03.07.2023

Unvergessliche Markenerlebnisse schaffen mit exklusiven Sampling-Aktionen

IP Österreich unterstützt Kund:innen bei Sampling-Aktionen. Mit dem Ziel, eine direkte Verbindung zur Zielgruppe zu etablieren.
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IP Österreich, Sampling, Zielgruppe
(c) IP Österreich - Sampling kann zu besonderen Markenerlebnissen führen.
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In der heutigen Zeit gewinnt es zunehmend an Bedeutung, die direkte Verbindung zwischen einem Produkt und der Zielgruppe herzustellen. Durch die Verteilung von Produktproben entsteht eine besondere Nähe zum Produkt und die Kaufentscheidung potenzieller Kund:innen wird nachhaltig beeinflusst. Genau hier setzt das innovative Sampling-Angebot von IP Österreich an.

Die RTL-Vermarktungstochter bietet umfassende Unterstützung bei der Organisation und Abwicklung einer Sampling-Aktion und sorgt für maximale Reichweite und Aufmerksamkeit.

Aber wie funktioniert eine solche Verteilungsaktion von Produktproben?

So funktioniert‘s: Zunächst wird eine Microsite mit einer integrierten Anmeldemaske erstellt. Im nächsten Schritt folgt eine großflächige Bewerbung der Sampling-Aktion über das crossmediale Portfolio der IP Österreich, darunter 11 reichweitenstarke TV-Sender, 50 der bekanntesten Website- sowie Influencer:innen-Kooperationen und digitale Outdoor-Screens österreichweit. Durch die Integration von QR-Codes auf den Werbemitteln werden Konsument:innen nahtlos auf die zuvor erstellte Anmeldeseite geleitet, auf der sich interessierte Personen für die Teilnahme registrieren können. Abschließend übernimmt IP Österreich die Lagerung, das Verpacken und den Versand der Produkte an die Teilnehmenden.

Ganzheitliche Lösung

Unternehmen, die auf der Suche nach einer ganzheitlichen Lösung für ihre Sampling-Aktionen sind, finden in IP Österreich den idealen Partner. Hier bekommen sie alles aus einer Hand. Mit Expertise in der Bewerbung über verschiedene Medienkanäle und der professionellen Abwicklung der Aktionen stellt IP Österreich sicher, dass die Produkte effektiv präsentiert und erlebbar gemacht werden. Neben der reibungslosen Abwicklung bietet IP Österreich weitere Vorteile, die das Sampling-Angebot zu einer lohnenswerten Marketinginvestition machen.

Vorteile: Zeit- und Ressourcenersparnis & maximale Reichweite

IP Österreich übernimmt die Erstellung der Teilnahme-Website und spart dem Werbekunden somit wertvolle Zeit und Ressourcen. Die vielfältigen Kanäle wie TV, Online, Influencer:innen und DOOH sorgen für maximale Reichweite und Aufmerksamkeit bei der Zielgruppe. Zusätzlich stellt IP Österreich den fertigen Spot kostenlos zur Verfügung, um ihn auf den eigenen Social-Media-Portalen zu nutzen. Das alles wird zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis angeboten, das speziell auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Durch die Sampling Aktion schaffen Unternehmen Produktnähe und positive Markenerlebnisse für Konsument:innen.


Bei Interesse kontaktieren Sie IP Österreich noch heute und starten sie Ihre gemeinsame Sampling Aktion.

Kontakt

Ricarda Lederle, Sales Manager Innovation & Crossmedia E-Mail: [email protected], Tel: +43 676 84 88 94 240

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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Unvergessliche Markenerlebnisse schaffen mit exklusiven Sampling-Aktionen

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Aus dem Artikel geht nicht direkt hervor, welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen die beschriebenen Sampling-Aktionen haben. Es handelt sich eher um eine Beschreibung eines Marketingkonzepts von IP Österreich, um Produktproben zu verteilen und die Kaufentscheidung potenzieller Kunden zu beeinflussen. Es ist jedoch möglich, dass diese Art von Marketingstrategien indirekte Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können, indem sie die direkte Verbindung zwischen einem Produkt und der Zielgruppe herstellen und somit das Konsumverhalten beeinflussen. Darüber hinaus kann die Schaffung von positiven Markenerlebnissen und Produktnähe auch das Image einer Marke in der Gesellschaft beeinflussen.

