Eigentlich sieht die EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO ein recht klares Prozedere vor, wenn es um die Nutzung persönlicher Daten durch Internet-Dienste geht. Die Facebook-Mutter Meta halte sich aber nicht an dieses und habe unlängst bei der “Rechtsgrundlage für personalisierte Werbung von einer illegalen Praxis zur anderen” gewechselt, bekrittelt die Wiener NGO noyb von Max Schrems.

Facebook-Opt-out nur über “Formular aus der Hölle”

“Anstatt den Nutzer:innen eine Ja-/Nein-Option zu geben, wie es die DSGVO vorsieht, behauptet Meta nun (rechtswidrig), ein ‘berechtigtes Interesse’ am Tracking der Nutzer:innen zu haben, und ermöglicht ein ‘Opt-out’ nur über ein äußerst kompliziertes Online-Formular”, heißt es in einer Aussendung der Datenschutzorganisation. Es sei ein “Formular aus der Hölle”, das versteckt werde und Nutzer:innen einen sehr hohen Aufwand abverlange.

“In diesem Formular müssen Nutzer:innen darlegen, warum sie personalisierte Werbung ablehnen wollen. Die Nutzer:innen müssen jeden Zweck angeben, für den Meta ein ‘berechtigtes Interesse’ geltend macht, und dann erklären, warum Metas Einschätzung – die nicht öffentlich ist – in ihrem individuellen Fall falsch war. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass normale Nutzer:innen in der Lage wären, diese Argumente richtig vorzubringen”, heißt es von noyb.

noyb-Gründer Max Schrems: “Vorgehen von Facebook ist einfach nur lächerlich und peinlich”

NGO-Gründer Max Schrems kommentiert: “Dieses Vorgehen von Facebook ist einfach nur lächerlich und peinlich. Man muss jeden einzelnen Punkt in den Datenschutzrichtlinien finden, mit dem man nicht einverstanden ist, und erklären, warum in jedem Punkt das berechtigte Interesse des Users das von Facebook übersteigt. Metas Einschätzung wird jedoch nicht veröffentlicht. Es ist nicht weit davon entfernt zu sagen, dass man sich nur jeden zweiten Montag von 8 bis 9 Uhr abmelden kann.”

Opt-out-Tool soll “Spieß umdrehen”

noyb launchte daher nun ein kostenloses Opt-out-Tool, mit dem Nutzer:innen auf einfache und rechtssichere Weise personalisierte Werbung und verschiedene andere Ansprüche von Meta ablehnen können sollen. Es ermögliche Nutzer:innen der Verarbeitung von Daten, die unter “berechtigtem Interesse” angeführt werden, zu widersprechen und lehne generell die Verwendung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung ab, heißt es von der NGO.

Mit dem Tool gehe die Notwendigkeit, rechtliche Details zu argumentieren, von Nutzer:innen auf Meta über. Meta müsse den Widerspruch unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb eines Monats bearbeiten. “Unser Formular dreht den Spieß um: Meta muss argumentieren, warum sie ein übergeordnetes Interesse haben – nicht der Nutzer. Die Nutzer können nun der Datenverarbeitung widersprechen und Facebook muss diesen Widerspruch unverzüglich bearbeiten. Wir wollen es den Betroffenen so einfach wie möglich machen, ihre Grundrechte wahrzunehmen”, so Schrems. Außerdem werde noyb – wie schon in vielen Fällen zuvor – auch gegen diese Praxis rechtlich vorgehen.