02.11.2023

UpSurfDown: Wiener Startup entwickelt Doppelkanal für das Surfen in der Stadt

Das Wiener Startup UpSurfDown möchte die Stadt zum Strand machen - und das gleich doppelt. Derzeit wird ein Pilotprojekt entwickelt, mit dem es möglich sein soll, stehende Wellen in gleich zwei Kanälen zu besurfen.
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(c) UpSurfDown GmbH

Wer gerne surft, zieht in Österreich den Kürzeren. Die nächsten Surfspots sind mit einer langen Anreise verbunden, und auch dort ist der Surfspaß meist abhängig von den Jahreszeiten. Eine Alternative dafür: Stehende Wellen. Mit kontrolliert erzeugten Wellen in einer eigenen Anlage können auch surfbegeisterte Menschen Wellen reiten, die nicht in unmittelbarer Nähe von geeigneten Stränden wohnen. Dieses Konzept hat auch Stefan Stockinger durchschaut. 2020 gründete er mit UpSurfDown sein eigenes Surf-Startup – inklusive Patent für seinen neu entwickelten Doppelkanal.

Doppelte Surfkapazität mit geringem Mehraufwand

Surfen stehender Wellen ist an sich keine Neuheit – in Wien bietet etwa CityWave bereits stationäres Surfen an. Üblicherweise gibt es hier eine surfbare Welle, die durch unterirdische Zirkulation aufrechterhalten wird. Stockinger entwickelte in Kooperation mit der TU Wien jedoch ein zweikanäliges Modell: Das Wasser werde auf fünf Meter hinaufgepumpt, fließe dann in den ersten Kanal, wo eine Welle erzeugt wird. Danach geht es um die Kurve in einen zweiten, parallelen Kanal, der jedoch tiefer liegt – auch dort entsteht eine Welle. „So haben wir doppelte Surfkapazitäten mit nur 15% mehr Energieverbrauch“, so Stockinger im Interview mit brutkasten.

Eigentlich kommt der Gründer vom Fallschirmspringen: „Ich habe Kontingente für Windkanäle vermarktet, und habe die Nachteile von Beton- und Stahlbau bemerkt. Ich habe mir gedacht, mit einer Surfwelle muss das einfacher funktionieren.“ Vor sieben Jahren pitchte er Boris Huber, dem Institutsleiter vom Wasserbaulabor der TU Wien, ein Modell für seine Idee. Mit mehreren Versuchen hat sich das Duo an eine Machbarkeit herangetastet. „Wir sind dieses Modell dann schlussendlich erfolgreich gesurft.“ Mit den gewonnenen Ergebnissen entstehe derzeit ein Pilotprojekt.

Kanadischer Konzern an Upsurfdown interessiert

Einige Business Angels sind bereits an Bord – etwa eine Rechtsanwältin, eine Finanzmanagerin, und ein Angel aus dem Marketingbereich. Das Patent für den Doppelkanal ist in zehn Ländern angemeldet, unter anderem in den USA und in Kanada: „Ein kanadischer Wasserparkkonzern interessiert sich für unser Unternehmen. Das Pilotprojekt möchte ich jedoch inzwischen in Oberösterreich oder Wien aufsetzen.“

Konkret stellt sich Stockinger eine mögliche Zweiteilung der Kanäle vor – ein Kanal, der „regulär“ kommerziell betrieben wird, und ein mögliches „Athletencenter“, eine Surfschule. „Das würde mir sehr viel Spaß machen, dieses Athletencenter aufzubauen und Surfer zu promoten und zu pushen, dass sie international Competitions gewinnen können“, so Stockinger abschließend.


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© Screenshot - (v.l.) Infrastrukturminister Peter Hanke, Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn.

