10.08.2023

Veilid: Hackergruppe “Cult of the Dead Cow” liefert Grundlage für mehr Privatsphäre in Apps

Die Hackergruppe aus den 80ern, Cult of the Dead Cow, meldet sich mit der Vision zurück, das Internet für alle sicherer zu machen. Um diese zu verwirklichen, hat das Team ein dezentrales Coding-Framework namens Veilid entwickelt, das geschützte Kommunikation ohne Datensammlung von Nutzer:innen ermöglichen soll.
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Cybercrime Cyber Security A1 Telekom Austria - cybertrap DAO-Hack
(c) Adobe Stock / smolaw11

Das im Jahr 1984 gegründete Hackerkollektiv “Cult of the Dead Cow” (cDc) ist zurück. Bereits in den 90er Jahren hatte die Hackergruppe rund um Peiter Zatko und Christien Rioux, zu der auch der texanische Politiker Beto O’Rourke gehörte, mit dem Hackertool Orifice für Aufsehen gesorgt und Softwarefirmen wie Windows zur Verbesserung ihrer IT-Sicherheit aufgefordert. 

Seitdem ist viel Zeit vergangen. Nun meldet sich die Gruppe von Technologie-Aktivisten, die den Begriff “Hacktivismus” geprägt hat, mit einem neuen Projekt zurück: Veilid. Das dezentrale Software-Framework rund um Veilid soll laut Washington Post die Entwicklung neuer Anwendungen und Social-Networking-Apps für einen gesicherten Austausch ermöglichen, ohne Nachrichten oder persönliche Daten von Nutzer:innen zu speichern.

Veilid setzt auf Datenschutz und Sicherheit der Nutzer:innen 

Die Privatsphäre der Nutzer:innen steht im Fokus von Veilid. ”Veilid ermöglicht es allen, eine dezentrale, vertrauliche App zu erstellen. Veilid gibt den Nutzern die Möglichkeit, sich gegen Datensammlung und Online-Tracking zu entscheiden”, schreibt das Team auf der Website. Bei der Entwicklung von Veilid stehen Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz und Sicherheit an erster Stelle. Die Hackergruppe baut das Coding-Framework nach dem Vorbild des Messaging-Dienstes Signal und des Browsers Tor auf, die eine starke Verschlüsselung für Textnachrichten und Sprachanrufe bieten bzw. anonymes Surfen im Internet ermöglichen. Letzteres funktioniert foglendermaßen: Der Datenverkehr einer User:in wird durch eine Reihe von Servern geleitet, die den Standort der Nutzer:in verbergen. 

Nach diesem Motto sollen Apps funktionieren, die auf dem Veilid-Coding-Framework basieren. Dafür zielt das Hackerkollektiv auf App-Entwickler:innen ab, die dazu bereit sind, die Privatsphäre von Nutzer:innen und somit eine starke Verschlüsselung gegenüber Einnahmen aus Werbung priorisieren. “Die einzigen Möglichkeiten, nicht zu einem Produkt zu werden, das von Milliardären ausgenutzt wird, sind entweder zu technisch für den Durchschnittsnutzer oder man geht einfach nicht online“, so das cDc-Kollektiv. 

Hackergruppe wird weitere Details und Quellcode auf Def Con vorstellen 

Cult of the Dead Cow wird das neue Projekt, das als Basis für Messaging-, File-Sharing- und Social-Networking-Anwendungen dienen soll, auf der jährlichen Hacker-Konferenz Def Con in Las Vegas vorstellen. Mit dem Traum, das Internet für alle sicherer zu machen, arbeitet die Gruppe bereits seit drei Jahren an Veilid. Auf ihrer Website schreiben die Entwickler:innen, dass weitere Informationen über Veilid, einschließlich technischer Details und Quellcode, nach dem Start im August verfügbar sein werden. 

“Veilid geht über bestehende Datenschutztechnologien hinaus und hat das Potenzial, die Art und Weise, wie jeder das Internet nutzt, völlig zu verändern. Wir sind nicht gewinnorientiert und daher in der einzigartigen Lage, Ideale ohne kapitalistische Kompromisse zu fördern”, so das Veilid-Team. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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