12.10.2021

Velovio liefert Rad-Infrastruktur für Salzburger Innenstadt – in Österreich kein einfaches Unterfangen für ein Startup

Das in Puch bei Hallein angesiedelte Startup Velovio entwickelt und produziert innovative Fahrradständer. Erstmalig konnte das Startup rund um Gründerin Tanja Friedrich einen Auftrag der öffentlichen Hand an Land ziehen und liefert 15 Fahrradständer der jüngsten Produktreihe "Arc" für den neu gestalteten Kajetanerplatz in der Salzburger Innenstadt.
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Velovio
(c) Velovio

Radinfrastruktur komplett neu und innovativ denken. Dieses Ziel hat sich die in Puch bei Hallein angesiedelte Gründerin Tanja Friedrich mit ihrem Startup Velovio gesteckt. In der heimischen Startup-Szene konnte sich Friedrich in der Vergangenheit mit ihrem vertikalen Fahrradständer Bikeparker einen Namen machen. Der modulare Fahrradständer bietet einen „Bikelift“, der Fahrräder ohne Kraftaufwand in die Vertikale zieht und somit platzsparend unterbringt.

ARC soll Kratzer vorbeugen

Velovio bietet mittlerweile eine Reihe weiterer Produkte an. Unter ihnen ist auch der sogenannte ARC Fahrradständer, der das jüngste Mitglied in der Produktfamilie des Startups ist. Dabei handelt es sich um eine flexible Konstruktion mit Anlehnbügel, die bis zu 45 Grad gedreht werden können. Egal ob Mountainbike oder Rennrad, alles was einen Vorderreifen hat, kann sich so an den leicht geneigten Bügel anlehnen. Das Besondere: Da nur das Vorderrad im Haltebügel fixiert wird, können so lästige Kratzer am Fahrradrahmen vermieden werden. Zusätzlichen Schutz bietet eine eigene Gummileiste.

Wie auch der Bikeparker setzt der ARC auf Flexibilität. Durch die drehbar gelagerten Anlehnbügel kann der Radständer unterschiedliche Formen annehmen und sich so an verschiedenste Orte im urbanen Raum anpassen. Je nach Wunsch können an den Rändern auch Sitzgelegenheiten oder Blumenkästen angebracht werden.

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15 Fahrradständer für den Kajetanerplatz

Wie Tanja Friedrich gegenüber dem Brutkasten erläutert, hat ihr Startup erstmalig einen Auftrag der öffentlichen Hand an Land ziehen können. Insgesamt hat die Stadt Salzburg am neugestalteten Kajetanerplatz 15 Fahrradständer der Marke ARC aufgestellt. Den Auftrag zu bekommen, war laut Friedrich allerdings kein leichtes Unterfangen, da in die Neugestaltung des Platzes zahlreiche Stakeholder involviert waren – angefangen vom Architektenbüro bis hin zur zuständigen Stadträtin.

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Zudem musste auch das Altstadtschutzgesetz berücksichtigt werden, damit das altertümliche Stadtbild der Stadt Salzburg geschützt bleibt. Schlussendlich wurden nur die vertikalen Bügel aus dem Konzept herausgenommen und ohne der modularen Sitzflächen oder Blumenkästen installiert. Insgesamt hat das Vorhaben neun Monate gedauert, wobei laut Friedrich der Radkoordinator der Stadt Salzburg Peter Weiss das Projekt maßgeblich gepusht hat.

(c) Velovio

„Als Startup ist es oft schwierig in den Auswahlprozess zu kommen, da in der Regel bekannte Kataloge vorliegen. Hier braucht es meist ein Experten-Department, das die Innovation erkennt und anschließend entsprechend fördert“, so Friedrich. In diesem Zusammenhang fügt sie kritisch hinzu, dass es aktuell Bestrebungen gibt, die Stelle des Radkoordinators der Stadt Salzburg zu streichen. Generell wünscht sich Friedrich mehr Mut von Gemeinden und Städten, in innovative Projekte zu investieren. Zugleich fordert die Gründerin mehr Aufklärungsarbeit in Österreich ein, damit sich Entscheidungsträger mit neuartigen und innovativen Konzepten befassen.

Velovio will mit Gemeinden & Städten zusammenarbeiten

Das jüngste Projekt am Kajetanerplatz könnte laut der Gründerin in Österreich für weitere Gemeinden und Städten als Pilotprojekt dienen. Um weitere Entscheidungsträger mit ins Boot zu holen, hat Friedrich unter anderem bei der Kommunalmesse in Tulln Mitte September ihre innovativen Radinfrastruktur-Lösungen präsentiert. Zudem ist das Startup auch bei der IÖB-Servicestelle gelistet, die als Brückenbauer zwischen öffentlichen Auftraggebern und innovativen Unternehmen in Österreich fungiert. In diesem Zusammenhang verweist die Gründerin, dass die Errichtung von innovativen Radabstellplätzen mit bis zu 90 Prozent gefördert werden.

Velovio auf Investorensuche

Das Team von Velovio verfügt über drei Mitarbeiter und befindet sich aktuell auf der Suche nach Investoren, um Projekte, die bereits in der Pipeline stehen, realisieren zu können. Das Startup arbeitet hierfür in der Produktion mit mittelständischen Unternehmen zusammen. Zudem wird auch Kapital benötigt, um Patentrechte auszuweiten.

Wie Friedrich abschließend erläutert, befindet sich zudem ein weiteres Produkt in der Pipeline. Dabei handelt es sich um eine smarte Radbox, die über eine Kombination aus Software- und Hardwaretechnologie verfügen soll. Als Beispiel führt Friedrich ein NFC-Schloss oder Sensorik an, die nützliche Daten für Städte und Gemeinden liefern kann. Für die Entwicklung der Technologie ist Velovio auch offen mit anderen Startups zu kooperieren. Der erste Prototyp soll bereits im Frühjahr nächsten Jahres aufgestellt werden.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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