09.05.2018

VC-Verband AVCO fordert 1 Mrd. Euro-Dachfonds für Österreich

Gastkommentar. Berthold Baurek-Karlic, Vorstand der österreichischen VC-Dachorganisation AVCO (u.a.), erklärt, warum die Organisation einen Dachfonds für Österreich fordert.
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AVCO fordert Dachfonds für Österreich
(c) AVCO: AVCO-Präsident Rudolf Kinsky

Der österreichische Kapitalmarkt besteht nicht nur aus der Wiener Börse. Die überwiegende Mehrheit der Firmen – der sogenannte Mittelstand bzw. Startups – ist auf privates Eigenkapital (Private Equity) angewiesen. Das Thema fand auch im Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung Platz, da die wirtschaftliche Bedeutung dieser „Alternativen Finanzierung“ mittlerweile auch hier klar verstanden wurde. Nachdem in den vergangenen Jahren Anreize für eine verstärkte Mobilisierung von informellem Eigenkapital (z.B. Business Angels oder Crowd Investing) geschaffen wurden, hat die Europäische Union gerade erst vor wenigen Wochen die bisher größte Venture Capital Initiative – „VentureEU“ – gestartet, die über zwei Milliarden Euro über Dachfonds-Strukturen in Venture Capital Fonds in ganz Europa investieren soll.

+++ Startup-Finanzierung – “Finnland ist uns Lichtjahre voraus” +++

Zu stark für CEE-Initiative, zu schwach für VentureEU

In Österreich fürchtet man, von diesem Geld kaum etwas zu sehen. Für jene Regionen im CEE-Raum die unter sog. Marktversagen leiden, hat der Europäische Investitionsfonds eine eigene Venture Capital-Initiative gestartet, die allerdings wiederum nur eingeschränkt österreichischen Fonds zugutekommen wird. Private Equity (Buy-Out, Generationenwechsel, vorbörsliches Wachstum) ist in vielen Bereichen leider ausklammert. Der heimische Private Equity-Markt ist im Segment des regulierten Risikokapitals (Private Equity und Venture Capital Fonds) für diese Initiativen zu stark und für VentureEU zu schwach. Es braucht einen nationalen Dachfonds, der über seine Zielfonds eine Milliarde Euro vorbörsliches Eigenkapital (inkl. Venture Capital) bereitstellt. Der Fonds selbst soll breit gestreut in alle Segmente von Private Equity investieren, was dessen Risiko drastisch senkt und somit als attraktives Investment für institutionelle Anleger gilt.

Dänemark als Dachfonds-Vorreiter

Diese Idee ist nicht neu – der Danish Growth Fund ist privatwirtschaftlich finanziert und teilweise staatlich besichert. Seit 1992 wurden durch diesen Fonds bzw. dessen Zielfonds über 7.300 Startups und Unternehmen mit Kapital versorgt. Dabei werden Summen zwischen 100.000 und fünf Millionen Euro für maximal 25 Prozent der Unternehmensanteile investiert oder als Kredit bzw. Kreditsicherung vergeben. Teil dieses Gesamtfonds sind die beiden VÆKSTKAPITAL Funds. Seit 2011 wird hier in Kooperation mit Zielfonds Geld investiert.

Nach diesem Vorbild fordert die Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO) einen „Austrian Growth Fund“ erklärt AVCO-Präsident Rudolf Kinsky. Die AVCO vereint Mitglieder mit einer Gesamtsumme von mehr als fünf Milliarden Euro Assets-under-Management. Darunter befinden sich etwa Fonds wie Alpine Equity, Hannover Finanz, Deutsche Private Equity, Waterland, Invest AG, 3TS, APEX, Venionaire oder Speedinvest. Mit Sitz im Haus der Industrie fungiert die AVCO als unabhängiger Ansprechpartner für alle Fragen zu Private Equity und als Interessensvertretung der österreichischen Risikokapitalgeber.

Nationaler Dachfonds für Österreich

Die AVCO will das Fondsmanagement international ausschreiben und so einen privatwirtschaftlich initiierten Dachfonds für Österreich professionell aufsetzen. Institutionelle Investoren (etwa Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen und Stiftungen) sollen – allenfalls in Kombination mit einer Art Garantie der Republik (nicht Maastricht Schulden erhöhend) – in den breit gestreuten Fonds investieren. „Der vorbörsliche Kapitalmarkt in Österreich ist zu schwach – hier müssen wir reagieren, da der volkswirtschaftliche Schaden sich sonst potenziert. Wir sehen eine wachsende Finanzierungslücke, die zum Ausverkauf österreichischer Startup-Talente und führender Mittelstandsunternehmen führt“, geht Kinsky auf den Grund für die Forderung ein. Hierzu befindet sich die AVCO bereits seit Monaten in Gesprächen mit institutionellen Investoren und hat auch die Regierung von dem Vorhaben an verschiedenen Stellen bereits gut informiert bzw. ist mit dieser in laufender Abstimmung.

+++ Gastkommentar: Das Regierungsprogramm aus VC-Sicht +++

„Verlieren die besten Unternehmen im Zuge der Internationalisierung“

Förderungen, Business Angels und erste kleine Venture Capital Investments werden in Österreich mittlerweile verträglich bereitgestellt – Luft nach oben gibt es hier natürlich noch. Die besten Unternehmen verlieren wir aber leider im Zuge der Internationalisierung, beim Exit oder Börsengang (siehe Wachstumssegmente „Scale“ (Frankfurt) und „First North“ Nasdaq Nordic) bzw. im Zuge von Generationenwechseln, wo wir kaum Investoren auffahren können. Die Aufgabe von Venture Capital-Investments ist nicht nur die Kapitalbereitstellung, sondern vor allem die Begleitung und Erschließung neuer Märkte gemeinsam mit Unternehmen und Private Equity Fonds als wichtige unternehmerische Partner für etablierte Mittelstandsunternehmen.

AVCO-Forderung: Austrian Growth Fund bereits nächstes Jahr

Business Angels können stark in den Anfängen unterstützen, aber für die Internationalisierung oder für das führen etablierter Mittelstandsunternehmens braucht es professionelle Teams und natürlich auch sehr viel Kapital. Das kann nicht durch einzelne Investoren bereitgestellt werden – hier braucht es professionelle Fonds-Manager und davon brauchen wir viel mehr in Österreich.
Die Regierung hat das Thema Kapitalmarkt und Wirtschaftsstandort aufgenommen, die Umsetzung von staatlicher Seite wird aber bis 2020 dauern – wie man aus dem jüngsten Treffen des Finanzausschusses im Österreichischen Parlament lesen konnte. Die AVCO sieht die Privatwirtschaft am Zug und will bereits nächstes Jahr den Austrian Growth Fund aktiv sehen.

Die Vorbilder – VÆKSTKAPITAL 1/2

Als Teile des übergeordneten Danish Growth Fund wurden die beiden VÆKSTKAPITAL Funds im Jahr 2011 etabliert. Seitdem wurden gemeinsam mit anderen Investoren umgerechnet mehr als eine Milliarde Euro in 16 Fonds investiert. Der CIO der Fonds wird bei der diesjährigen Jahrestagung der AVCO am 4. Oktober eine Keynote halten.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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