23.06.2022

UriSalt: Tiroler eHealth-Startup schlitterte in Konkurs

Das 2018 gegründete Startup UriSalt hatte eine Möglichkeit entwickelt, den Natriumhaushalt über Einmal-Urinstreifen zu bestimmen und war seit 2020 am A1 Startup Campus.
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Das Gründerteam von UriSalt
Das Gründer:innenteam von UriSalt | (c) UriSalt

Üblicherweise ist eine Laboruntersuchung und eine invasive Blutuntersuchung notwendig, um den Elektrolytstatus eines Menschen zu ermitteln. Das 2018 gegründete Tiroler Startup UriSalt – ein Spinoff von Uni Innsbruck und MedUni Innsbruck – arbeitete bis vor kurzem an einer deutlich einfacheren Lösung: einer Elektrolythaushalt-Bestimmung mittels Urinanalyse (SODISENS), die auch von Privatpersonen, etwa Personen mit Bluthochdruck, durchgeführt werden kann. Dazu wurden Einmal-Urinstreifen und ein Point-of-Care Gerät genutzt. Doch die Coronakrise machte dem eHealth-Startup, das seit 2020 auch Member im A1 Startup Campus war, einen Strich durch die Rechnung. Vor kurzem wurde ein Konkursverfahren eröffnet.

UriSalt: Verzögerung durch Pandemie als Insolvenz-Ursache

„Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird vor allem auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie und den daraus resultierenden Verzögerungen der Forschungstätigkeit zurückgeführt“, heißt es auf der Page des Alpenländischen Kreditorenverbands (AKV). Zuletzt hatte das Unternehmen, an dem auch die Uni Innsbruck Anteile hielt, vier Dienstnehmer:innen. Vom Insolvenzverfahren sind laut AKV-Angaben 18 Gläubiger:innen mit Gesamtforderungen von rund  220.000 Euro betroffen.

„Immenses Marktpotenzial“ konnte nicht gehoben werden

Das Gründer:innen-Trio, Chemikerin Gerda Fuhrmann, Unternehmensberaterin und Chemikerin Pinar Kilickiran und Peter Heinz-Erian, Mitarbeiter der Pädiatrie der Medizinische Universität Innsbruck, holte sich für das Konzept mehrere Preise. Noch Anfang 2020 gab man sich sehr optimistisch, was die wirtschaftlichen Chancen betrifft. „Das Marktpotenzial ist immens. Alleine im DACH-Raum leben 18 Millionen Patienten mit Bluthochdruck, die einen erhöhten Natriumspiegel strikt vermeiden sollten“, sagte Kilickiran damals. Der oben beschriebene Test SODISENS war damals frisch auf den Markt gekommen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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