14.02.2019

Uploadfilter: (Unbefriedigende) Ausnahme für Startups

Nach längerem Hin und Her wurde in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission zur Urheberrechtsreform eine Einigung erzielt. Die umstrittenen Punkte Leistungsschutzrecht und Uploadfilter gingen durch. Bei Zweiterem gibt es eine Ausnahme für Startups.
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Uploadfilter - Ausnahme für Startups - Leistungsschutzrecht
(c) fotolia.com - blende11.photo

Die finale Abstimmung des EU-Parlaments zur umstrittenen Urheberrechtsverordnung steht noch aus – sie soll Ende März oder im April stattfinden. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass ein neuer, wahrscheinlich finaler, Entwurf, der nun bei den Trilog-Verhandlungen  zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission herauskam, durchgeht. Und dieser enthält die beiden am stärksten kritisierten Punkte: Leistungsschutzrecht und Uploadfilter.

+++ Uploadfílter und Línksteuer – Díe EU-Urheberrechtsreform verändert das Internet +++

Uploadfilter: Ausnahme für Unternehmen unter drei Jahren

Große Bedenken gab und gibt es gegenüber der geplanten Verordnung aus der Startup-Welt. Beim Uploadfilter versuchte man nun sichtlich, diese zu adressieren. Der entsprechende Artikel 13 der Verordnung sieht vor, dass Inhalte noch vor Veröffentlichung in (kommerziellen) Social Media einer Urheberrechtskontrolle unterzogen werden müssen. Dies dürfte sich besonders stark bei Diensten wie Youtube auswirken. Für Startups wurde eine – für viele wohl unbefriedigende – Ausnahme geschaffen: Unternehmen, die jünger als drei Jahre alt sind, weniger als fünf Millionen Nutzer haben und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz vorweisen, müssen die Filter nicht implementieren. Alle drei Punkte müssen dabei zutreffen.

Internationale Plattformen könnten EU den Rücken kehren

Während Kritiker europäische Plattformen durch die Regelung generell in Gefahr sehen, wird bei internationalen Plattformen davon ausgegangen, dass sie sich nach Inkrafttreten der Regelung vom europäischen Markt zurückziehen könnten. Einige Uploadfilter-Kritiker gehen noch deutlich weiter. Sie sehen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit bzw. Zensur. Denn auch Satire, Memes und kurze Zitate könnten es nicht durch den Filter schaffen.

Leistungsschutzrecht: Google News könnte abgedreht werden

Beim zweiten umstrittenen Punkt, dem Leistungsschutzrecht (Artikel 11) gibt es keine Ausnahmeregelung für Startups. Die Maßnahme sieht vor, dass künftig Lizenzen erworben werden müssen, um Snippets von Presse-Beiträgen anzuzeigen. „Einzelne Worte“ oder „kurze Passagen“ dürfen laut Entwurf aber weiterhin lizenzfrei genutzt werden. Die konkrete Auslegung ist also noch unklar. Die Maßnahme würde etwa Google und Facebook betreffen. Google stellte bereits in Aussicht, Google News in Europa nötigenfalls abzudrehen. Selbiges ist in Spanien bereits 2015 nach einem ähnlichen Gesetz passiert. Das hat vor allem kleinen Online-Medien geschadet.

⇒ Artikel 11 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

⇒ Artikel 13 im Wortlaut (noch nicht offiziell)

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v.l. Thomas Gegenhuber, Linzer Wirtschafts- und Finanzstadtrat und Aufsichtsratsvorsitzender der Tabakfabrik Linz mit dem Tabakfabrik-Geschäftsführungs-Duo Denise Halak und Markus Eidenberger | (c) TabakfabrikLinz / MecGreenie
v.l. Thomas Gegenhuber, Linzer Wirtschafts- und Finanzstadtrat und Aufsichtsratsvorsitzender der Tabakfabrik Linz mit dem Tabakfabrik-Geschäftsführungs-Duo Denise Halak und Markus Eidenberger | (c) TabakfabrikLinz / MecGreenie

Das Open Innovation Center/LIT, der Impact Hub Vienna, WeXelerate, Unicorn Graz und Startup Salzburg aus Österreich; die Founders Foundation, die Kreativbehörde Regensburg, das Gründerhaus Nürtingen und das WERK1 in München aus Deutschland; dazu der 1535° Creative Hub aus Luxemburg und das Economic Centre Krakau aus Polen – diese Innovations-Hubs sind Teil einer neuen, von der Tabakfabrik Linz initiierten Allianz.

Ziel der „Interessensgemeinschaft“ sei, Partner:innen aus den jeweiligen Netzwerken, Jungunternehmer:innen, Startups und Unternehmen, leichteren Zugang zu den anderen Standorten, Märkten und Industrien zu ermöglichen, heißt es von der Tabakfabrik. „Die Partner:innen vernetzen sich international, um voneinander zu lernen und Innovationen zu beschleunigen.“

Bis zu fünf Tage in Partner:innen-Hubs arbeiten

„Gemeinsam fördern wir den internationalen Austausch. So können ausgewählte Unternehmen für bis zu fünf Tage in einem unserer Partner:innen-Hubs arbeiten, sie erhalten dort gezielten Zugang zu lokalen Netzwerken und Märkten“, erläutert Denise Halak, Geschäftsführerin der Tabakfabrik Linz. „Unsere Partner:innen öffnen ihre wichtigsten jährlichen Veranstaltungen für das internationale Netzwerk und fördern so den Austausch und die Sichtbarkeit.“

Alle zwölf Institutionen würden als direkte Verbindung in ihr städtisches Umfeld fungieren, so Halak. „Mit vielen davon verbindet uns eine langjährige Zusammenarbeit, die wir nun vertiefen.“ Markus Eidenberger, ebenfalls Geschäftsführer der Tabakfabrik Linz, ergänzt: „Besonders freut uns die Kooperation mit dem WERK1, dem digitalen Gründungszentrum im Münchner Werksviertel. Uns verbindet eine jahrelange Partnerschaft mit dem 39 Hektar großen Areal – unsere Tabakfabrik und das Werksviertel waren immer wieder gegenseitige Vorbilder für die Transformation ehemaliger Industriegelände.“

„Bridge Office“ in der factory300

In der Tabakfabrik wurde dazu ein „Bridge Office“ in der factory300 eingerichtet, in dem unter anderem Besucher:innen aus den anderen Hubs arbeiten können. „Dieser Raum steht der Wirtschafts- und Innovationsabteilung der Stadt Linz sowie der Tabakfabrik Linz zur Verfügung, ebenso allen Partner:innen des neuen Bündnisses, wenn sie in Linz neue Kontakte knüpfen möchten“, erklärt Ana Zuljevic, Abteilungsleiterin für Wirtschaft und Innovation am Magistrat Linz.

Das Bridge Office in der Tabakfabrik Linz | (c) Tabakfabrik Linz
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