30.06.2015

USA bietet Gründerinnen die besten Chancen, Europa erst auf Platz 4

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Die GWEL Scorecard ist ein Tool, das Möglichkeiten und Chancen weiblicher Gründerinnen misst und analysiert.

31 Länder wurden von Tech-Gigant Dells erster „Global Women Entrepreneur Leaders“ (GWEL) -Wertungsliste analysiert. Der Bericht umfasst rund 70 Prozent der weiblichen Weltbevölkerung und analysiert anhand von zirka 20 Indikatoren deren berufliche Umgebung oder ihre Chancen und Möglichkeiten. Gemessen wurden etwa die Chancen von Frauen, ein Business zu launchen, zu skalieren, Jobs zu schaffen und einen Markt aufzurütteln. Die Daten wurden bereits von Institutionen wie Global Entrepreneurship Monitor, World Bank oder UNESCO früher erhoben. Die Studie wurde im Rahmen des sechsten jährlich stattfindenden Dell Women’s Entrepreneur Network Summit in Berlin vorgestellt.

Faktoren, die unter anderem analysiert wurden (eine Auswahl): Finanzierungs-Möglichkeiten, Zugang zum Internet, Akzeptanz von Frauen in Führungspositionen, sowie individuelle Faktoren wie persönliches Startup-Skillset oder Ausbildung.

„Der Erfolg von Entrepreneuren und kleinen Unternehmen ist ausschlaggebender Faktor für eine funktionierende ‚global economy‘ und bei Dell glauben wir daran, dass weibliche Unternehmerinnen zukünftig eine größere und prominentere Rolle im Unternehmertum und in Führungspositionen einnehmen müssen“, so Karen Quintos, Senior Vice President und Chief Marketing Officer bei Dell bei der Studien-Präsentation.

Die USA belegt klar den ersten Platz, gefolgt von Kanada, Australien, Schweden, UK, Frankreich, Deutschland, Polen, Chile und Japan. Österreich befindet sich übrigens nicht in der Liste.

Ergebnis der Studie ist klar, dass es immer noch großen Aufholbedarf gibt, was den sogenannten Gender-Gap betrifft. Diese Meinung vertritt auch Ruta Aidis, GWEL-Studienleiterin: „Würden genauso viele Frauen wie Männer wachstumsorientierte Unternehmen starten, würden 15 Millionen neue Jobs in den nächsten zwei Jahren geschaffen werden“.

Dem Bericht nach fühlen sich Frauen sogar in Ländern mit Gleichberechtigung weniger in der Lage, ein eigenes Business zu starten, als ihre männlichen Gegenparts. Darum wird im Nachspann vom GWEL Bericht auch dazu aufgerufen, Frauen zu fördern, indem etwa weibliche Vorbilder nach außen hin sichtbarer gemacht werden. Außerdem soll die Gender-Kluft durch Förderung von Initiativen, die unternehmerische Frauen fördern, geschlossen werden.

Quelle

 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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