21.07.2023

KI-Regulierung: Zu diesen Maßnahmen wollen sich führende US-Firmen verpflichten

Vertreter führender US-Unternehmen im Bereich künstliche Intelligenz (KI) haben sich am Freitag mit US-Präsident Joe Biden getroffen - und Vorschläge zu einer freiwilligen Selbstregulierung gemacht.
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Foto: Adobe Stock

Die rasanten Entwicklungen bei künstlicher Intelligenz (KI) machen es für die Politik nicht immer einfach, Schritt zu halten. Dass es KI-Regulierung braucht, ist unbestritten. In der EU arbeitet man daher schon länger am sogennanten AI Act, der aktuell noch zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission verhandelt wird – und bis zu dessen Inkrafttreten nach Einschätzung von Beobachter:innen wohl noch zwei bis drei Jahre vergehen könnten.

In den USA ist die Situation anders: Ein Beschluss eines umfassenden gesetzlichen Rechtsrahmens zeichnet sich vorerst noch nicht ab. US-Präsident Joe Biden hat das Thema KI-Regulierung jedoch auf der Agenda. So soll das Weiße Haus aktuell an einer Executive Order zum Einsatz von KI arbeiten, wie ein Vertreter diese Woche gegenüber US-Medien bestätigte.

US-KI-Unternehmen zu Besuch im Weißen Haus

Am Freitag lud Biden jedenfalls führende KI-Unternehmen aus den USA in Weiße Haus ein. Neben den Tech-Riesen Google, Microsoft, Meta und Amazon sind auch das ChatGPT-Unternehmen OpenAI, dessen Konkurrenten Anthropic und das von LinkedIn-Co-Founder Reid Hoffman gegründete KI-Startup Inflection mit dabei.

Und die Unternehmen brachten auch gleich eine Liste an Maßnahmen mit, zu denen sie sich freiwillig selbst verpflichten wollen. Rechtlich bindend ist die Liste nicht. Auch sind keine Strafen bei Verstößen oder überhaupt ein Mechanismus der Durchsetzung der Maßnahmen vorgesehen.

Wasserzeichen für KI-Inhalte geplant

Inhaltlich drehen sich die Punkte auf der Liste im weitesten Sinn um Sicherheitsaspekte: So verpflichten sich die Unternehmen etwa dazu, KI-Systeme vor Veröffentlichung intern und extern testen zu lassen. Weiters wollen die Firmen Informationen zu KI-Risiken mit Regierungssstellen, Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft austauschen.

Außerdem sollen KI-Inhalte mit einem „robusten Wasserzeichen“ oder einer anderen Form von zuverlässiger Kennzeichnung versehen werden. Forschung in den Bereichen KI-Bias und Datenschutzprobleme soll der Liste zufolge „priorisiert“ werden. Andere Punkte bleiben noch vager, so wollen sich die Unternehmen etwa dazu verpflichten, KI zu nutzen, um „zur Bewältigung der größten Herausforderungen der Gesellschaft beizutragen“ – etwa dem Klimawandel oder Krebsprävention.

Kritiker: „Geht nicht weit genug“

Wenig überraschend haben sich auch schon erste Kritiker zu den Vorschlägen geäußert: „Ich denke, es ist ein großartiger erster Schritt, aber er geht nicht weit genug“, wird etwa Gary Marcus, ein bekannter Kritiker aktueller KI-Entwicklungen, von NBC zitiert. „Erstens, weil es freiwillig ist. Zweitens ist eines der wichtigsten Dinge, die wir hier brauchen, welche Daten verwendet werden, um die Modelle zu trainieren, und das ist kein Teil davon“. Bis es keine Transparenz hinsichtlich der Daten gebe, könne die Sache nicht als erledigt betrachtet werden.

Der frühere Psychologie-Professor Marcus hatte im März zu den Unterzeichnern eines offenen Briefs gehört, in dem ein KI-Entwicklungsstopp für sechs Monate gefordert worden war. Der Aufruf war unter anderem auch von Apple-Mitgründer Steve Wozniak und Tesla-CEO Elon Musk unterschrieben worden.

Droht der Digitalwirtschaft eine Regulierungsbremse? Staatssekretär Florian Tursky und Accenture-Österreich-CEO Michael Zettel im Talk:

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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