14.02.2019

Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups

Nach längerem Hin und Her wurde in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zur Urheberrechtsreform eine Einigung erzielt. Die umstrittenen Punkte Leistungsschutzrecht und Uploadfilter gingen durch. Bei Zweiterem gibt es eine Ausnahme für Startups.
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Uploadfilter - Ausnahme für Startups - Leistungsschutzrecht
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Die finale Abstimmung des EU-Parlaments zur umstrittenen Urheberrechtsverordnung steht noch aus – sie soll Ende März oder im April stattfinden. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass ein neuer, wahrscheinlich finaler, Entwurf, der nun bei den Trilog-Verhandlungen  zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission herauskam, durchgeht. Und dieser enthält die beiden am stärksten kritisierten Punkte: Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.

+++ Uploadfílter und Línksteuer – Díe EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet +++

Uploadfilter: Ausnahme für Unternehmen unter drei Jahren

Große Bedenken gab und gibt es gegenüber der geplanten Verordnung aus der Startup-Welt. Beim Uploadfilter versuchte man nun sichtlich, diese zu adressieren. Der entsprechende Artikel 13 der Verordnung sieht vor, dass Inhalte noch vor Veröffentlichung in (kommerziellen) Social Media einer Urheberrechtskontrolle unterzogen werden müssen. Dies dürfte sich besonders stark bei Diensten wie Youtube auswirken. Für Startups wurde eine – für viele wohl unbefriedigende – Ausnahme geschaffen: Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Alle drei Punkte müssen dabei zutreffen.

Internationale Plattformen könnten EU den Rücken kehren

Während Kritiker europäische Plattformen durch die Regelung generell in Gefahr sehen, wird bei internationalen Plattformen davon ausgegangen, dass sie sich nach Inkrafttreten der Regelung vom europäischen Markt zurückziehen könnten. Einige Uploadfilter-Kritiker gehen noch deutlich weiter. Sie sehen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bzw. Zensur. Denn auch Satire, Memes und kurze Zitate könnten es nicht durch den Filter schaffen.

Leistungsschutzrecht: Google News könnte abgedreht werden

Beim zweiten umstrittenen Punkt, dem Leistungsschutzrecht (Artikel 11) gibt es keine Ausnahmeregelung für Startups. Die Maßnahme sieht vor, dass künftig Lizenzen erworben werden müssen, um Snippets von Presse-Beiträgen anzuzeigen. „Einzelne Worte“ oder „kurze Passagen“ dürfen laut Entwurf aber weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Die konkrete Auslegung ist also noch unklar. Die Maßnahme würde etwa Google und Facebook betreffen. Google stellte bereits in Aussicht, Google News in Europa nötigenfalls abzudrehen. Selbiges ist in Spanien bereits 2015 nach einem ähnlichen Gesetz passiert. Das hat vor allem kleinen Online-Medien geschadet.

⇒ Artikel 11 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

⇒ Artikel 13 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

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Der Finanz- und Tech-Manager Jan Kemper rückt an die Spitze des Advisory Boards von refurbed. Er ist bereits seit Anfang 2025 Mitglied des Gremiums und übernimmt nun den Vorsitz von Delphine Mousseau. Die bisherige Vorsitzende bleibt dem Beirat als reguläres Mitglied erhalten. In ihrer Amtszeit verzeichnete das Wiener Unternehmen eine Verfünffachung des Umsatzes.

C-Level-Erfahrung

Kemper bringt Erfahrung aus diversen C-Level-Positionen mit. Er war in der Vergangenheit unter anderem als CFO bei ProSiebenSat.1, Zalando, Omio und der Neobank N26 tätig. Bei Zalando begleitete er das Unternehmen bis zum Börsengang.

Außerdem ist der gebürtige Nordrhein-Westfale in weiteren Board-Positionen aktiv, etwa als Beiratsvorsitzender der Marktforschungsplattform Appinio oder bei der Sportbekleidungsmarke Ryzon, wo er auch als Investor aktiv ist. Diese Expertise soll nun dem Marktplatz für generalüberholte Produkte zugutekommen.

Strategische Weichenstellung

Refurbed verzeichnete laut eigenen Angaben zuletzt ein kumuliertes Gross Merchandise Volume (GMV) von über drei Milliarden Euro, bedient mehr als fünf Millionen Kund:innen in 24 europäischen Märkten und erreichte 2025 die EBITDA-Profitabilität.

Für Co-Founder und CEO Peter Windischhofer ist die Personalie eine logische Konsequenz für die Skalierung: „Seine Erfahrung beim Aufbau von Marktführern sowie seine Fähigkeit, Unternehmen durch komplexe Wachstumsphasen zu begleiten, machen ihn zu einem idealen Partner für unsere nächste Entwicklungsstufe.“

Kemper selbst sieht seine primäre Aufgabe in der Strukturierung der anstehenden Expansionsschritte. Mit zunehmender Unternehmensgröße würden eine gute Governance und die Qualität strategischer Entscheidungen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil. „Refurbed hat sich das Recht erarbeitet, größer zu denken“, erklärt der neue Beiratsvorsitzende im Hinblick auf das nächste Wachstumskapitel des Scaleups.

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