07.01.2022

Uptraded: Tiroler Startup entwickelt „Tinder“ für den Second-Hand-Kleidertausch

Das Tiroler Startup Uptraded hat eine digitale Plattform für den Kleidertausch entwickelt, die auf das bewährte Swipe & Match Prinzip von Tinder & Co setzt.
/artikel/uptraded
(c) Uptraded

Die weltweite Textilindustrie produziert pro Jahr rund 1,2 Milliarden Tonnen an CO2-Äquivalente. Dies entspricht mehr CO2 als der gesamte Flugverkehr und die Schifffahrt zusammen. Die Tendenz ist stark steigend. Allein von 2000 bis 2015 hat sich die Anzahl der Kleidungskäufe weltweit verdoppelt, von jährlich etwa 50 Milliarden auf mehr als 100 Milliarden Kleidungsstücke. Der Trend wird angetrieben durch Fast-Fashion und die Produktion in Billiglohnländern.

Doch es gibt auch einen Gegentrend. Gleich mehrere Studien bescheinigen dem Geschäft mit Secondhand-Mode einen enormen Wachstumsschub. Laut dem Marktforschungsinstitut Global Data soll sich der globale Umsatz für Second-Hand-Kleidung in den nächsten drei Jahren auf 52 Milliarden Euro fast verdoppeln.

Uptraded: Mit Second-Hand-Kleidung

Auf diesen Wachstumsmarkt möchte nun auch das Tiroler Startup Uptraded aufspringen, das eine digitale Plattform für den Kleidertausch entwickelt hat. Die Idee ist simpel: Über die Plattform können Nutzer:innen ihre ungenutzte Kleidung mit der Kleidung anderer Nutzer:innen tauschen. Das Startup verbindet dabei das bewährte Swipe & Match Prinzip von Dating Apps, wie Tinder & Co, mit den Mechaniken von Second-Hand-Marktplätzen, wie willhaben oder Shpock.

Kleidertausch mit intelligenten Algorithmen

Ein gegenseitiges Like erzeugt ein unverbindliches „Match“, wodurch sich eine Chatfunktion öffnet und die Nutzer:innen anschließend den Tausch ihrer Kleidung vereinbaren können. Zudem können über einen Suchfilter bestimmte Kleidungswünsche angegeben werden. Intelligente Algorithmen sorgen schlussendlich dafür, dass auch die passende Kleidung vorgeschlagen wird. Damit der Kleidertausch möglichst effizient abgewickelt wird, zeigt Uptraded zudem die Kleidung aus der nächsten Nähe an. So sollen die Nutzer:innen auch Versandkosten sparen.

Plattform zählt mehr als 2000 Nutzer:innen

Die Idee zu Uptraded entwickelte ursprünglich CPO und Co-Founder Bruno Huber im Rahmen eines Auslandssemesters in Portugal. Mittlerweile ist das Team auf über fünf Personen angewachsen, wobei Anna Greil, ebenfalls Co-Founderin, die Geschäfte als CEO führt. Breits Anfang 2021 entstand ein erster Prototyp einer Web-Applikation. Aktuell zählt die Plattform mehr als 2000 Nutzer:innen, die rund 400 Tauschgeschäfte abgewickelt haben.

Zudem betreibt Uptraded einen eigenen Instagram-Account, um die Community weiter aufzubauen. „Auf unserem Instagram Channel informieren wir über die Einflüsse der Modeindustrie auf die Umwelt und die Gesellschaft“, so Greil. Aktuell wird die Plattform unter anderem auch auf Universitäten beworben.

Uptraded gewinnt die aws First Pitch Night

Wie Greil im Rahmen von One Change a Week weiters erläutert, hat sich die Plattform bis lang selbst und aus Förderungen finanziert. Unter anderem wurde Uptraded durch aws Creative Impact und das Inkubator-Programm aws First gefördert. Ende Dezember konnte das Startup zudem den Jury-Preis der aws First Pitch Night für sich entscheiden.

Als größte Herausforderung sieht Greil das Nutzer-Wachstum, um eine „kritische Masse“ zu erreichen. Um die Plattform bekannter zu machen, möchte das Startup 2022 hierfür auf Investorensuche gehen. Zudem wird aktuell am Geschäftsmodell gefeilt. So könnte künftig auf der Plattform nachhaltigen Brands gegen Bezahlung eine Bühne geboten werden. Auch im B2C-Bereich ließe sich prinzipiell Geld verdienen, indem Nutzer:innen über ein Pro-Version ihre Kleidung noch mehr „pushen“ können. Aktuell steht die App als Freemium-Version für Mobilgeräte zur Verfügung.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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