16.09.2019

Wie sich eine Zwei-Klassen-Mobilität verhindern lässt

Interview: Christina Hubin ist Head of Research and Development beim Wiener Mobilitätsstartup "Upstream Mobility", das 2016 von den Wiener Stadtwerken gegründet wurde. Im Interview spricht sie darüber, wie sich eine Zwei-Klassen-Mobilität verhindern lässt und wie unterschiedliche Mobilitätsangebote künftig miteinander integriert werden können.
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Upstream
Christina Hubin ist Head of Research & Development bei der Upstream – next level mobility GmbH.

Der öffentliche Verkehr soll den Grundstein der Mobilität in der Stadt bieten, damit die Leute öffentlich oder mit öffentlichen verfügbaren Angeboten unterwegs sind und den eigenen PKW eigentlich nicht mehr brauchen. Upstream – next level mobility GmbH ist eine Mobilitäts-Integrationsplattform, die alle Mobilitäts-Angebote vernetzt und digital über Schnittstellen zur Verfügung stellt.

+++ Fokus: Mobility & Connectivity +++ 

„Wir arbeiten daran, dass das notwendige  Know-how für künftige Mobilität  in der öffentlichen Hand aufgebaut wird, um Mobilität als Daseinsvorsorge sicherzustellen und eine Zwei-Klassen-Mobilität zu verhindern.“, sagt Christina Hubin, Head of Research and Development bei der Upstream – next level mobility GmbH. Hubin wird am 18. Oktober 2019 am Austrian Innovation Forum in Wien über Innovation im Bereich der Mobilität sprechen.

Wie entstand die Idee zur Upstream – next level mobility GmbH?

Christina Hubin: Upstream wurde aus einem Forschungsprojekt, das die kombinierte Nutzung öffentlicher, kollektiver und individueller Mobilitätsangebote als Alternative zum eigenen Auto untersuchte, gegründet. Das Ziel war die wachsenden alternativen Angebote, den Kunden so unkompliziert wie möglich, in einer App, darzustellen.

Heute beschäftigen wir uns auch mit der Sicherstellung des Ausbaus und der Verwaltung eigener digitaler Infrastrukturen und der Erweiterung der digitalen Services für vernetzten urbanen Verkehr.

Jedes Auto wird nur zu fünf Prozent genutzt, 95 Prozent der Zeit sind die Autos nicht ausgelastet. Die Idee ist, dass der öffentliche Verkehr den Grundstein der Mobilität in der Stadt bietet, damit die Leute unkompliziert öffentlich oder mit öffentlichen verfügbaren Angeboten unterwegs sein können und den eigenen PKW eigentlich nicht mehr brauchen.

Welches Produkt entwickelt ihr ?

Christina Hubin: In Wien hat man neben den Wiener Linien auch viele andere Möglichkeiten, durch die Stadt zu kommen. Ich arbeite im Bereich Research und Development. Wir analysieren neue Technologien und Services, die für die zukünftige Mobilität relevant sind, und probieren sie prototypisch aus.

Eines unserer derzeitigen Projekt heißt dynamisches Mobilitätsmanagement. Man will nicht nur Mobilitätsangebote vernetzen und zur Verfügung stellen, sondern auch das Angebot optimieren bzw. dort Angebote schaffen, wo auch Nachfrage entsteht.

Wie sieht es mit der technischen Umsetzung aus?

Christina Hubin: Für diese Prognose braucht man einen Überblick der gesamten Mobilität in einer Stadt. Hierzu stellen wir die Nutzerdaten  zu Fahrzeugdaten, den Infrastruktur Auslastungsdaten mit externen Daten wie Wetter, Events, Baustellen, usw in Relation. Die Auswertung dieser Datenbasis gibt einen Überblick über die Mobilität der Stadt und die Möglichkeit Engpässe im Vorfeld zu prognostizieren.

Was sind die Herausforderungen für die Zukunft?

