13.03.2024

Upway: Pariser E-Bike-Startup startet in Österreich

Upway aus Paris betritt den österreichischen Markt. Und möchte mit seiner Bike-Plattform E-Räder durch Wiederverwertung erschwinglicher machen.
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(c) Upway/Roman Petit - Upway wurde 2021 von Toussaint Wattinne (rechts) und Stéphane Ficaja in Paris gegründet.

Der Markt der E-Bikes boomt. Bereits jedes zweite in Österreich gekaufte Fahrrad ist ein E-Bike, in Ziffern sind das laut Statista jährlich über 246.000 (Stand 2022) elektrische Drahtesel. Insgesamt fahren derzeit rund 1,1 Millionen E-Bikes auf Österreichs Straßen. Stieg von 2022 auf 2023 der Markt der Fahrräder um 3,2 Prozent, wuchs das E-Bike-Segment um elf Prozent. Mit diesen Zahlen hierzulande verwundert es nicht, dass die Republik ein beliebter Zielmarkt in diesem Segment ist. Deswegen startet nun mit Upway hierzulande ein Unternehmen aus Paris, das refurbished E-Bikes verkauft und direkt nach Hause liefert.

Upway-Founder: „Österreich ist Vorreiter“

„Der Markteintritt in Österreich ist für uns eine ganz besondere Sache: Österreich ist Vorreiter, ein Land der Radfahrer:innen und Mountainbiker:innen, einerseits geprägt von einem hohen Umweltbewusstsein, andererseits bietet die Landschaft nahezu ideale Voraussetzungen für die Freude an der Bewegung in der Natur“, sagt Toussaint Wattinne, einer der Founder von Upway, der das Unternehmen gemeinsam mit Stéphane Ficaja gegründet hat.

Der Claim des französischen Startups lautet, dass im Gegensatz zu anderen Plattformen, die sich auf die Vermittlung von Käufer und Verkäufer spezialisiert haben und keine Produktgarantien übernehmen, bei Upway jedes E-Bike von einem professionellen Fahrradmechaniker:innen-Team nach einem standardisierten 20-Punkte Wartungsplan überarbeitet werde. Dieses Qualitätsmanagement reiche allumfassend von der Batterie bis zur Klingel und stelle sicher, dass jedes E-Bike so neuwertig wie möglich sei.

Keine Produktfotos

In einer eigenen Fotostation wird das zum Verkauf angebotene E-Bike fotografiert, sodass man kein Produktfoto des Herstellers sieht, sondern genau jenes Bike, das man kaufen möchte. Inklusive filterbarer Suchkriterien wie Körpergröße, Marke, Art, Rahmenform, Kilometerleistung und Preis. Die Zustellung erfolgt in drei bis sieben Werktagen bis vor die Haustüre.

Bei Upway auch Verkauf möglich

Derzeit sind beim französischen Startup E-Bikes, E-Mountainbikes und Lastenräder im Angebot. Zudem gibt es die Möglichkeit, auf der Plattform sein E-Bike zu verkaufen. Mittels Fragebogen kann man das Fahrrad online begutachten lassen und erhält einen Preisvorschlag. Ist man einverstanden, wird das Rad kostenlos abgeholt.

Derzeit sind die wiederaufbereiteten E-Bikes von Upway in Frankreich, Deutschland, Belgien, den Niederlanden, in den USA und seit 12. März 2024 auch in Österreich erhältlich.

„Wir haben die Vision“, sagt Wattinne, „Elektrofahrräder einerseits erschwinglicher zu machen und andererseits die Lebensdauer jedes einzelnen Fahrrads zu verlängern, um einen Beitrag dazu zu leisten, Mobilität nachhaltiger zu gestalten.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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