14.02.2019

Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups

Nach längerem Hin und Her wurde in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zur Urheberrechtsreform eine Einigung erzielt. Die umstrittenen Punkte Leistungsschutzrecht und Uploadfilter gingen durch. Bei Zweiterem gibt es eine Ausnahme für Startups.
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Uploadfilter - Ausnahme für Startups - Leistungsschutzrecht
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Die finale Abstimmung des EU-Parlaments zur umstrittenen Urheberrechtsverordnung steht noch aus – sie soll Ende März oder im April stattfinden. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass ein neuer, wahrscheinlich finaler, Entwurf, der nun bei den Trilog-Verhandlungen  zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission herauskam, durchgeht. Und dieser enthält die beiden am stärksten kritisierten Punkte: Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.

+++ Uploadfílter und Línksteuer – Díe EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet +++

Uploadfilter: Ausnahme für Unternehmen unter drei Jahren

Große Bedenken gab und gibt es gegenüber der geplanten Verordnung aus der Startup-Welt. Beim Uploadfilter versuchte man nun sichtlich, diese zu adressieren. Der entsprechende Artikel 13 der Verordnung sieht vor, dass Inhalte noch vor Veröffentlichung in (kommerziellen) Social Media einer Urheberrechtskontrolle unterzogen werden müssen. Dies dürfte sich besonders stark bei Diensten wie Youtube auswirken. Für Startups wurde eine – für viele wohl unbefriedigende – Ausnahme geschaffen: Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Alle drei Punkte müssen dabei zutreffen.

Internationale Plattformen könnten EU den Rücken kehren

Während Kritiker europäische Plattformen durch die Regelung generell in Gefahr sehen, wird bei internationalen Plattformen davon ausgegangen, dass sie sich nach Inkrafttreten der Regelung vom europäischen Markt zurückziehen könnten. Einige Uploadfilter-Kritiker gehen noch deutlich weiter. Sie sehen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bzw. Zensur. Denn auch Satire, Memes und kurze Zitate könnten es nicht durch den Filter schaffen.

Leistungsschutzrecht: Google News könnte abgedreht werden

Beim zweiten umstrittenen Punkt, dem Leistungsschutzrecht (Artikel 11) gibt es keine Ausnahmeregelung für Startups. Die Maßnahme sieht vor, dass künftig Lizenzen erworben werden müssen, um Snippets von Presse-Beiträgen anzuzeigen. “Einzelne Worte” oder “kurze Passagen” dürfen laut Entwurf aber weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Die konkrete Auslegung ist also noch unklar. Die Maßnahme würde etwa Google und Facebook betreffen. Google stellte bereits in Aussicht, Google News in Europa nötigenfalls abzudrehen. Selbiges ist in Spanien bereits 2015 nach einem ähnlichen Gesetz passiert. Das hat vor allem kleinen Online-Medien geschadet.

⇒ Artikel 11 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

⇒ Artikel 13 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

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Credit: WKS / wildbild

Die Factory Investors Lounge von Startup Salzburg bot auch in diesem Jahr wieder insgesamt zehn Startups eine Plattform, die Lösungen in unterschiedlichsten Bereichen wie digitale Gesundheit, künstliche Intelligenz, 3D-Druck und Energietechnologie entwickeln. Am 24. Oktober präsentierten sie in Salzburg ihre Ideen vor anwesenden Investor:innen und Business Angels, dem Publikum und einer Fachjury. Fünf von insgesamt zehn Pitches wurden übrigens von Frauen gehalten.

Jury-Preis und Publikumspreis

Der Jury-Preis ging in diesem Jahr an Small New World Laboratories, ein Spin-off der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität. Co-Gründerin Eva Rohde und ihr Team entwickeln Therapeutika aus menschlichen Zellen, die den körpereigenen Heilungsprozess nach medizinischen Eingriffen unterstützen sollen. Diese neuartigen biotechnologischen Ansätze zur Wundheilung stießen auf großes Interesse bei der Jury, die sich aus hochkarätigen Expert:innen zusammensetzte.

vlnr: Daniela Haunstein, Eva Rohde (Small New World Laboratories), Nataša Deutinger (Leiterin Startup Salzburg | (c) WKS / wildbild

Daniela Haunstein von invest.austria und Klaus Grössinger von Onsight Ventures hoben bei der Siegerehrung hervor, dass dieses Projekt das Potenzial hat, das Leben von sehr vielen Menschen zu verbessern. Aktuell wird noch Funding für die weitere Produktentwicklung und die klinischen Tests gesucht.

Den Publikumspreis sicherten sich David Riedl und Laurenz Sutterlüty mit ihrem Startup EnerCube. Ihre „Plug and Play“-Lösung zur Heizungsmodernisierung ermöglicht es, Wohnanlagen schnell und unkompliziert auf nachhaltige Wärmepumpensysteme umzurüsten. Auch Juror Markus Kainz von Gateway Ventures zeigte sich überzeugt, dass diese smarte Technologielösung Interesse bei Kund:innen und Investor:innen finden wird.

EnerCube: vlnr: David Riedl, Laurenz Sutterlüty | (c) WKS / wildbild

Eventtipp von Startup Salzburg: Salt’n’Venture 2025

Im Rahmen des Salzburger Innovations- und Technologieforums salz21 findet am 5. März 2025 zum zweiten Mal die Startup- und Investorenkonferenz Salt’n’Venture statt, die nationale und internationale Gründer:innen und Investor:innen zusammenbringt. Das Event richtet sich an alle, die ins

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