03.02.2022

Vendevio: Grazer Parkside übernimmt Software-Agentur der Carployee-Gründer

Das Vendevio-Büro wird zum neuen Linz-Standort der Grazer Software-Schmiede Parkside Interactive, die auch das Service-Geschäft übernimmt. Die GmbH bleibt als Beteiligungsgesellschaft erhalten.
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Vendevio-Team-Foto von Anfang 2020
Vendevio-Team-Foto von Anfang 2020 | (c) Vendevio

Wer in die Gesellschafter-Liste des 2019 gegründeten Grazer Unternehmens Vendevio blickt, findet dort eine bekannte Namens-Kombination: Albert Vogl-Bader, Gernot Panholzer und Moritz Wenko halten mit je 24 Prozent die größten Anteile. Auch Kambis Kohansal Vajargah ist mit 15 Prozent beteiligt. Die Besitzverhältnisse erinnern also an jene des Linzer Startups Carployee vor dessen Exit in die USA im vergangenen September.

Büro und Service-Geschäft an Parkside, Vendevio GmbH wird zu Beteiligungsgesellschaft

Nur wenige Monate später ging nun auch bei der Software-Agentur Vendevio, deren Geschäftsführer der mit fünf Prozent beteiligte Stefan Panholzer ist, ein Übernahme-Deal über die Bühne. Die Grazer Software-Schmiede Parkside Interactive übernimmt das Büro und das Service-Geschäft und damit die laufenden Kunden-Aufträge des Linzer Unternehmens – auf ihrer Page führt die Agentur Unternehmen wie Blockpit, Conda, Alveri und tributech als Referenzkunden an. Panholzer wechselt als neuer Standort-Leiter ins Parkside-Team und bleibt somit in seiner Position.

Stefan Panholzer | (c) Vendevio

Über Details des Deals wurde Stillschweigen vereinbart. Auch ob überhaupt Geld, Anteile oder dergleichen flossen, wollte der neue Standort-Leiter gegenüber dem brutkasten nicht kommentieren. Die Vendevio GmbH, die erst vor weniger als einem Jahr ein Rebranding umsetzte, bleibt bei dem Deal jedenfalls erhalten. Sie hält kleine Anteile an mehreren heimischen Startups bzw. Jungunternehmen wie etwa QuickSpeech aus Niederösterreich. Diese Anteile seien im Rahmen von Work for Equity Deals erworben worden und sollen bis auf weiteres gehalten werden, erklärt Panholzer gegenüber dem brutkasten.

Linz soll „Standort mit starker Kundennähe“ werden

Albert Vogl-Bader und Kambis Kohansal Vajargah kommentieren in einer Aussendung: „Als Gesellschafter freut es uns sehr, dass wir einen strategischen Partner für die Übernahme des Vendevio-Service-Geschäfts gefunden haben. Parkside Interactive vertritt Werte und eine Kultur, die den Vorstellungen unserer Gesellschafter entspricht und wir sehen einen zuverlässigen Partner für unsere Kunden. Mit Parkside eröffnen sich neue Chancen und spannende Aufgaben“.

Parkside-Geschäftsführer Christoph Platzer meint, man wolle aufbauend auf der Erfahrung in Oberösterreich „einen Standort mit starker Kundennähe etablieren“. Die Erweiterung nach Linz sei Teil der Expansionsstrategie. Stefan Panholzer bringe durch den erfolgreichen Aufbau von Vendevio viel Erfahrung mit. „Nachdem wir damit Österreich gut abdecken, werden wir im nächsten Schritt stärker in Internationalisierung investieren“, so Platzer.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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