01.08.2022

US-Startup versucht sich als Krypto-Prophet mit CIA-Technik

CryptoViewing ist ein US-Startup, das sich auf das "Gefühl" vom CEO und anderen firmeninternen "Sehern" verlässt und seine "Krypto-Einsichten" an Subscriber verkauft.
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(c) Stock.Adobe/vetre - Der Gründer "fühlt", ob Kryptowährung "gut gemeint" oder Betrug ist.

Nostradamus, das Orakel von Delphi, Wetterfrösche – seit Ewigkeiten versucht der Mensch einen Blick in die Zukunft zu werfen. In heutigen Zeiten meist wissenschaftlicher Natur, mancherorts weniger auf Forschung basierend. Ein US-Startup namens CryptoViewing hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf Bitcoin und Co. zu starren und seinen Usern Prognosen darüber zu verkaufen, was mit verschiedenen Kryptowährungen in der Zukunft passieren könnte.

CryptoViewing wird zu Remote Viewing

Dabei bedient sich das Startup einer umstrittenen Methode der „Hellseherei“ – berühmt geworden durch die CIA – zur Bewertung von Kryptowährungen. Anders genannt: „Remote Viewing“.

Die Idee dahinter ist, dem „Hellsehen“ eine gewisse wissenschaftliche Art zu verleihen und wurde von der US-Regierung im letzten Jahrhundert mehr als zwei Jahrzehnte lang getestet. Genauer, ob „übersinnliche“ Fähigkeiten zur Spionage im Kalten Krieg eingesetzt werden können.

Remote Viewing ist eine Technik, die nach recht strengen Protokollen durchgeführt werden muss und an der mindestens zwei Personen – ein „Sender“ und ein „Betrachter“ – beteiligt sein müssen, die sich an unterschiedlichen Orten befinden.

Erklärung der CIA-Technik

Der „Sender“ ist dafür verantwortlich, ein „Ziel“ (in diesem Fall: Kryptowährung) zu identifizieren und zu versuchen, dem Betrachter telepathisch Details über dieses Ziel zu übermitteln (Dinge wie den CEO des Krypto-Projekts und sein Logo).

Der „Betrachter“ versucht dann, Details über dieses Ziel wahrzunehmen und sie aufzuschreiben oder zu zeichnen. Nach Beendigung der Sitzung wird das Ziel dem Betrachter offenbart und die Genauigkeit der Notizen wird bewertet.

Im Fall von CryptoViewing versucht Gründer Daz Smith (das Startup verfügt über fünf weitere „Seher“) zuerst, Details wie den CEO und das Logo zu notieren, und dann zu erkennen, ob er dem Projekt positiv oder negativ gegenübersteht.

Subtil und fast nicht wahrnehmbar

„Ich gehe im Wesentlichen in mich, um die Informationen zu erhalten. Es sind sehr subtile, fast nicht wahrnehmbare Gefühle in mir selbst. In 90 Prozent der Fälle handelt es sich also nicht um visuelle Eindrücke, sondern um Gefühle, die wirklich aus dem Innersten des Menschen kommen“, erklärte er der Plattform Sifted.

Der Gründer behauptet, dass er in etwa 70 Prozent der Fälle die Details des CEO und des Logos einer Kryprowährung genau wiedergeben kann.

Was die Genauigkeit der positiven oder negativen Stimmung rund um eine Währung angeht, so betont er, dass die Informationen, die er durch Remote Viewing erhält, immer nur ein Teil seines Entscheidungsprozesses sind und dass er immer seine eigenen Nachforschungen anstellt.

CryptoViewing keine Finanzberatung

Abgesehen davon sagt Smith, dass er mit seinen Krypto-Investitionen derzeit einen Gewinn von rund 350 Prozent erzielt hat (vor dem Crash 700 Prozent). Allerdings warnt er selbst davor, sich gänzlich auf seine Prophezeiungen zu verlassen.

„Wir geben nur Informationen, es ist keine Finanzberatung. Man braucht mehrere Informationsquellen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können“, so seine Aussage gegenüber Sifted

Betrug oder mit „guten Absichten“?

Smith glaubt, dass Remote Viewing ihm eine Möglichkeit bietet, zu erkennen, ob es sich bei einem Krypto-Projekt um einen Betrug handelt, der ins Leere läuft, oder um ein legitimes Projekt, das von guten Absichten getragen wird.

Aktuell zahlen 2.000 Abonnenten zwischen neun und 85,50 Euro pro Monat für die Krypto-Hellseherei des Startups.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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