10.02.2023

US-Aufsicht nimmt Staking ins Visier: Altcoins bleiben Minenfeld für Anleger

Nach langem Warten und vielen Warnungen geht die US-Aufsicht SEC gegen Staking-Anbieter vor. Was bedeutet das und wie geht es weiter?
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brutkasten-Kolumnist Niko Jilch
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Foto: brutkasten/Adobe Stock

Chaos im Kryptoland. Wieder mal. Mit einiger Verspätung geht die US-Aufsichtsbehörde SEC gegen amerikanische Kryptobörsen vor. Verspätung deshalb, weil es für die Kunden von FTX, BlockFi und Celsius deutlich zu spät kommt. Ein Umstand, auf den auch SEC-Chef Gary Gensler in seinem Video zum Thema verweist. Der Kollaps von FTX war sicherlich ein Grund für den aktuellen Vorstoß. Vielleicht sogar der Auslöser. 

OK, aber was ist gerade geschehen? Die Börse Kraken schließt mit sofortiger Wirkung ihre „Staking“-Angebote für amerikanische Kunden und zahlt 30 Millionen Dollar Strafe an die Aufsicht.

Anders als etwa von Coinbase-Chef Brian Armstrong befürchtet, geht die SEC nicht gegen „Staking“ an sich vor, sondern gegen zentralisierte Angebote. Denn die Börsen (inklusive Coinbase) bieten „Staking-as-a-service“ an. Aus Kundensicht angenehm: Man überlässt seine Coins der Börse, die „staked“ sie auf einer dafür vorgesehenen Blockchain (Ethereum, Solana, Tezos etc.). Die Kunden erhalten den Großteil der Auszahlungen aus dem „Staking“ – und die Börse behält einen Teil als Gebühr.

SEC sieht klaren Bruch bestehender Regeln

Das Problem: Die SEC sieht hier einen klaren Bruch der bereits bestehenden Regeln. Es geht also nicht um irgendwelche neuen Regeln rund um Krypto – sondern um die Umsetzung der längst gültigen Bestimmungen rund um Finanzdienstleistungen. 

„Ob durch Staking-as-a-Service, Kreditvergabe oder auf andere Weise – Krypto-Vermittler müssen, wenn sie Anlageverträge im Austausch für die Token der Anleger anbieten, die von unseren Wertpapiergesetzen geforderten angemessenen Offenlegungen und Schutzmaßnahmen bereitstellen“, sagte der Vorsitzende der SEC, Gary Gensler. „Die heutige Maßnahme sollte dem Markt verdeutlichen, dass Staking-as-a-Service-Anbieter sich registrieren lassen und eine vollständige, faire und wahrheitsgemäße Offenlegung sowie Anlegerschutz bieten müssen.“

Kraken hat alle Assets von US-Anlegern bereits „unstaked“ und den Service beendet. Eine Ausnahme sind Ethereum-Staker, denn dort ist „Unstaking“ bisher einfach technisch nicht vorgesehen. Was mit den Assets der Ethereum-Staker passieren wird, ist bis dato unklar.

Auch Coinbase und andere Anbieter gefährdet

Das erklärt, warum Coinbase-Chef Brian Armstrong so nervös ist. Die populäre App ist einer der größten Anbieter von „Staking-as-a-sevice“ in den USA – und macht damit sicherlich gute Umsätze – gerade im Bärenmarkt, in dem die Gewinne aus dem puren Trading eher zurückgehen. Nach dem Kraken-Settlement besteht eigentlich kein Zweifel: Auch Coinbase und andere Anbieter werden den Staking-Service für US-Kunden beenden müssen.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Anleger, die sich selbst um „Staking“ kümmern, von diesen Entwicklungen nicht betroffen sind. Bisher. Denn „Staking-as-a-service“ ist erst der Anfang. 

SEC-Sieg gegen Ripple könnte Erdbeben im Kryptomarkt auslösen

Die SEC hat auch eine Klage gegen Ripple laufen. Die US-Aufsicht geht davon aus, dass Cryptos, die durch ICO in die Welt gekommen sind, generell als Wertpapiere einzustufen sind und dass es sich bei ICOs (Initial Coin Offerings) um illegale Wertpapierverkäufe handelt. 

Ein Sieg der SEC in diesem Verfahren würde ein Erdbeben im Kryptomarkt auslösen, von dem technisch gesehen nur Bitcoin verschont wäre. „Technisch gesehen“ deshalb, weil auch der Bitcoin-Preis unter einem derartigen Kollaps sicherlich leiden würde. Etwas, das wir auch in den vergangenen Tagen rund um das Kraken-Settlement beobachten konnten.

