12.07.2022

usePAT: Wiener Startup gewinnt Henkel als Kunden

Das Wiener Hightech-Startup usePAT kooperiert mit Henkel CEE und führt Qualitätskontrolle in Echtzeit mittels Ultraschall-Technologie aus. Dadurch werden Probeentnahmen und Auswertungen im Labor ersetzt.
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Michael Heuberger, Thomas Fuhrmann, Georg Heinz, Christoph Gasser (v.r.n.l.) © Henkel CEE
Michael Heuberger, Thomas Fuhrmann, Georg Heinz, Christoph Gasser (v.r.n.l.) © Henkel CEE

Seit 2019 arbeiten Henkel und usePAT versuchsweise zusammen – nun ist es dem Wiener Startup erstmals gelungen, sein Qualitätskontrollsystem fest in den Produktionsablauf der Osteuropa-Zentrale von Henkel in Wien zu integrieren. Und das schon seit Jahresbeginn. Als Spin-Off der TU Wien macht usePAT Messungen von industriellen Flüssigkeiten direkt an der Produktionslinie möglich. 

Mittels Ultraschall-Technologie werden Daten in Echtzeit gewonnen, wodurch Probeentnahmen und Auswertungen im Labor ersetzt werden. „usePAT hilft uns bei der Probenaufbereitung. Das passiert bereits in der Anlage selbst. Wir können damit Unregelmäßigkeiten direkt im Produktionsprozess sofort erkennen. Unsere Chargen-Freigabe ist durch die Hightech-Unterstützung um 75 Prozent schneller geworden“, sagt Thomas Fuhrmann, Qualitätsmanager bei Henkel Wien.

usePAT für Effizienzsteigerung und Ressourcenschonung

Das 2018 gegründete Hightech-Startup durchlief die Inkubatoren INiTS der Stadt Wien und i2c der TU Wien. Aktuell beschäftigt das Jungunternehmen 20 Mitarbeiter:innen und betreut Kund:innen in Australien, den USA, Kanada und in Europa. Nun ist usePAT zuständig für die Qualitätskontrolle von rund 20.000 Tonnen Flüssigprodukten, die jährlich am Henkel-Standort Wien produziert werden. 

Um die Effizienz im Betrieb zu steigern und Ressourcen zu schonen, setzt das internationale Unternehmen auf die Hightech-Lösung von usePAT. „Gemeinsam mit den Supply Chain-Experten von Henkel konnten wir diese neue Technologie für Entgasung direkt an der Produktionslinie für die Herstellung von Flüssigprodukten von Henkel erarbeiten, welche die in-line Messung verschiedener Parameter ermöglicht“, sagt Christoph Gasser, Projektleiter bei usePAT. 

Ultraschall-Technologie kontrolliert Flüssigkeiten

Und das funktioniert so: Die Ultraschall-Technologie des Wiener Startups kontrolliert Partikel, Tröpfchen und Luftbläschen in Flüssigkeiten. Während Blasenbildungen im Produktionsprozess für andere Betriebe eine große Herausforderung in Qualitätskontrollen darstellen, entfernt die usePAT-Technologie Luftbläschen von ihrer Stelle und führt genau an diesem Punkt die gewünschten Messungen durch. 

Weist die Produktionslinie Abweichungen auf, kann die Prozesskontrolle sofort entgegenwirken. „Die Zusammenarbeit mit Henkel hat von Anfang an gut funktioniert. Das ist nicht selbstverständlich, wenn zwei Unternehmen von so unterschiedlicher Größe kooperieren. Für mich ist das ein Zeichen, dass Henkel stark an innovativen Lösungen interessiert ist”, sagt Georg Heinz, Co-Geschäftsführer usePAT.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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