07.11.2018

Veganes Hundefutter Vegdog: „Am Anfang hielt ich das für einen Scherz“

Bei Die Höhle der Löwen hat sich das Münchner Startup Vegdog 150.000 Euro Investment für 20 Prozent Firmenanteile gesichert. Im Gespräch mit dem brutkasten spricht Gründerin Tessa Zaune-Figlar über den Auftritt und über den ersten Reflex, veganes Hundefutter als einen "Scherz" zu erachten.
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Vegdog, Höhle der Löwen, Tierfutter, Vegan
(C) GRUSCHKAKRAMER/VEGDOG - Tessa Zaune-Figlar und Valerie Henssen plädieren mit Vegdog für reduzierten Fleischkonsum bei Hunden.

„Wir wollen nicht lügen. Wir waren unglaublich aufgeregt. Es ist eine absolute Ausnahmesituation vor fünf potenziellen Investoren und vielen Kameras zu stehen und sein Produkt zu präsentieren. Aber irgendwann ist es wie ein Rausch. Man kennt sein Unternehmen beziehungsweise sein Produkt ja in- und auswendig, vergisst alles drumherum und möchte das Gegenüber von der Idee überzeugen. Das ist in dem Moment das einzige was zählt. Danach fühlt man sich gleich zehn Zentimeter größer“, sagt Tessa Zaune-Figlar, Geschäftsführerin des Münchner Startups Vegdog zum Auftritt in der TV-Show Die Höhle der Löwen.

+++ Höhle der Löwen: veganes Hundefutter und “überflüssigstes Produkt der Sendung” +++

Investment von Dagmar Wöhrl

Zaune-Figlar war beim Pitch nicht allein. Partnerin Valerie Henssen sowie Tierärztin Lisa Walther waren als Gründerinnen mit Seniorhund Nelson gemeinsam vor Ort und konnten schlussendlich Dagmar Wöhrl überzeugen für zwanzig Prozent Anteile die gewünschte Summe zu investieren. „Vom Produkt begeistert waren alle. Jedoch fehlte es den meisten Löwen am notwendigen Mut, um bei so einem kontrovers diskutierten Thema wie der Fütterung des eigenen Hundes an einen unternehmerischen Erfolg zu glauben. Doch nicht so Dagmar Wöhrl“, erklärt die Founderin.

Veganes Futter als Scherz?

Dem Hund veganes Futter zu servieren, hat sogar bei Zaune-Figlar selbst vor der Gründung ihres Unternehmens für Skepsis gesorgt, wie sie zugibt. Ihr Hund Nelson litt jahrelang an Magen-Darm-Problemen und Hautjucken, ausgelöst durch eine Futtermittelunverträglichkeit. Der Rat der Tierärztin: tierisches Eiweiß aus dem Speiseplan von Nelson zu streichen, was nichts anderes bedeutet als ihn vegan zu ernähren. „Am Anfang hielt ich das für einen Scherz. Einen Hund vegan zu ernähren – wie sollte das denn funktionieren?”, fragte sie sich. Doch rund einen Monat später verschwanden die Beschwerden des Rüden. Was blieb war das zeitintensive Kochen für den Vierbeiner und Zaune-Figlar dachte nur, das müsse einfacher gehen. Deswegen entstand Vegdog. „Ich wollte auch anderen Hunden helfen, durch die Ernährung wieder richtig gesund zu werden“, sagt die Gründerin.

Hund und Mensch: ähnlicher Darm

„Sobald man über die Fütterung von Hunden spricht, tritt automatisch der wilde Vorfahre auf den Plan: Der Wolf. Doch auch bei diesem stand nicht jeden Tag Fleisch auf dem Speisezettel. Der Wolf war und ist schon immer ein Allesfresser und verspeist neben dem Fleisch von Beutetieren auch Gräser und Beeren. Das gilt umso mehr für Hunde, die bereits seit mehreren tausend Jahren domestiziert sind – sie haben sich an das Leben an der Seite des Menschen angepasst. Wie ähnlich die Darmflora von Hund und Mensch ist, wurde auch erst kürzlich in einer Studie (Anmerkung: Heidelberger Studie von Luis Pedro Coelho) festgestellt“, argumentiert Zaune-Figlar gegenüber Skeptikern.

