03.03.2017

uugot.it: Stadt Linz wird zum Beta-Tester von Sprachlern-App

Die Linzer Volkshochschulen testen nun fünf Wochen lang die App, mit der Immigranten der Zugang zu heimischen Informationsquellen erleichtert werden soll. Der Linzer Bürgermeister steht persönlich hinter der Kooperation.
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(c) fotolia.com - Zechal

In der Pilot-Phase ausreichend Tester für seine App zu finden, gestaltet sich für Startups immer wieder schwierig. Um sich beim offiziellen Release nicht mit zu vielen Bugs und „Kinderkrankheiten“ zu blamieren, sind sie aber nötig. Das Wiener Sprachlern-Startup uugot.it hat dieses Problem nun mit einer Kooperation gelöst, die wohl auch längerfristig vielversprechend ist. Konkret gibt es eine Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen der Stadt Linz. Allen, die dort Deutsch als Fremdsprache lernen, wird die Beta-Version der App vorerst fünf Wochen lang zur Verfügung gestellt.

+++ IT-Manager von Gartner und Yale zu uugot.it nach Wien +++

Linzer Bürgermeister als wichtiger Fürsprecher

(c) uugot.it: Illustration

Linz ist die Heimatstadt von uugot.it-Co-Founder und CEO Philipp Etzlinger. Dort wurde auch die Idee, Fernsehuntertitel für eine Sprachlern-App zu nützen, geboren. TV-Sendungen werden dabei auf das Smartphone oder Tablet gestreamt und mit interaktiven Untertiteln versehen. Der User kann sich dabei nicht verstandene Begriffe simultan übersetzen lassen. Migranten sollen dadurch besseren Zugang zu den Medien und Nachrichten des neuen Heimatlandes bekommen. Nach einem Jahr intensiver Entwicklung in Wien kehrt die Sprachlern-App mit der Kooperation nach Linz zurück. Als wichtiger Fürsprecher wurde Klaus Luger, Bürgermeister der Stadt Linz, gewonnen. Bereits vergangenes Jahr wurde entschieden, die Pilotphase gemeinsam umzusetzen.

Pilotphase gegen „Kinderkrankheiten“

Während des fünfwöchigen Testlaufes wird nun erhoben, wie die Bedienbarkeit der Anwendung weiter optimiert werden kann, welche Inhalte die User besonders ansprechen und welche Funktionen sie möglicherweise vermissen. „Erkenntnisse, die wir aus dem Feedback der Pilotteilnehmer erzielen, lassen wir in unsere zukünftige Entwicklung einfließen, damit wir zum Zeitpunkt der Marktreife den Nutzern einen Service mit hohem Mehrwert und ohne die groben ‚Kinderkrankheiten‘ zur Verfügung stellen können“, sagt Etzlinger.

Bereits mehrere Awards für integratives Potenzial

Aufgrund seines Potenzials für die Integration von Immigranten hat uugot.it bereits mehrere Auszeichnungen erhalten. So erreichte das Startup 2015 den zweiten Platz beim österreichischen Flüchtlings- und Migrations-Award und wurde beim call4Europe Award ausgezeichnet. 2016 gewann uugot.it beim Social Entrepreneurship Call der Wirtschaftsagentur Wien. Im Moment nimmt das Startup am am Creative Media Entrepreneur Programm von Creative Region Upper Austria & Linz und AWS teil.

+++ refugees{code}: Flüchtlinge zu Programmierern machen +++

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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