Christina Hubin: Wir arbeiten daran, dass das notwendige  Know-how für künftige Mobilität in der öffentlichen Hand aufgebaut wird, um Mobilität als Daseinsvorsorge sicherzustellen, denn wenn sich private Unternehmen darum kümmern, steht immer ein Business Case dahinter. Das bedeutet, die bessere Mobilität, die bessere Route und das bessere Fahrzeug würden finanziell besser gestellten Personen zugänglich, da sie mehr bezahlen können. Dadurch kann sich schnell eine Zwei-Klassen-Mobilität entwickeln. Das gilt es zu vermeiden.

Wir bleiben als Stadt unabhängig, da wir den Überblick über die Mobilität haben. Wir können durch diverse Datenquellen und durch Simulationen planen und daraus Maßnahmen erstellen und diese wieder durch unsere Datenquellen evaluieren.

Wie wird die Entwicklung in den nächsten zehn Jahren fortschreiten?

Christina Hubin: Ich glaube, der Mobilitätsüberblick und die Vernetzung der Angebote wird auch in zehn Jahren Thema sein. Aufgrund der Klimaziele und CO2-Einsparungen hat sich möglicherweise die Antriebstechnologie geändert. Autonomes Fahren wird mit Sicherheit ein Thema, ob das schon in zehn Jahren sein wird, weiß ich nicht.

Zu der Frage wer die Fahrzeuge steuert, gibt es mehrere Szenarien von Verkehrsexperten. Viele glauben, dass die autonomen Fahrzeuge auf der Straße einfach den privaten PKW mit einer anderen Antriebstechnologie austauschen.

Dann gibt es die Variante der Mischform, so wie heute. Mehrere Angebote nebeneinander, Sharing Systeme und private Fahrzeuge, die nicht wirklich kompatibel miteinander sind und die unterschiedliche Services und unterschiedliche Zugänge für den User bieten.

Wie sieht das optimale Szenario der künftigen Mobilität aus?

Christina Hubin: Das optimale Szenario ist die gesamte Vernetzung, die es dem Nutzer ermöglicht in einer Anwendung jederzeit das beste Angebot in einem individuell gestalteten Mobilität Service zu nutzen jedoch mit der Prämisse die gesamte Mobilität einer Stadt zu optimieren, sprich optimal zu verteilen. Gerade im Bereich der Digitalisierung muss man an alle Altersgruppen denken und die Bedürfnisse von Kindern und von älteren Personen berücksichtigen.

Welche Jobs brauchen wir in Zukunft, die heute noch keinen Namen haben?

Christina HubinEs gibt einige Jobs in unserem Bereich, die auch für die breite Masse immer bekannter werden, wie Data Scientist und Data Analyst. Ich denke, dass sich einige Jobs inhaltlich ändern werden. Im dynamischen Mobilitätsmanagement brauchen wir Mathematiker und Logiker.

Derzeit ist das Mathematikstudium eher auf das Finanz und Versicherungswesen ausgerichtet. In Zukunft ist man vielleicht Mathematiker aber in Kombination mit Data Science. Software Entwickler brauchen eine gute Ausbildung für Analytics.
Ich kann mir vorstellen, dass es Mobilitätsbegleiter oder Mobilitätsberater für Betriebe oder Unternehmen gibt, die dementsprechende Mobilitätservices oder Lösungen konzipieren.


Zur Gastautorin

Dieses Interview wurde von Julia Weinzettl geführt und erstmals auf dem Blog der Plattform Taskfarm veröffentlicht. Weinzettl startete ihre Karriere nach dem Wirtschaft-, Politik- und Kommunikationswissenschaften-Studium als Marketingmanagerin der damaligen Startups sms.at, uboot.com und handy.at. Nach Tätigkeiten als Mobile Business Development Manager bei bwin (damals auch noch im Startup-Stadium) und als Data Protection Counselor bei der Personensuchmaschine www.123people.com wurde Weinzettl selbst zur Gründerin. Gemeinsam mit ihrem Mann Mike Weinzettl startete sie 2011 www.taskfarm.com als Marktplatz zur Projektvermittlung. Später folgte der Pivot zu einem Fokus auf Softwareentwicklung und Consulting. Mit dem Taskfarm-Blog legt die Gründerin eine große Interview-Serie zum Thema „Future of Work“ vor.


 

 

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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