Ein halbes Jahr nach der Präsentation der „Industriestrategie 2035“ hat die österreichische Bundesregierung – in Form von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, Infrastrukturminister Peter Hanke, Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn – gemeinsam mit Georg Kopetz, CEO und Co-Founder TTTECH, eine erste Zwischenbilanz vorgelegt. Demnach sind aktuell 42 der insgesamt 117 definierten Maßnahmen – was rund 35 Prozent entspricht – bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Um die Standortbedingungen für heimische Betriebe konkret zu verbessern, liegt der strategische Fokus der Regierung derzeit auf dem Abbau bürokratischer Hürden und der finanziellen Unterstützung beim Aufbau neuer Produktionskapazitäten. Zwei Kernmaßnahmen stehen dabei im Zentrum: das neue Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetz und ein frischer Fördercall der Austria Wirtschaftsservice (aws).

Beschleunigungsgesetz für Industrieanlagen

Um die oft langwierigen Genehmigungsverfahren für neue Produktionsanlagen zu straffen, geht mit dem heutigen 16. Juni 2026 der erste Teil des Schlüsseltechnologie-Beschleunigungsgesetzes in die Begutachtungsphase. Dieser erste Gesetzesabschnitt konzentriert sich spezifisch auf Anlagen im Bereich der Energie- und Umwelttechnologien.

Das in Begutachtung befindliche Gesetz sieht die Etablierung eines Fast-Track-Verfahrens vor: Das Wirtschaftsministerium kann Vorhaben künftig innerhalb einer Frist von 30 Tagen offiziell als „strategisches Projekt“ einstufen. Projekten, die diesen Status erhalten, wird in den behördlichen Genehmigungsverfahren rechtlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ beigemessen. Dies soll formelle Hürden abbauen und die Verfahrensdauer signifikant reduzieren. Um die Unternehmen zudem nicht zwischen verschiedenen Zuständigkeiten aufzureiben, wird das Prinzip der „Single Points of Contact“ eingeführt. Bei den neun Bundesländern werden zentrale Kontaktstellen eingerichtet, die den Unternehmen künftig als alleinige Ansprechpartner durch die Genehmigungsverfahren dienen.

18 Millionen Euro für Pilotanlagen und Skalierung

Flankierend zu den administrativen Erleichterungen startet die Förderbank aws ein neues Impulsprogramm unter dem Titel „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030„. Der Call öffnete heute um 13:00 Uhr und ist mit einem Gesamtfördervolumen von 18 Millionen Euro dotiert. Das Programm soll Unternehmen in der ressourcenintensiven Phase zwischen technologischer Entwicklung und der tatsächlichen industriellen Produktion mit frischem Kapital unterstützen.

Die Eckdaten der Förderung

  • Zielgruppe: Mittlere und große österreichische Unternehmen, die eine industrielle Skalierungsfähigkeit aufweisen.
  • Ticketgröße: Pro eingereichtem Projekt können bis zu drei Millionen Euro an Förderung beantragt werden.
  • Projektvolumen: Das Gesamtinvestitionsvolumen der Projekte muss zwischen 1 und 50 Millionen Euro betragen.
  • Förderzweck: Gefördert werden Investitionen in neuartige Pilot-Produktionsanlagen mit hohem Innovationsgehalt sowie der Aufbau von wesentlichen Innovationsinfrastrukturen, wie etwa Laborinfrastruktur oder Reinräumen, innerhalb der neun definierten Schlüsseltechnologien.
  • Einreichfrist: Konzepte können bis Ende Oktober bei der aws eingereicht werden.

Neben diesen beiden primären Maßnahmen hob die Regierung in ihrer Halbjahresbilanz weitere Schritte hervor, die Innovationen „Made in Austria“ vorantreiben sollen. Dazu zählen unter anderem die Beschaffung eines KI-optimierten Hochleistungsrechners für die AI Factory Austria mit einem Investitionsvolumen von 53 Millionen Euro sowie eine anstehende Patentrechtsnovelle, die es KMU und Startups künftig ermöglichen soll, selbst genutzte Patente als bilanzierbare Vermögenswerte auszuweisen. Damit soll geistiges Eigentum besser nutzbar gemacht, Innovation gezielt gefördert und der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für innovative Unternehmen verbessert werden.

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