26.03.2019

Abstimmung zum Urheberrecht: Kritik und Lösungen der Startup-Szene

Das neue EU-Urheberrecht sorgt für viel Unsicherheit in der Szene. Kritiker befürchten unter anderem Einschnitte für Startups. Zugleich entstehen Lösungen, mit denen das Copyright besser verwaltet werden kann.
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Urheberrecht
(c) Fotolia/freshidea

Seit der Datenschutzgrundverordnung hat wohl kein Thema der EU-Politik so stark polarisiert wie die Reform des Urheberrechts. Das EU-Parlament, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission einigten sich im Februar auf einen gemeinsamen Weg (der brutkasten berichtete), jetzt muss nur noch das Europäische Parlament über die neue Richtlinie abstimmen. Heute, am 26. März 2019, stimmt das EU-Parlament final über die neue Richtlinie ab.

Die vor der Abstimmung vorliegende Version beinhaltet umstrittene Themen wie Upload-Filter (Artikel 13) und das Leistungsschutzrecht (Artikel 11). Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Unternehmen wie Google an Verlage zahlen müssen, wenn sie deren Inhalte in sogenannten Snippets verwenden. Artikel 13 wiederum beinhaltet die Vorgabe, dass Plattformen wie YouTube Inhalte schon beim Upload auf Verstöße gegen das Urheberrecht überprüfen müssen.

Für und Wider zum Urheberrecht

Die Befürworter des neuen Urheberrechts betonen, dass die Werke von Kreativen dadurch besser geschützt und diese für ihre Leistungen fair bezahlt werden. Das streicht vor allem Axel Voss (CDU), Berichterstatter im EU-Parlament, hervor. Außerdem haben rund 200 europäische Verbände und Verwertungsgesellschaften die EU-Parlamentarier aufgefordert, der Reform zuzustimmen – in Österreich unter anderem die AKM, der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB).

Kritiker wiederum befürchten unter anderem, dass die geplanten Upload-Filter zu einer weiteren Einengung des Internets führen könnten: Die Technologie, die heute zum Schutz des Urheberrechts eingesetzt wird, könne künftig auch zur Beschränkung der Meinungsfreiheit genutzt werden, heißt es. Zudem wird die Wirksamkeit des Leistungschutzrechts angezweifelt: Google könnte daraufhin gewisse Dienste in Europa schlichtweg nicht mehr anbieten, heißt es vonseiten der Kritiker. Unter anderem haben europäische Tech-Unternehmer einen offenen Brief an das EU-Parlament geschrieben.

++Alle Details zum offenen Brief der Tech-Unternehmer unter diesem Link+++

Als Gegenmaßnahmen zur Reform gibt es europaweite Proteste und eine Online-Petition, die deutschsprachige Version Online-Enzyklopädie Wikipedia ging für einen Tag offline (der brutkasten berichtete), auf YouTube machen Videoblogger gegen die Upload-Filter mobil. Von Google selbst hieß es in einem Tweet vom 13. Februar, dass die Reform jedem helfen soll – inklusive den europäischen Kreativen, Konsumenten, kleinen Publishern und Plattformen. „Wir werden den finalen Text der EU-Urheberrechtsrichtlinie studieren und dann einige Zeit benötigen, um die nächsten Schritte zu setzen“, heißt es von Google Europa.

Ausnahmen für Startups

Startups sind in gewissem Ausmaß von der Thematik der Content Filter befreit, sagt Meinhard Ciresa, Rechtsanwalt und Vortragender an der Akademie für Recht und Steuern (ARS). Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Dabei müssen alle drei Punkte zutreffen.

Beim Leistungsschutzrecht gibt es aber keine Ausnahmeregelung für Startups. Für Snippets von Pressebeiträgen müssen künftig Lizenzen erworben werden. „Einzelne Worte“ oder „kurze Passagen“ dürfen laut Entwurf aber weiter lizenzfrei verwendet werden. „Vermutlich wird sich nicht viel gegenüber der derzeitigen Situation ändern, weil sich die großen Plattformen wie Facebook und Google als Suchmaschine und News Channel immer durchsetzen werden, egal wie die Rechtslage konkret beschaffen sein wird. Und die kleinen Startup-Plattformen liegen nicht im Fokus der Reform“, sagt Ciresa.

Kuhhandel für eine Gas-Pipeline

Doch auch die Ausnahmeregelung bei den Uploadfiltern hatte in der Community für viel Unmut gesorgt. Denn ursprünglich hatte es aus Deutschland geheißen, dass man generell alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von unter 20 Millionen Euro von den neuen Regeln ausklammern wollte. Dann einigten sich Deutschland und Frankreich jedoch auf den besagten Kompromiss. Und wie ein am Tag vor der Abstimmung, also am 25. März, veröffentlichter Artikel der FAZ zeigt, dürfte es hier einen Kuhhandel gegeben haben, bei dem beim Urheberrecht im Tausch gegen Maßnahmen zur Nord-Stream-2-Gaspipeline Zugeständnisse gemacht wurden.

