14.02.2019

Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups

Nach längerem Hin und Her wurde in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zur Urheberrechtsreform eine Einigung erzielt. Die umstrittenen Punkte Leistungsschutzrecht und Uploadfilter gingen durch. Bei Zweiterem gibt es eine Ausnahme für Startups.
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Uploadfilter - Ausnahme für Startups - Leistungsschutzrecht
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Die finale Abstimmung des EU-Parlaments zur umstrittenen Urheberrechtsverordnung steht noch aus – sie soll Ende März oder im April stattfinden. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass ein neuer, wahrscheinlich finaler, Entwurf, der nun bei den Trilog-Verhandlungen  zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission herauskam, durchgeht. Und dieser enthält die beiden am stärksten kritisierten Punkte: Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.

+++ Uploadfílter und Línksteuer – Díe EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet +++

Uploadfilter: Ausnahme für Unternehmen unter drei Jahren

Große Bedenken gab und gibt es gegenüber der geplanten Verordnung aus der Startup-Welt. Beim Uploadfilter versuchte man nun sichtlich, diese zu adressieren. Der entsprechende Artikel 13 der Verordnung sieht vor, dass Inhalte noch vor Veröffentlichung in (kommerziellen) Social Media einer Urheberrechtskontrolle unterzogen werden müssen. Dies dürfte sich besonders stark bei Diensten wie Youtube auswirken. Für Startups wurde eine – für viele wohl unbefriedigende – Ausnahme geschaffen: Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Alle drei Punkte müssen dabei zutreffen.

Internationale Plattformen könnten EU den Rücken kehren

Während Kritiker europäische Plattformen durch die Regelung generell in Gefahr sehen, wird bei internationalen Plattformen davon ausgegangen, dass sie sich nach Inkrafttreten der Regelung vom europäischen Markt zurückziehen könnten. Einige Uploadfilter-Kritiker gehen noch deutlich weiter. Sie sehen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bzw. Zensur. Denn auch Satire, Memes und kurze Zitate könnten es nicht durch den Filter schaffen.

Leistungsschutzrecht: Google News könnte abgedreht werden

Beim zweiten umstrittenen Punkt, dem Leistungsschutzrecht (Artikel 11) gibt es keine Ausnahmeregelung für Startups. Die Maßnahme sieht vor, dass künftig Lizenzen erworben werden müssen, um Snippets von Presse-Beiträgen anzuzeigen. „Einzelne Worte“ oder „kurze Passagen“ dürfen laut Entwurf aber weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Die konkrete Auslegung ist also noch unklar. Die Maßnahme würde etwa Google und Facebook betreffen. Google stellte bereits in Aussicht, Google News in Europa nötigenfalls abzudrehen. Selbiges ist in Spanien bereits 2015 nach einem ähnlichen Gesetz passiert. Das hat vor allem kleinen Online-Medien geschadet.

⇒ Artikel 11 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

⇒ Artikel 13 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

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Erst im August dieses Jahres wurde die Early-Stage-Investment-Firma „Traxit“ vom ehemaligen Tractive-Führungsteam gegründet (brutkasten berichtete). Nun investiert das 19-köpfige Team rund um Wolfgang Reisinger und Michael Hurnaus in 7hauben, einem oberösterreichischen Kochkurs-Startup. Die Finanzierungsrunde liege im mittleren sechsstelligen Bereich.

„Hochwertige Inhalte und ein skalierbares Abo-Geschäftsmodell“

„7hauben hat in den vergangenen Jahren eindrucksvoll bewiesen, dass sich hochwertige digitale Inhalte und ein skalierbares Abo-Geschäftsmodell erfolgreich verbinden lassen. Das starke Wachstum, die konsequente Weiterentwicklung des Produkts und die klare internationale Perspektive haben uns überzeugt. Wir freuen uns, das Team bei der nächsten Wachstumsphase zu begleiten“, sagt Michael Hurnaus, Mitgründer von Tractive und Investor bei Traxit.

Übernahme von Vegan Masterclass

Parallel zu der Investition übernimmt 7hauben die deutsche Vegan Masterclass, eine digitale Kochschule für pflanzenbasierte Küche, sowie das Weiterbildungsangebot der vefa Fernschule für pflanzliche Kulinarik. Mit der Akquisition wachse das Kursangebot auf mehr als 150 Online-Kochkurse.

„Mit Vegan Masterclass übernehmen wir eine starke Marke mit herausragenden Inhalten und einer Community, die für hochwertige pflanzliche Küche begeistert ist. Wir sehen enormes Potenzial, die Plattform mit unserer Erfahrung in Marketing, Technologie und Kursproduktion weiterzuentwickeln“, sagt Johannes Sailer, Geschäftsführer von 7hauben.

Die Zusammenarbeit mit Vegan-Masterclass-Gründer Sebastian Copien werde fortgesetzt und das deutsche Unternehmen als eigenständige Marke weitergeführt. 7hauben plant, das Angebot durch zusätzliche Kursproduktionen, gezieltes Marketing und technologische Weiterentwicklungen auszubauen. Dabei sollen insbesondere Synergien bei der Videoproduktion, Vermarktung und Plattformtechnologie genutzt werden.

Wachstum um „knapp 40 Prozent“

Der Umsatz von 7hauben liege „um knapp 40 Prozent“ über jenem des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Bis Jahresende peile man mehr als drei Millionen Euro wiederkehrenden Jahresumsatz (ARR) an. Insgesamt sollen bisher mehr als 100.000 zahlende Kund:innen das Angebot von 7hauben genutzt haben. Besonders stark entwickle sich die Neukundengewinnung mit einem Plus von nahezu 70 Prozent. In Zukunft möchte man zunehmend internationaler werden.

„Unser Ziel ist es, hochwertiges Kochwissen weltweit zugänglich zu machen. Wir wollen sowohl durch strategische Übernahmen als auch durch die internationale Expansion die nächsten Wachstumsschritte setzen“, erklärt Sailer.

 

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