09.07.2024
40 MILLIONEN EURO

Venga Ventures: Neuer BioTech-VC-Fonds soll Finanzierungslücke in Österreich schließen

Christopher Trummer und Florian Schuster wollen für Venga Ventures mindestens 40 Millionen Euro aufstellen, um dann Series-A-Kapitalrunden von österreichischen BioTech-Startups stemmen zu können.
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Christopher Trummer (l.) und Florian Schuster (r.) wollen mit Venga Ventures 40 Millionen Euro aufstellen | (c) Venga Ventures
Christopher Trummer (l.) und Florian Schuster (r.) wollen mit Venga Ventures 40 Millionen Euro aufstellen | (c) Venga Ventures

„Das BioTech-Ökosystem in Österreich hat tolle Finanzinstrumente, wie aws preseed und aws seed, als auch FFG Calls und Investoren wie xista oder Cebina, die sehr früh in Unternehmen investieren. Es gibt aber leider noch keinen BioTech-Spezialisten-Fonds und erst recht keinen, der sich auf pre-Series A und Series A spezialisiert.“ – so beschreibt Christopher Trummer die aktuelle Lage. Dabei gebe es hierzulande einige Unternehmen, die gute Targets für genau diesen Investment-Fokus wären.

Venga Ventures-Gründer mit viel BioTech-Startup-Erfahrung

Mit dem neuen VC-Fonds Venga Ventures wollen Trummer und Florian Schuster diese Lücke füllen. Beide bringen umfassende Erfahrung im BioTech-Bereich mit – auch als Startup-Gründer. So war Trummer Co-Founder und CEO des Grazer Startups Celeris Therapeutics – brutkasten berichtete mehrmals darüber – und ist Vorstandsmitglied von Biotech Austria. Schuster war unter anderem Co-Founder und Chief Corporate Officer des im globalen BioTech-Hotspot Cambridge ansässigen Startups bit.bio.

40 Millionen Euro Zielgröße

Nun wollen die beiden mit Venga Ventures den fehlenden Puzzlestein ins österreichische BioTech-Ökosystem bringen. Der neue Fonds soll – gemeinsam mit Co-Investoren – Pre-Series A und Series A-Runden von heimischen BioTechs stemmen können. Dafür braucht es aber noch einiges an Vorarbeit. Trummer und Schuster sind gerade dabei, 40 Millionen Euro aufzustellen. „Das ist die Zielgröße. Wir haben aber zehn Millionen Euro Oversubscription-Raum definiert. Und wir haben bereits Kapitalzusagen von mehreren erfahrenen Biotech-Unternehmern“, erklärt Schuster. Das erste Closing ist für Herbst geplant. Danach wolle man mit einem klaren Fokus auf Österreich investieren. Auch Startups im DACH- und CEE-Raum kämen als Targets aber infrage, sagt der Gründer.

„Inbegriff österreichischer Biotech-Exzellenz“: Gründer:innen mit Milliardenexits im Venga Ventures-Advisory Board

Als Unterstützung für Venga Ventures konnten er und Trummer den – wie Trummer es nennt – „Inbegriff österreichischer Biotech-Exzellenz“ gewinnen. Gemeint sind Norbert Bischofberger, Isabella Gräf, Patrick Trojer und Mark Kotter, die als Advisory Board fungieren.

Isabella Gräf etwa kann unter anderem auf einen 2,83 Milliarden US-Dollar-Exit ihres Unternehmens Eidos Therapeutics verweisen und unterrichtet seit mehr als 30 Jahren an der US-Elite-Uni Stanford. Auch Patrick Tojer hat mit Constellation einen 1,7 Milliarden US-Dollar-Exit im CV stehen. Norbert Bischofberger erlangte mit der Entwicklung des Grippe-Medikaments Tamiflu weltweite Bekanntheit und fungierte neben Spitzenpositionen in großen BioTech-Unternehmen auch als Aufsichtsrat der Bayer AG. Und Mark Kotter stellte als Serial Entrepreneur bereits mehrere Hundert Millionen US-Dollar Investments für verschiedene BioTechs auf.

„Die kannst du mit Geld nicht überzeugen“

„Diese Leute hatten Milliardenexits. Die kannst du mit Geld nicht überzeugen, aber mit Heimatverbundenheit und dem Potenzial des geistigen Eigentums und der Forschungsergebnisse der Startups“, sagt Venga Ventures-Co-Founder Schuster. Und er räumt ein: „Sie können bei so einem Projekt mehr verlieren, als gewinnen, aber sie machen aus Überzeugung mit.“

Nun gilt es für Schuster und Trummer, auch noch weitere Kapitalgeber zu überzeugen. Die passende Motivation versprüht der werdende Fonds jedenfalls schon mit seinem Namen. „Venga!“ steht im spanischen nämlich für „auf geht’s!“ und wird wird auch hierzulande gerne von Kletter:innen genutzt. „Es ist quasi eine Art ‚war cry‘. Darum geht es uns: Venga für das Ökosystem! Wir wollen befeuern und zu neuen Höhen aufsteigen, gemeinsam mit unseren Portfolio-Companies. Das ist umso charmanter, weil Klettern und Bergsteigen stark mit Österreich assoziiert sind“, sagt Trummer.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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