24.07.2023

USound: Grazer Lautsprecher-Startup und Tech-Vorreiter gewinnt neue Partner

USound könnte zur Revolution auf dem Lautsprecher-Markt beitragen. Die patentierte Technologie ist offenbar sehr gefragt bei Anbietern. Nun präsentierte das Unternehmen zwei neue Partner.
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Foto: USound

Lautsprecher stehen vor einer technologischen Revolution. Der Klang stammt bei bisherigen Geräten von einem Magnet, der eine Drahtspule beinhaltet, welche an einer Membran befestigt ist. Stromimpulse werden dabei in Schwingungen und von der Membran in Luftbewegung überführt – diese nimmt man über das Ohr wahr.

Dieser Ablauf könnte sich bei einigen Produkten verändern. Die MEMS-Technologie (Micro-Electro-Mechanical Systems) vereint diese Teile in einer einzelnen Einheit. Dadurch ist das Konstrukt deutlich kleiner und bietet Flexibilität beim Design. Außerdem soll es bessere Sound-Qualität liefern und weniger Strom verbrauchen. Einer der wenigen Unternehmen, die im MEMS-Bereich als Pioniere gelten, ist das Grazer Startup USound, wie das Wall Street Journal berichtet.

Gefragte Lautsprecher

Ende vergangenen Jahres wurde bekannt, dass das Unternehmen mit dem Apple-Zulieferer Luxshare-ICT zusammenarbeitet. Dieser fertigt unter anderem Airpods sowie die neue Apple-VR Brille an. Nun kommen zwei weitere Kooperationen hinzu.

Zum einen erweitert USound sein Portfolio auf dem MedTech-Markt. Wie einer aktuellen Aussendung zu entnehmen ist, möchte der Hörgerät-Hersteller Linner die MEMS-Lautsprecher-Serie „Conamara“ für die Produktion von diskreten, leichten und energiesparsamen Hörgeräten nutzen. Diese seien zudem wasserdicht und somit auch für Strand oder Dusche geeignet.

Conamara 6mm Foto: USound

Auch der vietnamesische Anbieter Soranik integriert die Technologie von USound, um seine In-Ear-Kopfhörer „MEMS-2“ herzustellen. Diese sollen eine herausragende Klangqualität bieten und einen Frequenzbereich mit ultrahoher Bandbreite von bis zu 80 kHz erreichen.

Über 360 Patente

Doch wie unterscheidet sich der Aufbau von herkömmlichen Kopfhörern? Grob erklärt: Piezoelektrisches Material bewegt sich bei elektrischer Spannung. Bei den MEMS-Lautsprechern von USound werden kleine Mengen piezoelektrisches Material auf hochreinen Silizium geschichtet, um einen Kolben zu bewegen. Dieser ist wiederum an einer Membran befestigt ist. Ohne Drahtspule und Magneten wird Klang erzeugt.

USound, Apple,
(c) USound – Die USound-Gründer Jörg Schönbacher, Andrea Rusconi Clerici und Ferrucio Bottoni.

Das Konstrukt weise eine Dicke von 1 bis 1,5 Millimeter auf. Somit lässt sich an Größe sparen oder es entsteht Platz für andere Teile wie einem größeren Akku. Die Produktpalette des Grazer Startups, das 2014 gegründet wurde, ist mit über 360 Patenten geschützt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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