01.04.2021

Valutico: Deshalb werden Unternehmen künftig nicht mehr nur nach Finanz-Kennzahlen bewertet werden

Das Wiener Fintech entwickelt für seine Plattform zur Unternehmensbewertung einen Ansatz, der Firmen "ganzheitlich" beurteilt - also auch Nachhaltigkeit und Sozialstandards berücksichtigt.
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Valutico entwickelt ein EGS-Modul für seine Bewertungsplattform.
Valutico entwickelt ein EGS-Modul für seine Bewertungsplattform. | Foto: Valutico

Wie viel ist ein Unternehmen wert und wie lässt sich dies zuverlässig feststellen? Diese Frage ist sowohl für Startups als auch für Investoren zentral. Im Normalfall zielt man dabei auf finanzielle Kennzahlen ab – noch. Denn in den nächsten Jahren werden Themen wie Nachhaltigkeit und oder Sozialstandards auch hier eine größere Rolle einnehmen, erwartet das Wiener Fintech Valutico. Deshalb erweitert es seine bestehende Plattforum zur Bewertung von Unternehmen um einen umfassenden Bereich zum Schwerpunkt Environment, Social, Governance (ESG) – genannt ValutECO.

Auch regulatorisch kommt das Thema immer stärker auf die Agenda. So ist beispielsweise erst im März eine EU-Richtlinie in Kraft getreten, die vorsieht, dass bei allen Finanzprodukten offengelegt werden muss, wie nachhaltig diese sind. Dieser Trend dürfte sich in den nächsten Jahren noch verstärken: „In der Zukunft werden Banken und Finanzinstitutionen die Nachhaltigkeits-Performance ihrer Unternehmenskunden bei der Kreditvergabe berücksichtigen müssen“, erwartet man bei Valutico.

200.000 Euro Innovationsförderung

Dafür braucht es jedoch auch die notwendigen Bewertungs-Tools – genau ein solches will das Unternehmen mit ValutECO nun entwickeln. Dafür hat Valutico bereits vor einigen Wochen 200.000 Euro Innovationsförderung der Wirtschaftsagentur Wien erhalten. Derzeit befindet sich das Projekt noch in der Konzeptionsphase. Auf brutkasten-Anfrage erklärte Valutico-CEO Paul Resch, dass er mit der Fertigstellung in einem bis eineinhalb Jahren rechne.

Plattform für Bewertungsprofis im M&A-Bereich

Die eigentliche Plattform von Valutico wurde bereits 2017 gestartet und richtet sich vor allem an Bewertungsprofis – etwa in internationalen Beratungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Genutzt wird sie nach Angaben von Resch vor allem zu Bewertung von Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind – und zu denen somit auch weniger Daten öffentlich vorliegen.

Valutico ist also kein Tool für Privatanleger, die unterbewertete Aktien suchen – sondern richtet sich an Profis, die beispielsweise mit Unternehmensübernahmen beschäftigt sind. Resch hat selbst als Banker im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A) gearbeitet, bevor er Valutico gründete – und kennt den Use Case daher aus der Praxis.

Excel-Sheet größter Konkurrent

Valutico-CEO Paul Resch
Valutico-CEO Paul Resch | Foto: Valutico

„Unser größter Konkurrent ist das Excel-Spreadsheet“, sagt der Valutico-CEO. Die Plattform sei mit den wichtigsten Finanz-Datenbanken der Welt verbunden und ermögliche es, Datenaufbereitung für Unternehmensbewertungen zu semi-automatisieren. „Bewertungsprofis können sich so auf der große Ganze konzentrieren“, erklärt er. Valutico ist eine rein web-basierte Lösung, bei der nichts installiert werden muss.

Die Plattform enthält Daten zu 50.000 Unternehmen weltweit. Ebenfalls erfasst sind rund 800.000 Unternehmenstransaktionen. Diese sind vor allem wichtig, weil die Analyse von Konkurrenten ein wichtiger Bestandteil jeder Unternehmenbewertung ist: Wird etwa ein Startup um einen gewissen Betrag verkauft, lassen sich daraus auch Rückschlüsse auf von Branche und Kennzahlen vergleichbare Konkurrenten ziehen. Valutico ist nach Angaben von Resch derzeit in 40 Ländern aktiv. Neben dem Hauptsitz in Wien hat das Unternehmen auch Tochtergesellschaften in Großbritannien und den USA.

„Gesellschaftlicher Wert“ von Unternehmen quantifizierbar machen

Mit ValutECO bewegt sich das Unternehmen nun in einen neuen Bereich – und will die Brücke zwischen herkömmlichen Bewertungsmethoden und ESG-Kriterien schlagen. Das Ziel ist dabei eine „ganzheitliche“ Beurteilung eines Unternehmens. Aber welche Themen werden hier in den Blick genommen? Im Umweltbereich können dies etwa die Auswirkungen des Geschäfts auf Klimaschutz und Biodiversität sein. Im sozialen Bereich können Aspekte wie arbeitsrechtliche Fragen oder Maßnahmen zur Diversität der Teams einfließen. Und beim Governance-Thema kann es beispielsweise relevant sein, was ein Unternehmen zur Korruptionsbekämpfung unternimmt. Aspekte wie diese sollen schließlich zusammengefasst werden – und daraus ein „gesellschaftlicher Wert“ des Unternehmens berechnet werden.

„Ein Ölunternehmen könnte finanziell betrachtet sehr viel Geld wert sein, aber in der Gesamtbetrachtung wegen der Auswirkungen auf die Umwelt trotzdem einen negativen Wert aufweisen“, erläutert Valutico-CEO Resch. Das Unternehmen will sich für die Umsetzung dieser Bewertungskriterien einerseits bei Ansätze aus der Markenbewertung bedienen und andererseits auf Methoden der Risikobewertung zurückgreifen. Das Ziel ist jedenfalls klar: „Im 21. Jahrhundert müssen wir über die Sichtweise hinauskommen, dass Unternehmen nur finanziellen Wert schaffen“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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