17.12.2021

USound: Grazer Lautsprecher-Startup sammelt 30 Millionen US-Dollar ein

Damit startet man die Massenproduktion für mehrere Global Players.
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USound
(c) USound - Die USound Co-Founder Jörg Schönbacher, Andrea Rusconi Clerici und Ferrucio Bottoni mit frischem Kapital.

USound, der weltweit agierende Entwickler und Hersteller von MEMS-Lautsprechern (micro-electro-mechanical systems) für persönliche Devices und Wearable Technology, gab heute bekannt, dass das Unternehmen 30 Millionen US-Dollar (rund 25 Millionen Euro) aufgebracht hat, um die Massenproduktion seiner zweiten Generation von MEMS-Lautsprechern für mehrere globale Konzerne aufzunehmen.

Hermann Hauser bei USound dabei

Die Investitionsrunde wurde von der österreichischen Risikokapitalgesellschaft eQventure geleitet, mit Beteiligung der Risikokapitalgeber Hermann Hauser (Mitbegründer von ARM) und Longzhong Yang (Mitbegründer von BYD) sowie einer Beteiligung der Europäischen Investitionsbank.

„Wir freuen uns, die Einführung unserer zweiten Generation von MEMS-Lautsprechern anzukündigen, die unser Produktportfolio erweitern wird. Angesichts des stetigen Kundenwachstums baut USound sein Fertigungsnetzwerk weiter aus, zu dem bereits STMicroelectronics für die erste Generation von MEMS-Lautsprechern und TSMC aus Taiwan für den ASIC-Audioverstärker gehören“, sagt Ferruccio Bottoni, Chief Executive Officer bei USound. „Die Zusammenarbeit mit weltweit führenden Fertigungsunternehmen ermöglicht es uns, das Produktionsvolumen zu erhöhen, effizienter zu arbeiten und den Logistikprozess zu verbessern, um unsere Kunden weltweit zu erreichen.“

„Höhere Schalldruckpegel für mehr Klangqualität“

Im Detail: USound gib als USP an, dass ihre MEMS-Lautsprecher 50 Prozent weniger Platz und 80 Prozent weniger Energie verbrauchen und einen größeren Frequenzbereich als konkurrierende Lautsprecherprodukte haben – die in Kopfhörern, Smartphones, VR/AR-Brillen, Wearables und Hörgeräten verwendet werden.

USound,
(c) USound – Das USound-Team mit der zweiten Generation von MEMS-Lautsprechern.

Aufgrund ihrer geringeren Maße sollen die Lautsprecher Größe und Gewicht eines jeden Wearables beeinflussen und dem Verbraucher mehr „In-Ear“-Komfort bieten. Zudem würden sie die Systemkosten dank ihrer SMT-Reflow-Fähigkeit senken und eine vollautomatische Montage von Audioprodukten ermöglichen, um hohe Qualität und Leistung zu erreichen. Im Vergleich zu einer rein monolithischen Lösung seien die MEMS-Lautsprecher von USound außerdem kleiner und würden höhere Schalldruckpegel, bessere Klangqualität und niedrigere Herstellungskosten bieten.

Bis zu drei Meter Wassertiefe

Das Startup entwickelt und produziert mittlerweile MEMS-basierte Audioprodukte für mehrere internationale Unternehmen, darunter MEMS-Mikrolautsprecher für globale TWS-Earbud-Marken. Hörgerätehersteller wie Shenzhen Magnet Technology Co., Ltd, Augmented-Reality-Brillen mit MEMS-Audio für ein großes Technologieunternehmen und „In-Ear“-Gesundheitsmonitore für HMS wurden bereits mit USound Lautsprechern ausgestattet. Zudem setzt das Unternehmen seine MEMS-Lautsprecher auch in Audiobrillen wie Fauna ein.

Die heute angekündigte zweite Generation der MEMS-Lautsprecher soll laut Startup einem Eintauchen in bis zu drei Meter tiefes Wasser standhalten, was die Herstellung wasserdichter Unterhaltungselektronik vereinfache. Die zweite Generation wurde unter anderem mit Unterstützung eines Zuschusses in Höhe von zwei Millionen Euro aus dem Horizon2020-Programm der Europäischen Kommission entwickelt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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