+++Die Details zu den Ausnahmen für Startups unter diesem Link+++

Verteidigt wird dies unter anderem von der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Website golem.de zitiert die Kanzlerin wörtlich: „Beim Urheberrecht hat Frankreich gesagt: Ihr könnt nicht alle Startups beim Leistungsschutz ausnehmen; das geht nicht; das würde dazu führen, dass es nur noch Startups gibt und überhaupt keinen Leistungsschutz für die Kreativen mehr“

Facebook und Google stehen bereit

Kritik kommt aus der Startup-Szene unter anderem von Mic Hirschbrich, CEO von Updatemi: Sollte die Richtlinie in der vorhandenen Form durchgehen, müssten viele ihre Geschäftsmodelle ändern, und den meisten werde dies nicht gelingen. Kein einziger technischer Experte, egal welcher politischer Couleur, befürwortet laut Hirschbrich die aktuelle Machart der Richtlinie. Auch die Gründerväter des WWW, etwa Tim Berners-Lee, warnen laut Hirschbrich eindringlich davor: Wer das freie Internet dazu nutze, seine Inhalte frei zur Verfügung zu stellen, sie hinter keine Paywall stellt und dann den Staat bittet, diese freien Links zu besteuern oder zu lizenzieren, der greife unsachgemäß in die Architektur des WWW ein.

In Bezug auf die Upload-Filter bemängelt Hirschbrich etwa, dass Unternehmen eine KI-Filtertechnologie einsetzen werden müssen, über die derzeit kein europäisches Unternehmen verfügt: Google hingegen kann schon jetzt über das Content-ID-Verfahren Urheberrechtsverletzungen bei hochgeladenen Videos auf YouTube erkennen. Bei Facebook ist ein Rights Manager in die Publisher-Tools integriert.

Wer also dem Gesetz folgen möchte und keine eigene Technologie hat (was auf praktisch alle Europäer zutrifft), der ist paradoxerweise auf die Lösungen jener US-Konzerne angewiesen, deren Macht eigentlich beschnitten werden sollte, sagt Hirschbrich. „Ich bezweifle, dass wir in Europa eine Content-ID-Alternative am Tisch haben werden, die die betreffenden Unternehmen in eine wettbewerbstaugliche Situation versetzt“, sagt er. Weiters gibt Hirschbrich zu bedenken, dass selbst die beste Content-ID-API gravierende Fehler macht. „Verantwortungsvoller wäre es gewesen, dem europäischen Markt vorab einen ausgereiften, proprietären Open-Source-Filter, gerne aus europäischer Technologie, anzubieten“, sagt er. Europa brauche eigene Technologien und erfolgreiche digitale Verlage sowie eine Regulierung und Urheberrechtsreform, die unsere digitale Entwicklung unterstützt, ohne die Freiheits- und Bürgerrechte zu schwächen.

Lösungen aus der Blockchain

Doch wo es Probleme gibt, dort entstehen Lösungen – und diese könnten auch dieses Mal aus der Startup-Welt kommen: „Mit der Blockchain könnte Europa führend in Sachen Urheberrecht werden“, sagt etwa Dominik Thor, CEO von Vaultitude. Zwar betont er, dass sich sein Unternehmen explizit gegen eine qualitative Prüfung urheberrechtlich geschützten Materials – also Upload-Filter – entschieden hat. „Denn für die Analyse von Musik- und Videodateien bräuchte man eine ausgefeilte AI, und da können wir als kleines Startup nicht voranpreschen“, sagt er.

Stattdessen löse Vaultitude jedoch andere Probleme des Urheberrechts: die Dokumentation und die Rechteverwaltung. Nach dem Hochladen eines Werks durch den Künstler wird nämlich ein Hashwert errechnet, der daraufhin in der Blockchain gespeichert wird. Somit bietet Vaultitude eine notarähnliche Funktion, die Daten sind transparent, fälschungssicher und unveränderbar. Patentämter können damit bereits eingereichte Patente überprüfen, Unternehmen ihre Betriebsgeheimnisse verwalten. Als Kunden nennt Thor unter anderem die Rechtsabteilungen von Visa und Procter&Gamble sowie das MIT. Man sieht: Die Basis für Lösungen ist vorhanden. Es wird sich nur noch zeigen müssen, welche Methoden zur Verwaltung des Urheberrechts sich letztendlich durchsetzen werden und welche wirtschaftlich Sinn machen.

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DiLT Analytics
© DiLT Analytics

DiLT Analytics hat eine siebenstellige Finanzierungsrunde abgeschlossen. Sie setzt sich aus einem Equity-Investment von Noctua Science Ventures und einer Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) im Rahmen des Programms Seedfinancing – Deep Tech zusammen. Mit dem Geld möchte das 2021 gegründete Spinoff der TU Graz sein Team ausbauen und FaciliMind, seine Software zur automatisierten Fehlerdiagnose in Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, zu weiteren Betreibern großer Gebäudeportfolios bringen

DiLT Analytics: „Substanziell wachsen“

Noctua Science Ventures ist ein Wiener Deep-Tech-Fonds und ein Joint Venture von Speedinvest und den Technischen Universitäten Österreichs. Der Fonds investiert gezielt in Ausgründungen, deren Produkt auf langjähriger Forschung beruht.

