29.06.2020

Geplantes US-Überwachungsgesetz: Aus für Verschlüsselung auf WhatsApp und Co?

Ein von US-Republikanern initiierter Gesetzesentwurf könnte die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie sie bei Messaging-Diensten wie WhatsApp und Signal genutzt wird, unterbinden. Die Idee hat auch in der EU Anhänger.
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Aus für Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch neues US-Überwachungsgesetz?
(c) fotolia / makistock

Bei bekannten Messaging-Dienste wie WhatsApp oder Signal, passiert die Ver- und Entschlüsselung der gesendeten Nachrichten direkt auf den Geräten. Bei dieser sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E) kann also der Service-Provider – im Fall von WhatsApp etwa der Facebook-Konzern, über dessen Server alle Nachrichten laufen – den Inhalt der Nachrichten nicht entschlüsseln und einsehen. Auch bei bei einer behördlichen Anordnung, Nachrichten etwa als Beweismittel in einem Strafverfahren freizugeben, lautet die Antwort der Anbieter demnach: Nicht möglich. Das ist, wie fm4 berichtet, drei US-republikanischen Abgeordneten ein Dorn im Auge, die nun einen Entwurf für ein neues Überwachungsgesetz einbrachten.

+++ Wegen Anti-Rassismus-Protesten: Signal nun mit Face-Off-Funktion +++

Geplantes Überwachungsgesetz: Kleine Formulierung, große Auswirkung

Die als konservative Hardliner geltenden Senatoren wollen mit dem Gesetz zum „Zugriff von Strafverfolgern auf verschlüsselte Daten“ eine im Wortlaut kleine, aber in der Auswirkung entscheidende Änderung zur geltenden Gesetzeslage erzielen. Zwar mussten Kommunikations-Anbieter nämlich schon bislang US-Behörden auf Anordnung einen Schlüssel zur Entschlüsselung von Daten aushändigen. Aber mit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung konnte dies umgangen werden, weil es diesen Schlüssel eben nicht gab. Nun soll die relevante Formulierung von „Verschlüsselung, die der Provider durchführt“ auf „Verschlüsselung, die der Provider bereitstellt bzw. ermöglicht“ geändert werden.

Aus für Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auch in der EU?

Nicht nur die Konservativen in den USA wollen gesetzlich ein Aus der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erwirken. Auch in der EU gibt es dieses Bestreben. Hier liegt allerdings noch kein konkreter Gesetzesentwurf vor, sondern bislang bloß ein Schreiben von EU-Antiterror-Koordinator Gilles de Kerchhove, das fm4 veröffentlichte. Den Forderungen in diesem Brief aus dem Mai, also im Lichte der verstärkten digitalen Kommunikation in der Coronakrise, schlossen sich mehrere Abgeordnete an.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Geplantes US-Überwachungsgesetz: Aus für Verschlüsselung auf WhatsApp und Co?

  • Bei bekannten Messaging-Dienste wie WhatsApp oder Signal, passiert die Ver- und Entschlüsselung der gesendeten Nachrichten direkt auf den Geräten.
  • Bei dieser sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E) kann also der Service-Provider – im Fall von WhatsApp etwa der Facebook-Konzern, über dessen Server alle Nachrichten laufen – den Inhalt der Nachrichten nicht entschlüsseln und einsehen.
  • Auch bei bei einer behördlichen Anordnung, Nachrichten etwa als Beweismittel in einem Strafverfahren freizugeben, lautet die Antwort der Anbieter demnach: Nicht möglich.
  • Drei als konservative Hardliner geltende US-Senatoren wollen nun mit dem Gesetz zum „Zugriff von Strafverfolgern auf verschlüsselte Daten“ eine im Wortlaut kleine, aber in der Auswirkung entscheidende Änderung zur geltenden Gesetzeslage erzielen.
  • Zwar mussten Kommunikations-Anbieter nämlich schon bislang US-Behörden auf Anordnung einen Schlüssel zur Entschlüsselung von Daten aushändigen.
  • Nun soll die relevante Formulierung von „Verschlüsselung, die der Provider durchführt“ auf „Verschlüsselung, die der Provider bereitstellt bzw. ermöglicht“ geändert werden.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Geplantes US-Überwachungsgesetz: Aus für Verschlüsselung auf WhatsApp und Co?