Marktbereinigung keineswegs vorbei

Ich kann in diesem Zusammenhang nur meine Warnung wiederholen: Wer sich vor diesen Entwicklungen zumindest teilweise schützen will, sollte von Investments in Proof-of-stake-Coins generell absehen. Dass ausgerechnet Ethereum-Staker auf ihre Coins gar keinen Zugriff haben und nicht einmal wissen, wann sich das ändern wird, ist eine ziemliche Farce.

Wie schon im September 2022 geschrieben, halte ich Proof-of-stake generell für einen Schmarren. Die jüngsten Entwicklungen zeigen wieder mal, dass der gesamte Altcoin-Sektor ein einziges Minenfeld für Anleger ist. Und auch, dass nach dem Kollaps von Luna, FTX und Celsius die Marktbereinigung keineswegs vorbei ist. Das wird auch der Bitcoin-Preis zu spüren bekommen, der seit Jahresbeginn eine Erholungs-Rallye eingelegt hat. Vorsicht ist geboten!


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Rendering der Anlage in Bruck an der Leitha | (c) OMV Aktiengesellschaft
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Während man sich im Individualverkehr in den vergangenen Jahren tendenziell von der Idee verabschiedet hat, bleibt Wasserstoff vor allem für Schwerverkehr, Flugverkehr und Industrie eine zentrale Wette in der Energiewende. Konkret grüner Wasserstoff, der mittels Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Mit einer 140-Megawatt-Anlage im niederösterreichischen Bruck an der Leitha will der heimische Energieriese OMV im Joint Venture mit Masdar aus Abu Dhabi eine der größten Anlagen Europas bauen (brutkasten berichtete zuletzt über eine Förderzusage durch die aws über 123 Mio. Euro).

Direkte Pipeline zur Raffinerie Schwechat

Ab Ende 2027 soll die Anlage bis zu 23.000 Tonnen grünen Wasserstoff pro Jahr produzieren und diesen direkt über eine 22 Kilometer lange Pipeline in die OMV-Raffinerie Schwechat liefern. Dort wird dieser dann in der Produktion von Kraftstoffen und chemischen Produkten eingesetzt und soll die direkten Emissionen um zehn Prozent bzw. 150.000 Tonnen CO2 pro Jahr reduzieren. „Die Produktion von grünem Wasserstoff in Österreich ermöglicht es uns, den Einsatz nachhaltigerer Energie in unserer Produktion sowie für unsere innovativen Produkte zu erhöhen. Der Bau einer der größten Anlagen für grünen Wasserstoff in Europa ist ein wichtiger Meilenstein bei der Dekarbonisierung unserer industriellen Prozesse“, meint dazu Reinhard Florey, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und CFO von OMV.

EIB-Darlehen: Nehammer betont Bedeutung für Souveränität

Die Kosten für den Bau der Anlage in Bruck an der Leitha sind mit insgesamt 600 Millionen Euro veranschlagt. Nach der genannten Förderung durch die aws holt sich die OMV nun den größten Brocken des notwendigen Budgets – 450 Millionen Euro – in Form eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB). „Die Darlehenszusage der Europäischen Investitionsbank ist ein starkes Signal für das Vertrauen in die Transformationsstrategie von OMV und unsere Fähigkeit, Großprojekte umzusetzen, die zur Dekarbonisierung der Industrie beitragen“, kommentiert Florey.

Reinhard Florey und Karl Nehammer beim Signing | (c) OMV Aktiengesellschaft

EIB-Vizepräsident und Ex-Bundeskanzler Karl Nehammer betont in einem Statement die Relevanz für die europäische Souveränität. „Grüner Wasserstoff ist ein wichtiger Baustein des Übergangs zu einem wettbewerbsfähigen, klimaneutralen und sicheren Energiesystem für Europa“, so Nehammer. „Diese Investition legt zudem den Grundstein für die künftige Produktion von nachhaltigen Flugkraftstoffen und unterstützt damit die Klima- und Energiesicherheitsziele der EU.“

OMV: „Netto-Null-Emissionen“-Ziel für 2050

Im Rahmen ihrer „Strategie 2030“ strebt die OMV bis Ende des Jahrzehnts eine Wasserstoff-Produktionskapazität von rund 900.000 Tonnen an. Dazu sind bereits kleinere Anlagen an verschiedenen europäischen Standorten in Betrieb. Anlagen für nachhaltigen Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel) und hydriertes Pflanzenöl (Hydrotreated Vegetable Oil) befinden sich in Umsetzung. Bis 2050 hat sich der Konzern das Ziel „Netto-Null-Emissionen“ gesetzt.

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