„Die aws-Förderung ergänzt das Investment und ist auf genau diese Phase zugeschnitten: den Schritt von einer erprobten Technologie zu einem Produkt, das sich über viele Standorte hinweg ausrollen lässt“, heißt es per Aussendung. Um im Sinne des Programms aws Seedfinancing – Deep Tech als Deep Tech zu gelten, muss das Vorhaben auf einer „anspruchsvollen technologischen und wissenschaftlichen Herausforderung“ basieren und einen klaren Technologiesprung gegenüber bestehenden Lösungen oder rein inkrementellen Weiterentwicklungen ermöglichen.

„Mit Noctua Science Ventures haben wir einen Partner gefunden, der beides kennt: die technischen Herausforderungen eines Deep-Tech-Produkts und den Weg in die Kommerzialisierung. Für ein junges Spinoff ist das der Best Case. Dass parallel auch die aws-Förderung zugesagt wurde, bestätigt uns, dass FaciliMind und unser Team auf dem richtigen Weg sind. Jetzt geht es darum, substanziell zu wachsen“, sagt Theresa Kohl, CEO von DiLT Analytics.

Philipp Stangl, Managing Director von Noctua Science Ventures, ergänzt: „Von unseren vielen Gesprächspartnern erhielten wir ein sehr einheitliches Bild zu DiLT: ein glaubwürdiger, technisch differenzierter Ansatz, umgesetzt von einem Team, mit dem Immobilienprofis gerne zusammenarbeiten. Genau diese Kombination aus Forschungsvorsprung und starker Kundenorientierung ist es, wonach wir in der Pre-Seed-Phase suchen.“

2021 gegründet

DiLT Analytics wurde Ende 2021 von Franz Wotawa und Gerald Schweiger als Spinoff des Instituts für Softwaretechnologie der TU Graz gegründet und ging aus der Forschungsgruppe „Intelligent Systems“ hervor. Erstes größeres Projekt war „Inframonitor“, eine herstellerunabhängige IoT-Datenplattform für den Campus Inffeldgasse der TU Graz.

Seither ist DiLT an mehr als 20 Forschungsprojekten mit über 15 Partnern beteiligt, einige davon FFG-gefördert und gemeinsam mit österreichischen und europäischen Universitäten. Die Ergebnisse fließen über den Forschungszweig DiLT Research direkt in die Produktentwicklung. Geführt wird das Unternehmen heute von Theresa Kohl (CEO), Christopher Gray (Business Development & Strategy), Thomas Hirsch (CTO), Reinhard Pertschy (CPO) und Thomas Schwengler (Head of Software).

Die entwickelte Software FaciliMind analysiert Betriebsdaten von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, erkennt dabei versteckte Fehler und Optimierungspotenziale und liefert Technikteams eine nach Dringlichkeit sortierte Maßnahmenliste, so der Claim. Die Software von DiLT Analytics arbeitet herstellerunabhängig und lässt sich über ein einzelnes Gerät an die bestehende Gebäudeleittechnik anbinden. Dank eines knowledgegraphbasierten Softwarestacks soll sie das digitale Abbild komplexer Anlagen weitgehend automatisiert innerhalb weniger Tage statt monatelanger Handarbeit erstellen können. Zielgruppe sind Betreiber großer Gebäudeportfolios, etwa in der öffentlichen Hand, an Flughäfen sowie in Industrie und Gesundheitswesen.

DiLT Analytics erhielt Preise

Zu den Kunden zählen u.a. die Technischen Universitäten Graz und Wien, Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), IG Immobilien Management GmbH und Industriekunden. 2025 wurde DiLT Analytics mit dem DREA Award und dem ÖGUT Umweltpreis ausgezeichnet. Und ist seit September 2026 nach ISO 27001 zertifiziert.

„Wissen über Anlagenbetrieb soll im Unternehmen bleiben“

Neben der Verstärkung des Teams und dem geplanten Rollout möchte DiLT Analytics künftig ein Übersetzungswerkzeug für den BACtwin-Standard als Open Source veröffentlichen und die Diagnose künftig auf weitere Technologien wie Wärmepumpen, Photovoltaik und Batteriespeicher ausweiten

„Ein Gebäudeportfolio überdauert seine Dienstleister und oft auch seine erfahrensten Mitarbeitenden“, sagt Kohl. „Unser Ziel ist, dass das Wissen über den Anlagenbetrieb im Unternehmen bleibt und dass Entscheidungen auf verifizierter Datengrundlage statt auf Bauchgefühl und Erinnerung beruhen.“

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