27.10.2021

UserGems: US-Startup von österreichischen Zwillingsgründern mit 20 Mio. Series A

Das Startup UserGems aus Kalifornien trackt für Unternehmen alte Kunden und klassifiziert sie als potentielle Neu-Käufer. Für diese Idee gibt es nun frisches Kapital.
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(c) UserGems - Die UserGems-Gründer Kletzl (r.) mit den österreichischen Entwicklern Christoph Mayrhofer (l.) und Klaus Plankensteiner.

Das in San Franciso ansässige Data-Mapping-Startup UserGems vermeldet eine Series A von 20 Millionen US-Dollar. Hinter dem Unternehmen stecken die österreichischen Zwillinge Stephan und Christian Kletzl. Beide haben eine Plattform entwickelt, die Künstliche Intelligenz mit „Data-Mapping“ kombiniert, um B2B-Vertriebs- und Marketingfachleute dabei zu unterstützen, wahrscheinliche Käufer zu identifizieren.

UserGems im „Predictive Sales“-Bereich

Die Idee hinter dem Startup ist eine einfache. In den Datenbanken und Websites, die UserGems verfolgt – es erfasst und verarbeitet Informationen aus unter anderem öffentlich zugänglichen Quellen wie Google oder Nachrichtenartikel – wechseln jedes Jahr mindestens 20 Prozent der Menschen ihren Arbeitsplatz. Jene „Job-Wechsler“ werden den eigenen Kunden automatisch als potentiell neue Zielgruppe angezeigt. Auf diese Weise können Vertriebsmitarbeiter zur richtigen Zeit mit den richtigen Käufern in Kontakt treten, bevor es die Konkurrenz tut, so die Idee.

„Unsere Kunden geben uns eine Liste ihrer Kunden. Das ist auch ‚GDPR‘-konform, weil die Datenschutz-Grundverordnung Unternehmen verpflichtet, Kundendaten aktuell zu halten. Wir helfen dabei“, präzisiert Co-Founder Christian Kletzl. „Unsere Technologie geht monatlich ins Netz und sucht die frischesten Daten über LinkedIn, Twitter, Newsartikel oder Firmen-Websiten, um festzustellen, wer gewechselt hat.“

(c) Jörgis Maislinger – Die beiden Brüder Stephan und Christian Kletzl wollen den Marketing-Datenmarkt erobern.

Bei diesem Service ist einer der großen Vorteile von UserGems, dass es sich nahtlos in anderen CRM-Anbietern integrieren lässt, damit sich „Revenue-Teams auf den Verkauf und das Marketing konzentrieren können – und nicht auf das Erlernen eines weiteren Tools“, wie die Gründer erklären. Konkret wird etwa, wenn sich eine Personalie ändert, direkt in Salesforce automatisch ein neuer „Lead“ mit neuer Office-E-Mail-Adresse, der Berufsbezeichnung, dem neuen Unternehmen und Informationen über frühere Beziehungen erstellt. Und UserGems-User benachrichtigt. Das Startup der Gebrüder überwacht auch Zielunternehmen auf relevante Stellenwechsel, wie den Eintritt, den Austritt oder die Beförderung neuer Führungskräfte.

UserGems-Gründer: „Datenmarkt ist stark umkämpft“

Die beiden Gründer wissen, dass neu eingestellte Führungskräfte 70 Prozent ihres Budgets innerhalb der ersten 100 Tage in ihrer neuen Rolle ausgeben. Für Unternehmen sei es daher von entscheidender Bedeutung, dass sie in dieser Zeitspanne schneller agieren als die Konkurrenz.

Das frisch aufgenommene Kapital wird in die Produktentwicklung fließen, wie Christian Kletzl erklärt: „Vor allem, um es mit den großen US-Mitbewerbern, wie etwa ZoomInfo, aufzunehmen. Der Sales- und Marketing-Datenmarkt ist stark umkämpft, aber der ‚NPS-Score‘ (Anm.: Net Promoter Score) der Industrie negativ. Hier haben wir enorme große Chancen den Markt aufzuwühlen“, sagt er.

Zeitalter der „Great Resignation“?

Aktuell verfügt UserGems um die 90 Kunden, hauptsächlich „SMB & Enterprise-SaaS“-Unternehmen aus den USA. Es gesellen sich aber auch immer mehr europäische dazu. Damit reagieren auch Europäer auf den Trend der „Great Resignation“, wie es Kletzl nennt. „In den USA wechseln aktuell sogar bis zu 60 Prozent den Job. Aber man fühlt es überall. Bei jedem Kunden, den wir haben und jedem neuen Deal, den wir machen, gibt es Mitarbeiteränderungen.“

Ein Umstand, der im Sales-Bereich zwar Probleme auslöst, aber auch Chancen kreiert, wie auch Brian Murray, Partner und COO von Craft Ventures, in einer in TechCrunch veröffentlichten Erklärung beschreibt: „B2B-Vertriebs- und Marketingmitarbeiter haben es heute schwer, sich aus dem Einheitsbrei herauszuhalten – die meisten folgen denselben ‚Playbooks‘ zur Nachfragegenerierung und versenden Hunderte von generischen Vertriebs-E-Mails und -Sequenzen“, sagt er.

Und führt an: „Das ist der Grund, warum viele Vertriebsteams ihre Quoten verfehlen und die Kosten für die Kundenakquise in die Höhe schießen. UserGems versteht, dass alte User zukünftige Chancen sind. Und hat sich zu einem unbestreitbaren Vorteil für wachstumsstarke Teams entwickelt, die größere Pipelines vorantreiben, Gewinnraten erhöhen und die Abwanderung reduzieren möchten.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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