Eine Dose Vegdog pro Woche = 20 Kilogramm weniger fleischhaltiges Futter im Jahr

Das getreidefreie Alleinfuttermittel des Unternehmens wurde in einer einjährigen Entwicklungsphase in Zusammenarbeit mit Fachtierärzten und Fachlaboren entwickelt und ist frei von Lock-, Farb-, und Konservierungsstoffen. „Hunde haben in den 50.000 Jahren seit ihrer Domestikation nie so viel Fleisch erhalten wie heutzutage. Wenn Hundehalter nur einmal pro Woche das fleischhaltige Hundefutter durch eine Dose Vegdog ersetzen, haben sie am Ende des Jahres zwanzig Kilogramm weniger fleischhaltiges Hundefutter verfüttert“, bringt die 34-Jährige ein gewichtiges Beispiel. „Wichtiger als die Frage nach ‚Fleisch‘ oder ’nicht Fleisch‘ ist es, darauf zu achten, dass das Futter ausgewogen und vor allem bedarfsdeckend ist. Bei jeder Fütterung zählt, die Gesundheit des Hundes und die Verträglichkeit des Futters an erster Stelle zu setzen. Und das ist vegan sehr gut möglich“.

Das Vegdog-Team hat gar nicht zum Ziel, dass alle Hunde kategorisch auf Fleisch verzichten sollen. „Es geht uns nicht um ‚Hauptsache vegan‘, sondern  um die Gesundheit unserer Vierbeiner. Wir möchten, wie bei unserem Konsum, dass die Häufigkeit des Fleischverzehrs überdacht wird. Bei 8.8 Millionen Hunden in Deutschland und rund 750.000 in Österreich könnten wir also mit einer Dose Vegdog in der Woche pro Jahr dann 176.000.000 Kilogramm fleischhaltiges Hundefutter  sparen“ macht Zaune-Figlar klar.

Die Anfänge des Startups

So richtig begonnen hatte alles, als die Gründerin und Valerie Hensser einander vor vier Jahren bei einem Abendessen trafen. Der ganze Abend drehte sich rund um Tierschutz und um die Unterschiede innerhalb der Gesellschaft zwischen Nutz- und Haustieren. „Der Hund auf der Couch und das Schwein auf dem Teller? Das fühlte sich für uns nicht unbedingt nachvollziehbar an. Uns war klar, dass wir nicht nur debattieren wollten, sondern wirklich etwas bewegen. Wir hatten beide die Vision, ein Unternehmen zu gründen, das Tierschutz und Tierliebe in einem Produkt vereint. Mit Vegdog ist uns das gelungen“, erklärt die Founderin.

Marketing und Vorproduktion gesichert

Zwischen der Aufzeichnung der Show und deren Ausstrahlung lag etwas Zeit dazwischen, in der durch das Investment die Finanzierung von Vorproduktion und Marketing gesichert wurde, wie Zaune-Figlar erzählt: „Durch Kontakte von Dagmar Wöhrl konnten wir zudem interessante B2B-Kunden gewinnen. Außerdem bekommt unser Unternehmen durch das Feedback und die Erfahrung der Investorin mehr Struktur. Unternehmensprozesse werden professionalisiert und auf die nächste Ebene gehoben. Den Vorjahresumsatz konnten wir um 400 Prozent steigern“.

Lob von Dagmar Wöhrl

Auch Wöhrl zeigt sich von der Kooperation begeistert: „Ein Unternehmen, das sich mit solcher Konsequenz der Tierliebe und dem Klimaschutz verschrieben hat, beeindruckt mich. Hier geht es darum, mit alten Konventionen zu brechen und in realistischen Innovationen zu denken. Dabei werde ich die Gründerinnen nur zu gerne unterstützen“, sagt die Miss Germany von 1977 und Ex-Politikerin. „Als Frau hat mich natürlich auch begeistert, dass da ein reines Gründerinnen-Team vor uns stand. Frauen sind im Gründen immer noch zu zaghaft, daher sehe ich beim Vegdog-Team auch ganz klar Vorbilder mit Strahlkraft“.

Nächste Ziele

Das Startup, das aus drei Mitarbeitern besteht, seine Verkaufszahlen seit 2017 verfünffachen konnte und nun mit dem Großhandelsunternehmen Hega kooperiert, beschäftigt sich aktuell mit dem Ausbau des Fachhandels in Deutschland und Europa. Auch die Produktpalette soll wachsen, wobei hierbei „Leckerlis“ im Fokus stehen. „Aber ganz unabhängig von dem Hundefutter haben wir eine langfristige Vision: Mit Vegdog wollen wir Hundehalter aufklären und mehr Verständnis für das Thema Fütterung schaffen. Darüber hinaus möchten wir zeigen, dass die Hundehaltung und -fütterung vereinbar ist mit dem Tier- und Umweltschutz. Das ist uns sehr wichtig“, sagt Zaune-Figlar.


⇒ Zur Homepage des Hundefutter-Herstellers

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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