10.02.2023

US-Aufsicht nimmt Staking ins Visier: Altcoins bleiben Minenfeld für Anleger

Nach langem Warten und vielen Warnungen geht die US-Aufsicht SEC gegen Staking-Anbieter vor. Was bedeutet das und wie geht es weiter?
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brutkasten-Kolumnist Niko Jilch
brutkasten-Kolumnist Niko Jilch | Foto: brutkasten/Adobe Stock

Chaos im Kryptoland. Wieder mal. Mit einiger Verspätung geht die US-Aufsichtsbehörde SEC gegen amerikanische Kryptobörsen vor. Verspätung deshalb, weil es für die Kunden von FTX, BlockFi und Celsius deutlich zu spät kommt. Ein Umstand, auf den auch SEC-Chef Gary Gensler in seinem Video zum Thema verweist. Der Kollaps von FTX war sicherlich ein Grund für den aktuellen Vorstoß. Vielleicht sogar der Auslöser. 

OK, aber was ist gerade geschehen? Die Börse Kraken schließt mit sofortiger Wirkung ihre „Staking“-Angebote für amerikanische Kunden und zahlt 30 Millionen Dollar Strafe an die Aufsicht.

Anders als etwa von Coinbase-Chef Brian Armstrong befürchtet, geht die SEC nicht gegen „Staking“ an sich vor, sondern gegen zentralisierte Angebote. Denn die Börsen (inklusive Coinbase) bieten „Staking-as-a-service“ an. Aus Kundensicht angenehm: Man überlässt seine Coins der Börse, die „staked“ sie auf einer dafür vorgesehenen Blockchain (Ethereum, Solana, Tezos etc.). Die Kunden erhalten den Großteil der Auszahlungen aus dem „Staking“ – und die Börse behält einen Teil als Gebühr.

SEC sieht klaren Bruch bestehender Regeln

Das Problem: Die SEC sieht hier einen klaren Bruch der bereits bestehenden Regeln. Es geht also nicht um irgendwelche neuen Regeln rund um Krypto – sondern um die Umsetzung der längst gültigen Bestimmungen rund um Finanzdienstleistungen. 

„Ob durch Staking-as-a-Service, Kreditvergabe oder auf andere Weise – Krypto-Vermittler müssen, wenn sie Anlageverträge im Austausch für die Token der Anleger anbieten, die von unseren Wertpapiergesetzen geforderten angemessenen Offenlegungen und Schutzmaßnahmen bereitstellen“, sagte der Vorsitzende der SEC, Gary Gensler. „Die heutige Maßnahme sollte dem Markt verdeutlichen, dass Staking-as-a-Service-Anbieter sich registrieren lassen und eine vollständige, faire und wahrheitsgemäße Offenlegung sowie Anlegerschutz bieten müssen.“

Kraken hat alle Assets von US-Anlegern bereits „unstaked“ und den Service beendet. Eine Ausnahme sind Ethereum-Staker, denn dort ist „Unstaking“ bisher einfach technisch nicht vorgesehen. Was mit den Assets der Ethereum-Staker passieren wird, ist bis dato unklar.

Auch Coinbase und andere Anbieter gefährdet

Das erklärt, warum Coinbase-Chef Brian Armstrong so nervös ist. Die populäre App ist einer der größten Anbieter von „Staking-as-a-sevice“ in den USA – und macht damit sicherlich gute Umsätze – gerade im Bärenmarkt, in dem die Gewinne aus dem puren Trading eher zurückgehen. Nach dem Kraken-Settlement besteht eigentlich kein Zweifel: Auch Coinbase und andere Anbieter werden den Staking-Service für US-Kunden beenden müssen.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Anleger, die sich selbst um „Staking“ kümmern, von diesen Entwicklungen nicht betroffen sind. Bisher. Denn „Staking-as-a-service“ ist erst der Anfang. 

SEC-Sieg gegen Ripple könnte Erdbeben im Kryptomarkt auslösen

Die SEC hat auch eine Klage gegen Ripple laufen. Die US-Aufsicht geht davon aus, dass Cryptos, die durch ICO in die Welt gekommen sind, generell als Wertpapiere einzustufen sind und dass es sich bei ICOs (Initial Coin Offerings) um illegale Wertpapierverkäufe handelt. 

Ein Sieg der SEC in diesem Verfahren würde ein Erdbeben im Kryptomarkt auslösen, von dem technisch gesehen nur Bitcoin verschont wäre. „Technisch gesehen“ deshalb, weil auch der Bitcoin-Preis unter einem derartigen Kollaps sicherlich leiden würde. Etwas, das wir auch in den vergangenen Tagen rund um das Kraken-Settlement beobachten konnten.

Marktbereinigung keineswegs vorbei

Ich kann in diesem Zusammenhang nur meine Warnung wiederholen: Wer sich vor diesen Entwicklungen zumindest teilweise schützen will, sollte von Investments in Proof-of-stake-Coins generell absehen. Dass ausgerechnet Ethereum-Staker auf ihre Coins gar keinen Zugriff haben und nicht einmal wissen, wann sich das ändern wird, ist eine ziemliche Farce.

Wie schon im September 2022 geschrieben, halte ich Proof-of-stake generell für einen Schmarren. Die jüngsten Entwicklungen zeigen wieder mal, dass der gesamte Altcoin-Sektor ein einziges Minenfeld für Anleger ist. Und auch, dass nach dem Kollaps von Luna, FTX und Celsius die Marktbereinigung keineswegs vorbei ist. Das wird auch der Bitcoin-Preis zu spüren bekommen, der seit Jahresbeginn eine Erholungs-Rallye eingelegt hat. Vorsicht ist geboten!


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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