  • Bei bekannten Messaging-Dienste wie WhatsApp oder Signal, passiert die Ver- und Entschlüsselung der gesendeten Nachrichten direkt auf den Geräten.
  • Bei dieser sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E) kann also der Service-Provider – im Fall von WhatsApp etwa der Facebook-Konzern, über dessen Server alle Nachrichten laufen – den Inhalt der Nachrichten nicht entschlüsseln und einsehen.
  • Auch bei bei einer behördlichen Anordnung, Nachrichten etwa als Beweismittel in einem Strafverfahren freizugeben, lautet die Antwort der Anbieter demnach: Nicht möglich.
  • Drei als konservative Hardliner geltende US-Senatoren wollen nun mit dem Gesetz zum „Zugriff von Strafverfolgern auf verschlüsselte Daten“ eine im Wortlaut kleine, aber in der Auswirkung entscheidende Änderung zur geltenden Gesetzeslage erzielen.
  • Zwar mussten Kommunikations-Anbieter nämlich schon bislang US-Behörden auf Anordnung einen Schlüssel zur Entschlüsselung von Daten aushändigen.
  • Nun soll die relevante Formulierung von „Verschlüsselung, die der Provider durchführt“ auf „Verschlüsselung, die der Provider bereitstellt bzw. ermöglicht“ geändert werden.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Geplantes US-Überwachungsgesetz: Aus für Verschlüsselung auf WhatsApp und Co?

  • Bei bekannten Messaging-Dienste wie WhatsApp oder Signal, passiert die Ver- und Entschlüsselung der gesendeten Nachrichten direkt auf den Geräten.
  • Bei dieser sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E) kann also der Service-Provider – im Fall von WhatsApp etwa der Facebook-Konzern, über dessen Server alle Nachrichten laufen – den Inhalt der Nachrichten nicht entschlüsseln und einsehen.
  • Auch bei bei einer behördlichen Anordnung, Nachrichten etwa als Beweismittel in einem Strafverfahren freizugeben, lautet die Antwort der Anbieter demnach: Nicht möglich.
  • Drei als konservative Hardliner geltende US-Senatoren wollen nun mit dem Gesetz zum „Zugriff von Strafverfolgern auf verschlüsselte Daten“ eine im Wortlaut kleine, aber in der Auswirkung entscheidende Änderung zur geltenden Gesetzeslage erzielen.
  • Zwar mussten Kommunikations-Anbieter nämlich schon bislang US-Behörden auf Anordnung einen Schlüssel zur Entschlüsselung von Daten aushändigen.
  • Nun soll die relevante Formulierung von „Verschlüsselung, die der Provider durchführt“ auf „Verschlüsselung, die der Provider bereitstellt bzw. ermöglicht“ geändert werden.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Geplantes US-Überwachungsgesetz: Aus für Verschlüsselung auf WhatsApp und Co?

  • Bei bekannten Messaging-Dienste wie WhatsApp oder Signal, passiert die Ver- und Entschlüsselung der gesendeten Nachrichten direkt auf den Geräten.
  • Bei dieser sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E) kann also der Service-Provider – im Fall von WhatsApp etwa der Facebook-Konzern, über dessen Server alle Nachrichten laufen – den Inhalt der Nachrichten nicht entschlüsseln und einsehen.
  • Auch bei bei einer behördlichen Anordnung, Nachrichten etwa als Beweismittel in einem Strafverfahren freizugeben, lautet die Antwort der Anbieter demnach: Nicht möglich.
  • Drei als konservative Hardliner geltende US-Senatoren wollen nun mit dem Gesetz zum „Zugriff von Strafverfolgern auf verschlüsselte Daten“ eine im Wortlaut kleine, aber in der Auswirkung entscheidende Änderung zur geltenden Gesetzeslage erzielen.
  • Zwar mussten Kommunikations-Anbieter nämlich schon bislang US-Behörden auf Anordnung einen Schlüssel zur Entschlüsselung von Daten aushändigen.
  • Nun soll die relevante Formulierung von „Verschlüsselung, die der Provider durchführt“ auf „Verschlüsselung, die der Provider bereitstellt bzw. ermöglicht“ geändert werden.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

