20.05.2022

US-VC-Markt bricht ein: Die fetten Jahre in Österreich sind schon wieder vorbei

Schrumpfende Anzahl an Investments, schrumpfendes Gesamtvolumen, schrumpfende Bewertungen - der US-VC-Markt bewegt sich derzeit deutlich nach unten. Und wieder einmal wird sich rächen, dass Österreich es selbst nicht auf die Reihe bekommt.
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US-VC-Markt bricht ein und was das mit Österreich zu tun hat
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) Magdalena Schauer-Burkart | Hintergrund (c) Adobe Stock / peshkov
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Wie gewonnen, so zerronnen? Wir haben uns in Österreich eben erst an große Finanzierungsrunden gewöhnt, doch schon sehr bald könnte es wieder damit vorbei sein. Dabei sieht es derzeit noch gar nicht so schlecht aus. In den vergangenen Wochen berichteten wir über zwei große Finanzierungsrunden – Byrd aus Wien holte sich 50 Millionen Euro, Storyblok aus Linz bekam 47 Millionen US-Dollar. Was die beiden Finanzierungsrunden außer der Größenordnung noch gemeinsam haben? Der überwiegende Großteil des Kapitals kommt aus dem Ausland.

Das Kapital kommt aus dem Ausland – Ausnahmen gibt es nicht

Das ist einfach so bei so großen Kapitalrunden für heimische Startups und Scaleups. Ausnahmen gibt es nicht, denn es gibt keinen heimischen VC-Fonds, der über das Kapital verfügt, den Lead in so einer Runde zu übernehmen. Dabei gäbe es durchaus Geld im Land, aber dazu mehr weiter unten. Aktuell stellt sich jedenfalls die Frage: Wie viele von diesen großen Finanzierungsrunden, an die wir uns erst seit Ende 2020 gewöhnen durften, wird es noch geben, bevor es wieder vorbei ist?

Denn auf der anderen Seite des Atlantiks herrscht gerade ein Pessimismus, den man von dort überhaupt nicht gewohnt ist. Erst gestern haben wir von einem Schreiben des bekanntesten US-Startup-Programms, Y Combinator, an seine Teilnehmer- und Alumni-Startups geschrieben, in dem ein düsteres Bild der aktuellen Kapital-Situation gezeichnet wurde. Heute berichteten wir davon, dass die Bewertung von Klarna, dem wertvollsten FinTech Europas, bei einer neurlichen Finanzierungsrunde um ein Drittel gesenkt werden könnte – zumindest laut Wall Street Journal.

Globales VC-Volumen sinkt

Und CBinsights liefert die passende Statistik: Nachdem es bereits einen deutlichen Rückgang des globalen VC-Kapital-Volumens vom vierten Quartal 2021 auf das erste 2022 gegeben hat, geht man in der Prognose für das zweite Quartal von einem neuerlichen Rückgang um 19 Prozent aus. Die Anzahl an Deals soll laut dieser Schätzung überhaupt um 22 Prozent sinken. Und in der aktuellen Statistik sind noch einige bereits im Boom des vergangenen Jahrs gestartete Finanzierungsrunden dabei. Dass es auch im dritten Quartal weiter hinunter geht, ist aus heutiger Sicht zu erwarten.

(c) CBinsights

Hinter all dem steckt nicht nur, aber auch die derzeit schlechte Performance der Tech-Unternehmen an den Börsen. Die dem VC-Kapital inhärente Erwartung einer hohen Wertsteigerung der Anteile im Laufe der Zeit wird gerade massiv hinterfragt. Ob das am Ende mit dem Platzen der Dot-Com-Blase Anfang der 2000’er zu vergleichen ist, werden wir wohl sehr bald wissen. Die Kommentator:innen vergleichen jedenfalls schon recht fleißig.

Was der schwächelnde US-VC-Markt mit Österreich zu tun hat

Hierzulande merkt man diesen Pessimismus derzeit trotzdem noch nicht ganz so stark. Doch es dürfte wohl nicht lange dauern. Denn selbst wenn die heimische Risikokapital-Landschaft sich von der internationalen Entwicklung unbeirrt zeigen würde, bliebe das oben skizzierte Problem erhalten: Die international üblichen Summen in der Anschlussfinanzierung können die österreichischen VCs nicht liefern. Die fetten Jahre sind schon wieder vorbei. Unsere Startups bleiben wieder großteils auf der Strecke hängen.

Muss das sein? Nun, natürlich könnte sich auch ein starker österreichischer VC-Markt nicht allein gegen den Lauf der Weltwirtschaft stemmen. Aber hätten wir einen solchen, würde er wohl einiges, von dem, was zu erwarten ist, abfedern (ganz abgesehen davon, dass es sowieso gut wäre, wenn die Gewinne unserer innovativsten, wachstumsstärksten Unternehmen nicht ins Ausland fließen würden).

Was bräuchte es dazu? Eine Politik, die sich (im eigenen und im Interesse des Landes) für das Thema interessiert und die Vorschläge der Szene ernst nimmt – das wurde hier schon allzu oft geschrieben. Sehr konkrete Konzepte liegen seit Jahren am Tisch, Studien untermauern deren Sinnhaftigkeit. Dann nämlich könnte man mit Beteiligungsfreibetrag, Dach-Fonds und Co jede Menge Kapital, etwa von richtig großen institutionellen Investoren, mobilisieren, das derzeit aus verschiedenen Gründen nicht für den VC-Bereich verfügbar ist. Und dann könnte es auch Fonds in einer Größe geben, die eine höhere achtstellige, oder sogar eine neunstellige Kapitalrunde anführen könnten. Aber das wurde hier ja alles bereits oft genug geschrieben.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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