründer und CEOs Philipp Ropele und Nicolai Wampl | (c) VENOX Systems

“Im Gegensatz zu herkömmlichen 3D-Druckern mit drei Achsen ermöglicht unser System mit fünf Achsen eine Verlegung der Fasern in alle Belastungsrichtungen. Dabei verwenden wir Endloskohlefaser, die extrem feste Eigenschaften entlang der Faserrichtung aufweist”, so Nicolai Wampl.

Zudem verfügt der 3D-Drucker über einen automatischen Werkzeugwechsler, der bis zu sechs verschiedene Druckköpfe umfasst. So können in einem einzigen Fertigungsprozess Spezialwerkstoffe wie zum Beispiel Carbon, Glasfaser oder Metalldrähte mit Kunststoffbeschichtung ebenso verarbeitet werden wie Kunststoffe. Die Fertigung derartiger Bauteile mit mehreren Materialien war in der Industrie bislang nur unter hohen Kosten möglich. Mit Hilfe der Technologie des Vorarlberger Startups soll sich dies künftig ändern.

Der 3D-Drucker namens V-REX | (c) VENOX Systems

Am Weg zur Markteinführung des 3D-Druckers

Erst Anfang Juli feierte V-REX offiziell seinen Marktstart. Insgesamt investierte das Team rund um Philipp Ropele und Nicolai Wampl rund zwei Jahre in die Entwicklung des fünfachsigen Druckers. Im Zuge der Entwicklung wurde das Unternehmen über das Programm aws Preseed – Deep Tech der Austria Wirtschaftsservice mit einer Förderung unterstützt. Die Förderschiene zielt auf die Erarbeitung eines ersten “proof of concept” bzw. eines Prototypen ab, der einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden soll.

„Wir zogen wichtige Schlüsse aus der Beratung und der Strukturierung unseres Businessplanes. Und wir konnten den ersten Prototyp finanzieren, der zum Grundstein für unser Technologieunternehmen wurde“, so Philipp Ropele. Und sein Co-Founder Nicolai Wampl ergänzt: “Die aws-Förderung war der Schlüsselpunkt für unsere Firmengründung”

Die Zukunftspläne von VENOX SYSTEMS

Bis 2025 sollen mehr als 25 V-REX-Systeme pro Jahr gefertigt werden. Hierfür möchte sich das Unternehmen als Zulieferer am Markt positionieren. “Wir streben an, ein innovatives Maschinenbauunternehmen mit mehreren Produkten zu werden und im High-End-Bereich des 3D-Drucks mit Compositefasern marktführend zu sein”, so Nicolai Wampl über die weiteren Wachstumsschritte des Unternehmens.

Der Eintritt in den Markt und die Einführung der neuen Technologie sollen unter anderem auf dem Weg der Auftragsfertigung erfolgen. Dadurch soll die nötige Sichtbarkeit am Markt für Technologie und ihrer unterschiedlichen Anwendungsbereiche geschaffen werden.

Sponsor des TU Racing Team

Einer der Anwendungsbereiche dieser neuen Technologie ist der Rennsport. Dafür ist VENOX Systems mit dem TU Wien Racing Team eine Kooperation eingegangen, das an der Formula SAE teilnimmt. Dabei handelt es sich um einen internationalen Konstruktionswettbewerb, bei dem Studententeams aus der ganzen Welt mit selbst konstruierten und gefertigten Rennwägen gegeneinander antreten.

Die Technologie kommt unter anderem im Rennsport zur Anwendung | (c) VENOX Systems

Als Sponsor des TU Wien Racing Teams unterstützt VENOX Systems die jungen Ingenieur:innen mit Know-How und seinen Produktionsmöglichkeiten. Unter anderem wurde so ein neuartiges Gaspedal aus Carbonfaser und PEKK (Kunststoff) entwickelt. Im Vergleich zu herkömmlich gefrästen Aluminiumkomponenten wird mit dem neuen 3D-Druckverfahren nicht nur das Gewicht reduziert, sondern auch eine bislang unerreichte Festigkeit geboten. „Auch die Formula SAE war von unserem gemeinsam entwickelten Gaspedal beeindruckt, sodass wir auch für das beste Carbon-Bauteil der Rennserie nominiert waren“, so Nicolai Wampl.


* Disclaimer: Das Porträt entstand im Zuge einer Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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