24.09.2021

Veggie Crumbz: Dieses Startup macht die Schnitzel-Panier „gesund“

Veggie Crumbz macht seine Alternative zu Semmelbröseln aus Kartoffeln und drei verschiedenen Gemüsesorten. Das soll mehrere Vorteile gegenüber klassischem Paniermehl haben.
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Veggie Crumbz: Die Gründer Marlon Harms und Wayne Kock
(c) Veggie Crumbz: Die Gründer Marlon Harms und Wayne Kock

Panierte (und damit üblicherweise frittierte) Speisen gelten allgemein nicht gerade als gesund. Doch ein Startup aus Hamburg will das – zumindest bis zu einem gewissen Grad – ändern. Das üblicherweise für die Panade benutzte alte Weißbrot habe „null Nährstoffe, dafür aber jede Menge Gluten“, meint Wayne Kock von Veggie Crumbz. Gründer und CEO Marlon Harms konstatiert: „Es hat sich in den letzten Jahren bei der Ernährung so viel getan, es gab so viele Entwicklungen, aber wir panieren immer noch mit altem Brot“.

Drei Jahre Forschung für richtige Konsistenz

Auch aus seinem familiären Hintergrund in Gemüsehandel und -Verarbeitung heraus sei die Idee entstanden, eine Paniermehl-Alternative aus Gemüse zu entwickeln. „Doch Gemüse knuspriger als Semmelbrösel hinzubekommen, ist gar nicht so leicht. Wir mussten einen komplett neuen Weg der Verarbeitung von Gemüse erdenken und entwickeln, haben drei Jahre geforscht, eine eigene Produktionslinie gebaut und erst nach unzähligen Testessen waren wir restlos zufrieden“, so Harms.

Nun gibt es die Veggie Crumbz in den Sorten Red Beet, Orange Carrot und Cauliflower. Eine weitere Zutat ist in jeder Variante enthalten: „Unser Produkt besteht aus lediglich zwei natürlichen Zutaten: Kartoffel und dem jeweiligen Gemüse. Das Gemüse wird schonend bei 60 Grad gebacken und anschließend in eine paniermehlartige Konsistenz gebracht“ erklärt Kock.

Veggie Crumbz: Mehr Ballaststoffe, weniger Fett

Damit eine gesündere Alternative zur klassischen Schnitzel-Panade zu schaffen, ist tatsächlich gelungen, wie die Gründer erläutern. Im Vergleich zu klassischem Paniermehl weise Veggie Crumbz den rund vierfach höheren Ballaststoffgehalt auf und nehme beim Braten oder Frittieren rund 50 Prozent weniger Fett auf. Zudem seien alle Produkte vegan, allergen- und glutenfrei.

Geschäftlich machten die Gründer die ersten Schritte mit dem Gemüse-Paniermehl im B2B-Bereich. Nun will man sich auch im Geschäft it Endkunden etablieren. Um Veggie Crumbz entsprechend bekannt zu machen, soll auch ein Auftritt in der VOX-Show Die Höhle der Löwen helfen, der kommende Woche ausgestrahlt wird. Harms und Kock bieten dort zehn Prozent Firmenanteile ihrer Ebbe & Food GmbH für ein Investment von 200.000 Euro.

Außerdem in dieser Folge von Die Höhle der Löwen: Kleiderly, Moovya, Stur und Holy Pit.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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