10.02.2023

US-Aufsicht nimmt Staking ins Visier: Altcoins bleiben Minenfeld für Anleger

Nach langem Warten und vielen Warnungen geht die US-Aufsicht SEC gegen Staking-Anbieter vor. Was bedeutet das und wie geht es weiter?
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brutkasten-Kolumnist Niko Jilch
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Foto: brutkasten/Adobe Stock

Chaos im Kryptoland. Wieder mal. Mit einiger Verspätung geht die US-Aufsichtsbehörde SEC gegen amerikanische Kryptobörsen vor. Verspätung deshalb, weil es für die Kunden von FTX, BlockFi und Celsius deutlich zu spät kommt. Ein Umstand, auf den auch SEC-Chef Gary Gensler in seinem Video zum Thema verweist. Der Kollaps von FTX war sicherlich ein Grund für den aktuellen Vorstoß. Vielleicht sogar der Auslöser. 

OK, aber was ist gerade geschehen? Die Börse Kraken schließt mit sofortiger Wirkung ihre “Staking”-Angebote für amerikanische Kunden und zahlt 30 Millionen Dollar Strafe an die Aufsicht.

Anders als etwa von Coinbase-Chef Brian Armstrong befürchtet, geht die SEC nicht gegen “Staking” an sich vor, sondern gegen zentralisierte Angebote. Denn die Börsen (inklusive Coinbase) bieten “Staking-as-a-service” an. Aus Kundensicht angenehm: Man überlässt seine Coins der Börse, die “staked” sie auf einer dafür vorgesehenen Blockchain (Ethereum, Solana, Tezos etc.). Die Kunden erhalten den Großteil der Auszahlungen aus dem “Staking” – und die Börse behält einen Teil als Gebühr.

SEC sieht klaren Bruch bestehender Regeln

Das Problem: Die SEC sieht hier einen klaren Bruch der bereits bestehenden Regeln. Es geht also nicht um irgendwelche neuen Regeln rund um Krypto – sondern um die Umsetzung der längst gültigen Bestimmungen rund um Finanzdienstleistungen. 

“Ob durch Staking-as-a-Service, Kreditvergabe oder auf andere Weise – Krypto-Vermittler müssen, wenn sie Anlageverträge im Austausch für die Token der Anleger anbieten, die von unseren Wertpapiergesetzen geforderten angemessenen Offenlegungen und Schutzmaßnahmen bereitstellen”, sagte der Vorsitzende der SEC, Gary Gensler. “Die heutige Maßnahme sollte dem Markt verdeutlichen, dass Staking-as-a-Service-Anbieter sich registrieren lassen und eine vollständige, faire und wahrheitsgemäße Offenlegung sowie Anlegerschutz bieten müssen.”

Kraken hat alle Assets von US-Anlegern bereits “unstaked” und den Service beendet. Eine Ausnahme sind Ethereum-Staker, denn dort ist “Unstaking” bisher einfach technisch nicht vorgesehen. Was mit den Assets der Ethereum-Staker passieren wird, ist bis dato unklar.

Auch Coinbase und andere Anbieter gefährdet

Das erklärt, warum Coinbase-Chef Brian Armstrong so nervös ist. Die populäre App ist einer der größten Anbieter von “Staking-as-a-sevice” in den USA – und macht damit sicherlich gute Umsätze – gerade im Bärenmarkt, in dem die Gewinne aus dem puren Trading eher zurückgehen. Nach dem Kraken-Settlement besteht eigentlich kein Zweifel: Auch Coinbase und andere Anbieter werden den Staking-Service für US-Kunden beenden müssen.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Anleger, die sich selbst um “Staking” kümmern, von diesen Entwicklungen nicht betroffen sind. Bisher. Denn “Staking-as-a-service” ist erst der Anfang. 

SEC-Sieg gegen Ripple könnte Erdbeben im Kryptomarkt auslösen

Die SEC hat auch eine Klage gegen Ripple laufen. Die US-Aufsicht geht davon aus, dass Cryptos, die durch ICO in die Welt gekommen sind, generell als Wertpapiere einzustufen sind und dass es sich bei ICOs (Initial Coin Offerings) um illegale Wertpapierverkäufe handelt. 

Ein Sieg der SEC in diesem Verfahren würde ein Erdbeben im Kryptomarkt auslösen, von dem technisch gesehen nur Bitcoin verschont wäre. “Technisch gesehen” deshalb, weil auch der Bitcoin-Preis unter einem derartigen Kollaps sicherlich leiden würde. Etwas, das wir auch in den vergangenen Tagen rund um das Kraken-Settlement beobachten konnten.

Marktbereinigung keineswegs vorbei

Ich kann in diesem Zusammenhang nur meine Warnung wiederholen: Wer sich vor diesen Entwicklungen zumindest teilweise schützen will, sollte von Investments in Proof-of-stake-Coins generell absehen. Dass ausgerechnet Ethereum-Staker auf ihre Coins gar keinen Zugriff haben und nicht einmal wissen, wann sich das ändern wird, ist eine ziemliche Farce.

Wie schon im September 2022 geschrieben, halte ich Proof-of-stake generell für einen Schmarren. Die jüngsten Entwicklungen zeigen wieder mal, dass der gesamte Altcoin-Sektor ein einziges Minenfeld für Anleger ist. Und auch, dass nach dem Kollaps von Luna, FTX und Celsius die Marktbereinigung keineswegs vorbei ist. Das wird auch der Bitcoin-Preis zu spüren bekommen, der seit Jahresbeginn eine Erholungs-Rallye eingelegt hat. Vorsicht ist geboten!


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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