Unvergessliche Markenerlebnisse schaffen mit exklusiven Sampling-Aktionen

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Inhalt des Artikels zeigt, dass das Angebot von IP Österreich, unvergessliche Markenerlebnisse durch exklusive Sampling-Aktionen zu schaffen, eine Reihe von wirtschaftlichen Vorteilen mit sich bringt. Unternehmen, die an solchen Aktionen teilnehmen, können von einer direkten Verbindung zu ihrer Zielgruppe profitieren und ihre Kaufentscheidungen nachhaltig beeinflussen. Durch das crossmediale Portfolio von IP Österreich, bestehend aus TV-Sendern, Websites, Influencern und digitalen Outdoor-Screens, wird eine maximale Reichweite und Aufmerksamkeit erreicht. Die ganzheitliche Lösung von IP Österreich, die die Bewerbung über verschiedene Medienkanäle und die professionelle Abwicklung der Aktionen umfasst, spart Unternehmen Zeit und Ressourcen. Zusätzlich wird der fertige Spot kostenlos zur Verfügung gestellt, um ihn für das eigene Social-Media-Marketing zu nutzen. Durch die Schaffung von Produktnähe und positiven Markenerlebnissen können Unternehmen langfristige Erfolge erzielen.

Unvergessliche Markenerlebnisse schaffen mit exklusiven Sampling-Aktionen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es von großer Bedeutung, die direkte Verbindung zwischen einem Produkt und der Zielgruppe herzustellen. Dieser Artikel zeigt die Möglichkeiten von exklusiven Sampling-Aktionen auf, um die Kaufentscheidung potenzieller Kund:innen nachhaltig zu beeinflussen. Das innovative Sampling-Angebot von IP Österreich bietet hier eine ganzheitliche Lösung, um unvergessliche Markenerlebnisse zu schaffen. Durch die Unterstützung bei der Organisation und Abwicklung der Aktionen sowie die maximale Reichweite über verschiedene Medienkanäle gelingt es Unternehmen, Produkte effektiv zu präsentieren und erlebbar zu machen. Diese Erkenntnisse sind also relevant für Innovationsmanager:innen, um neue Ansätze zur Kundenbindung und -gewinnung zu entwickeln.

Unvergessliche Markenerlebnisse schaffen mit exklusiven Sampling-Aktionen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in ist es wichtig, die Relevanz dieses Artikels zu verstehen, da er Einblicke in eine innovative Marketingstrategie bietet. Die Möglichkeit, durch exklusive Sampling-Aktionen eine direkte Verbindung zwischen einem Produkt und der Zielgruppe herzustellen, kann sich positiv auf die Kaufentscheidungen potenzieller Kund:innen auswirken. Die Zusammenarbeit mit IP Österreich als ganzheitlicher Lösungsanbieter ermöglicht es Unternehmen, ihre Produkte effektiv zu präsentieren und erlebbar zu machen. Dies kann dazu beitragen, Umsätze und Markenbekanntheit zu steigern, was für Investor:innen von Interesse sein kann.

Unvergessliche Markenerlebnisse schaffen mit exklusiven Sampling-Aktionen

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in besteht die Relevanz des Artikels darin, zu verstehen, wie Unternehmen mithilfe von exklusiven Sampling-Aktionen unvergessliche Markenerlebnisse schaffen und potenzielle Kund:innen nachhaltig beeinflussen können. Dieses Wissen kann dir dabei helfen, Strategien zur Ansprache deiner Wählerschaft zu entwickeln und deine Botschaften effektiver zu vermitteln. Die ganzheitliche Lösung von IP Österreich, die Zeit- und Ressourcenersparnis bietet und maximale Reichweite ermöglicht, könnte auch für deine eigenen Marketingaktivitäten von Interesse sein.

Unvergessliche Markenerlebnisse schaffen mit exklusiven Sampling-Aktionen

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der Artikel diskutiert die Bedeutung von Produktproben als Instrument zur direkten Verbindung zwischen einem Unternehmen und seiner Zielgruppe. IP Österreich stellt eine innovative Sampling-Lösung vor, die eine ganzheitliche Lösung für Unternehmen bietet. Durch die Bereitstellung einer eigenen Microsite und die Bewerbung der Sampling-Aktion über verschiedene Medienkanäle wird maximale Reichweite und Aufmerksamkeit erzielt. IP Österreich übernimmt die gesamte Abwicklung, einschließlich Lagerung, Verpackung und Versand der Produkte. Dadurch können Unternehmen Zeit, Ressourcen und Kosten einsparen und gleichzeitig unvergessliche Markenerlebnisse für potenzielle Kunden schaffen.

Unvergessliche Markenerlebnisse schaffen mit exklusiven Sampling-Aktionen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • IP Österreich
  • RTL-Vermarktungstochter

Unvergessliche Markenerlebnisse schaffen mit exklusiven Sampling-Aktionen

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • IP Österreich
  • RTL-Vermarktungstochter

Unvergessliche Markenerlebnisse schaffen mit exklusiven Sampling-Aktionen