09.04.2025
ZOLLPOLITIK

US-Zölle und Ö-Scaleups: „werden Kosten wenn nötig auf Kunden in USA abwälzen“

Die Zollpolitik des US-Präsidenten Donald Trump beschäftigt aktuell die ganze Welt. Auch heimische Startups und Scaleups sind betroffen. Bei von brutkasten befragten Unternehmen herrscht noch tendenziell Gelassenheit - es gibt aber auch warnende Stimmen.
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vlnr. Michael Hurnaus, Markus Lang und Martin Murray über US-Zölle
vlnr. Michael Hurnaus, Markus Lang und Martin Murray | (c) Tractive / brutkasten/Pacher / waterdrop

34 Prozent für China – mit Aussicht auf mehr, ganze 46 Prozent für Vietnam, 20 Prozent für die EU – die – für jedes Land individuellen – neuen Zölle der USA unter Donald Trump beschäftigen derzeit die ganze Welt. Neben Auswirkungen durch den Börsencrash und Ängsten vor einem neuerlichen starken Anstieg der Inflation, sind viele Unternehmen auch direkt von den Maßnahmen betroffen – auch einige österreichische Startups und Scaleups.

Tractive: Litauen statt Vietnam

Aktuell gelten die Zollsätze auf physische Waren. Hier ist die entscheidende Frage nicht, wo das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat, sondern wo es produziert. Für das oberösterreichische Scaleup Tractive, das seine Haustier-Tracker weltweit verkauft, sind die USA der größte Markt. „Dadurch sind wir natürlich auch gewissermaßen betroffen“, sagt Gründer und CEO Michael Hurnaus gegenüber brutkasten.

Dem Scaleup komme aber eine frühere strategische Entscheidung entgegen, wie der Gründer ausführt: „Wir haben vor zwei Jahren den Großteil der Produktion aus China nach Malaysia und Vietnam verlegt, um den US-Zöllen zu entgehen. Glücklicherweise haben wir aber vor einem Jahr gestartet, eine teilautomatisierte Produktion in Litauen aufzusetzen, was uns jetzt – sofern sich Trump nicht in den nächsten Tagen etwas anderes einfallen lässt – zugutekommt.“ Vietnam hat von den USA, wie oben erwähnt, mit 46 Prozent einen der höchsten Zollsätze überhaupt verpasst bekommen. Malaysia liegt aktuell mit 24 Prozent nicht ganz so hoch über dem EU-Land Litauen mit 20 Prozent.

Waterdrop-Gründer: „Da wir eine USA-Entity haben, ist es nicht so schlimm“

Anders geht es dem Vernehmen nach dem Wiener Brause-Scaleup Waterdrop, für das die USA ebenfalls ein wichtiger Markt sind. „Da wir eine USA-Entity haben, ist es nicht so schlimm“, sagt Co-Founder Martin Murray auf brutkasten-Anfrage kurz und knapp. Generell konzentriere man sich im Moment sehr auf Europa, wo man „enormes Potenzial“ sehe, und müsse abwarten, wie sich die Lage entwickelt.

Auch Tractive-Gründer Hurnaus bezeichnet den Einfluss auf das Scaleup – trotz USA als größtem Markt und der oben beschriebenen Situation – gesamt gesehen als „überschaubar“. Der Grund: „Unser Business-Modell basiert zum größten Teil auf digitalen Abos.“

Markus Lang von Speedinvest als warnende Stimme

Darauf, dass es bei Zöllen auf physische Güter bleibt, sollten Startups und Scaleups sich jedoch nicht unbedingt verlassen, legt Speedinvest-General-Partner Markus Lang in einem Blog-Beitrag nahe. Europäischen Startups empfiehlt er unter anderem: „Stellt eure Abhängigkeit von US-Infrastruktur und -Kunden auf den Prüfstand – vor allem wenn zukünftige Zölle über Waren hinaus gehen.“ Das gelte im speziellen auch für AI-Startups, die oftmals ihre Modelle auf US-Hyperscalers aufbauen – „das ist nicht mehr nur eine Anbieter-Entscheidung, sondern ein geopolitisches Risiko“, so Lang.

Und er gibt noch mehr zu bedenken, das auch für Software-Startups gilt, auf die Speedinvest in seinem Portfolio fokussiert. So sollte man etwa eruieren, ob die eigenen Kunden oder Zulieferer von den Zöllen betroffen sind und dadurch ihre Strategie ändern könnten. Weil die Lage auf den Finanzmärkten zu neuer Unsicherheit führe, müsse auch einmal mehr die Risikokapital-Strategie geprüft werden – vor allem wenn man mit Geld von US-VCs kalkuliere, die nun wohl noch zurückhaltender bei Investments in Europa seien.

„Überdenkt euren Expansionsfahrplan“

Generell empfiehlt der Speedinvest-General-Partner: „Überdenkt euren Expansionsfahrplan. Sind die USA immer noch der beste nächste Schritt – oder gibt es eine überzeugendere Wachstumsstory näher an der Heimat?“ Schließlich könne der Return on Investment einer US-Expansion anlässlich der Lage auch im Vergleich zu einer Intensivierung am europäischen Markt oder einer Asien-Expansion „verblassen“. Jedenfalls gelte es, die Resilienz zu verstärken.

Für Tractive-Gründer Hurnaus ist eine mögliche Konsequenz der Zollpolitik jedenfalls klar: „Am Ende des Tages werden wir die Extrakosten, wenn nötig, auf die Endkunden in den USA abwälzen müssen.“ Davor könnte freilich noch einiges passieren – und sich die Situation, wie schon öfters zuvor bei Donald Trump, auch komplett drehen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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