12.07.2022

usePAT: Wiener Startup gewinnt Henkel als Kunden

Das Wiener Hightech-Startup usePAT kooperiert mit Henkel CEE und führt Qualitätskontrolle in Echtzeit mittels Ultraschall-Technologie aus. Dadurch werden Probeentnahmen und Auswertungen im Labor ersetzt.
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Michael Heuberger, Thomas Fuhrmann, Georg Heinz, Christoph Gasser (v.r.n.l.) © Henkel CEE
Michael Heuberger, Thomas Fuhrmann, Georg Heinz, Christoph Gasser (v.r.n.l.) © Henkel CEE

Seit 2019 arbeiten Henkel und usePAT versuchsweise zusammen – nun ist es dem Wiener Startup erstmals gelungen, sein Qualitätskontrollsystem fest in den Produktionsablauf der Osteuropa-Zentrale von Henkel in Wien zu integrieren. Und das schon seit Jahresbeginn. Als Spin-Off der TU Wien macht usePAT Messungen von industriellen Flüssigkeiten direkt an der Produktionslinie möglich. 

Mittels Ultraschall-Technologie werden Daten in Echtzeit gewonnen, wodurch Probeentnahmen und Auswertungen im Labor ersetzt werden. „usePAT hilft uns bei der Probenaufbereitung. Das passiert bereits in der Anlage selbst. Wir können damit Unregelmäßigkeiten direkt im Produktionsprozess sofort erkennen. Unsere Chargen-Freigabe ist durch die Hightech-Unterstützung um 75 Prozent schneller geworden“, sagt Thomas Fuhrmann, Qualitätsmanager bei Henkel Wien.

usePAT für Effizienzsteigerung und Ressourcenschonung

Das 2018 gegründete Hightech-Startup durchlief die Inkubatoren INiTS der Stadt Wien und i2c der TU Wien. Aktuell beschäftigt das Jungunternehmen 20 Mitarbeiter:innen und betreut Kund:innen in Australien, den USA, Kanada und in Europa. Nun ist usePAT zuständig für die Qualitätskontrolle von rund 20.000 Tonnen Flüssigprodukten, die jährlich am Henkel-Standort Wien produziert werden. 

Um die Effizienz im Betrieb zu steigern und Ressourcen zu schonen, setzt das internationale Unternehmen auf die Hightech-Lösung von usePAT. „Gemeinsam mit den Supply Chain-Experten von Henkel konnten wir diese neue Technologie für Entgasung direkt an der Produktionslinie für die Herstellung von Flüssigprodukten von Henkel erarbeiten, welche die in-line Messung verschiedener Parameter ermöglicht“, sagt Christoph Gasser, Projektleiter bei usePAT. 

Ultraschall-Technologie kontrolliert Flüssigkeiten

Und das funktioniert so: Die Ultraschall-Technologie des Wiener Startups kontrolliert Partikel, Tröpfchen und Luftbläschen in Flüssigkeiten. Während Blasenbildungen im Produktionsprozess für andere Betriebe eine große Herausforderung in Qualitätskontrollen darstellen, entfernt die usePAT-Technologie Luftbläschen von ihrer Stelle und führt genau an diesem Punkt die gewünschten Messungen durch. 

Weist die Produktionslinie Abweichungen auf, kann die Prozesskontrolle sofort entgegenwirken. „Die Zusammenarbeit mit Henkel hat von Anfang an gut funktioniert. Das ist nicht selbstverständlich, wenn zwei Unternehmen von so unterschiedlicher Größe kooperieren. Für mich ist das ein Zeichen, dass Henkel stark an innovativen Lösungen interessiert ist”, sagt Georg Heinz, Co-Geschäftsführer usePAT.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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