02.06.2022

Unternehmerinnen Award 2022 zeichnet 3 Startup-Gründerinnen aus

2022 wurden beim Unternehmerinnen Award wie bereits im Vorjahr drei Startups ausgezeichnet. Insgesamt gibt es fünf Siegerinnen.
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Die Nominierten und Siegerinnen des Unternehmerinnen Awards 2022 © Die Presse
Die Nominierten und Siegerinnen des Unternehmerinnen Awards 2022 © Die Presse

Anfang Juni wurde in Wien wieder der mittlerweile traditionelle Unternehmerinnen Award verliehen. Ziel ist es, die besten Unternehmerinnen des Landes vor den Vorhang zu holen. Auch, um mehr Frauen zu motivieren, Unternehmen zu gründen und zu leiten. Gerade im Startup-Bereich tun das noch immer zu wenige – zuletzt stagnierte der Anteil der Frauen unter den Startup-Founder:innen bei rund 18 Prozent. Diesem Bild zum Trotz sind drei der fünf Preisträgerinnen des Unternehmerinnen Awards 2022 Startup-Gründerinnen.

3 Startup-Gründerinnen – auch bereits 2021

Katharina Bisset hat das LegalTech Netzbeweis gegründet, das heuer bereits bei Die Höhle der Löwen erfolgreich war und ist Siegerin in der Kategorie „Gründung & Startup“. Barbara Sladek ist Gründerin von dem Medizin-Startup Biome Diagnostics im Bereich Krebserkennung und wurde in der Kategorie „Innovation“ ausgezeichnet. Elisabeth Dokalik-Jonak hat sich mit ihrem Startup Memocorby Systems in der Kategorie „Social Entrepreneurship“ den Award gesichert. Viel Startup gab es übrigens auch bereits im Vorjahr bei dem Award: 2021 waren die Jungunternehmen Panakaia, markta und ParityQC unter den Siegerinnen.

„Gerade in Zeiten fordernder wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen ist es besonders wichtig jene Persönlichkeiten zu würdigen, die mit ihrem Unternehmergeist konkrete Antworten auf aktuelle Herausforderungen erarbeiten. Und genau das tun die heurigen Preisträgerinnen des Unternehmerinnen-Awards. Wir freuen uns sehr, dass wir solch hervorragende und wegweisende Leistungen österreichischer Unternehmerinnen bereits zum achten Mal prämieren können“, sagt Herwig Langanger, Vorsitzender der „Presse“-Geschäftsführung über den Award, den die Tageszeitung gemeinsam mit „Frau in der Wirtschaft“ der Wirtschaftskammer verleiht.

Alle Siegerinnen des Unternehmerinnen Awards 2022

  • Gründung & Start up ‒ Katharina Bisset NetzBeweis GmbH: Katharina Bisset fördert mit ihrem Unternehmen NetzBeweis GmbH u. a. die Gleichstellung und Inklusion im Internet, indem z. B. Opfern von Hass eine Möglichkeit gegeben wird, sich besser zu verteidigen.
  • Export ‒ Bouchra Lamik-Thonhauser TDE Group GmbH: Bouchra Lamik-Thonhauser hilft Öl- und Gasunternehmen, Energie nachhaltiger zu produzieren. Die TDE Group GmbH ist in vier globalen Kernmärkten zuhause: im Mittleren und Fernen Osten sowie in Nord- und Südamerika.
  • Besondere unternehmerische Leistung ‒ Susanne Meininger VPZ Verpackungszentrum GmbH: Susanne Meininger, CEO der VPZ Verpackungszentrum GmbH, erzeugt kompostierbare Verpackungen und konnte unserer Umwelt damit mehr als 1000 Tonnen Plastik ersparen.
  • Innovation ‒ Barbara Sladek Biome Diagnostics GmbH: Mit Biome Diagnostics GmbH entwickelt Barbara Sladek Präzisionsmedizin im Bereich Krebserkennung und -behandlung durch bahnbrechende mikrobiombasierte Technologien.
  • Social Entrepreneurship – Elisabeth Dokalik-Jonak Memocorby Systems GmbH: Elisabeth Dokalik-Jonak entwickelte ein digitales Therapietool u. a. für Demenzkranke und Schlaganfallpatienten.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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