03.03.2017

uugot.it: Stadt Linz wird zum Beta-Tester von Sprachlern-App

Die Linzer Volkshochschulen testen nun fünf Wochen lang die App, mit der Immigranten der Zugang zu heimischen Informationsquellen erleichtert werden soll. Der Linzer Bürgermeister steht persönlich hinter der Kooperation.
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(c) fotolia.com - Zechal

In der Pilot-Phase ausreichend Tester für seine App zu finden, gestaltet sich für Startups immer wieder schwierig. Um sich beim offiziellen Release nicht mit zu vielen Bugs und „Kinderkrankheiten“ zu blamieren, sind sie aber nötig. Das Wiener Sprachlern-Startup uugot.it hat dieses Problem nun mit einer Kooperation gelöst, die wohl auch längerfristig vielversprechend ist. Konkret gibt es eine Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen der Stadt Linz. Allen, die dort Deutsch als Fremdsprache lernen, wird die Beta-Version der App vorerst fünf Wochen lang zur Verfügung gestellt.

+++ IT-Manager von Gartner und Yale zu uugot.it nach Wien +++

Linzer Bürgermeister als wichtiger Fürsprecher

(c) uugot.it: Illustration

Linz ist die Heimatstadt von uugot.it-Co-Founder und CEO Philipp Etzlinger. Dort wurde auch die Idee, Fernsehuntertitel für eine Sprachlern-App zu nützen, geboren. TV-Sendungen werden dabei auf das Smartphone oder Tablet gestreamt und mit interaktiven Untertiteln versehen. Der User kann sich dabei nicht verstandene Begriffe simultan übersetzen lassen. Migranten sollen dadurch besseren Zugang zu den Medien und Nachrichten des neuen Heimatlandes bekommen. Nach einem Jahr intensiver Entwicklung in Wien kehrt die Sprachlern-App mit der Kooperation nach Linz zurück. Als wichtiger Fürsprecher wurde Klaus Luger, Bürgermeister der Stadt Linz, gewonnen. Bereits vergangenes Jahr wurde entschieden, die Pilotphase gemeinsam umzusetzen.

Pilotphase gegen „Kinderkrankheiten“

Während des fünfwöchigen Testlaufes wird nun erhoben, wie die Bedienbarkeit der Anwendung weiter optimiert werden kann, welche Inhalte die User besonders ansprechen und welche Funktionen sie möglicherweise vermissen. „Erkenntnisse, die wir aus dem Feedback der Pilotteilnehmer erzielen, lassen wir in unsere zukünftige Entwicklung einfließen, damit wir zum Zeitpunkt der Marktreife den Nutzern einen Service mit hohem Mehrwert und ohne die groben ‚Kinderkrankheiten‘ zur Verfügung stellen können“, sagt Etzlinger.

Bereits mehrere Awards für integratives Potenzial

Aufgrund seines Potenzials für die Integration von Immigranten hat uugot.it bereits mehrere Auszeichnungen erhalten. So erreichte das Startup 2015 den zweiten Platz beim österreichischen Flüchtlings- und Migrations-Award und wurde beim call4Europe Award ausgezeichnet. 2016 gewann uugot.it beim Social Entrepreneurship Call der Wirtschaftsagentur Wien. Im Moment nimmt das Startup am am Creative Media Entrepreneur Programm von Creative Region Upper Austria & Linz und AWS teil.

+++ refugees{code}: Flüchtlinge zu Programmierern machen +++

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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