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Geplantes US-Überwachungsgesetz: Aus für Verschlüsselung auf WhatsApp und Co?

  • Bei bekannten Messaging-Dienste wie WhatsApp oder Signal, passiert die Ver- und Entschlüsselung der gesendeten Nachrichten direkt auf den Geräten.
  • Bei dieser sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E) kann also der Service-Provider – im Fall von WhatsApp etwa der Facebook-Konzern, über dessen Server alle Nachrichten laufen – den Inhalt der Nachrichten nicht entschlüsseln und einsehen.
  • Auch bei bei einer behördlichen Anordnung, Nachrichten etwa als Beweismittel in einem Strafverfahren freizugeben, lautet die Antwort der Anbieter demnach: Nicht möglich.
  • Drei als konservative Hardliner geltende US-Senatoren wollen nun mit dem Gesetz zum „Zugriff von Strafverfolgern auf verschlüsselte Daten“ eine im Wortlaut kleine, aber in der Auswirkung entscheidende Änderung zur geltenden Gesetzeslage erzielen.
  • Zwar mussten Kommunikations-Anbieter nämlich schon bislang US-Behörden auf Anordnung einen Schlüssel zur Entschlüsselung von Daten aushändigen.
  • Nun soll die relevante Formulierung von „Verschlüsselung, die der Provider durchführt“ auf „Verschlüsselung, die der Provider bereitstellt bzw. ermöglicht“ geändert werden.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

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  • Bei bekannten Messaging-Dienste wie WhatsApp oder Signal, passiert die Ver- und Entschlüsselung der gesendeten Nachrichten direkt auf den Geräten.
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  • Auch bei bei einer behördlichen Anordnung, Nachrichten etwa als Beweismittel in einem Strafverfahren freizugeben, lautet die Antwort der Anbieter demnach: Nicht möglich.
  • Drei als konservative Hardliner geltende US-Senatoren wollen nun mit dem Gesetz zum „Zugriff von Strafverfolgern auf verschlüsselte Daten“ eine im Wortlaut kleine, aber in der Auswirkung entscheidende Änderung zur geltenden Gesetzeslage erzielen.
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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

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Geplantes US-Überwachungsgesetz: Aus für Verschlüsselung auf WhatsApp und Co?

  • Bei bekannten Messaging-Dienste wie WhatsApp oder Signal, passiert die Ver- und Entschlüsselung der gesendeten Nachrichten direkt auf den Geräten.
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  • Auch bei bei einer behördlichen Anordnung, Nachrichten etwa als Beweismittel in einem Strafverfahren freizugeben, lautet die Antwort der Anbieter demnach: Nicht möglich.
  • Drei als konservative Hardliner geltende US-Senatoren wollen nun mit dem Gesetz zum „Zugriff von Strafverfolgern auf verschlüsselte Daten“ eine im Wortlaut kleine, aber in der Auswirkung entscheidende Änderung zur geltenden Gesetzeslage erzielen.
  • Zwar mussten Kommunikations-Anbieter nämlich schon bislang US-Behörden auf Anordnung einen Schlüssel zur Entschlüsselung von Daten aushändigen.
  • Nun soll die relevante Formulierung von „Verschlüsselung, die der Provider durchführt“ auf „Verschlüsselung, die der Provider bereitstellt bzw. ermöglicht“ geändert werden.