28.02.2020

Unternehmenskrise: Diese Gefahren drohen Gründern bei roten Zahlen

Verluste sind bei Startups in der Wachstumsphase der Normalfall - doch es ist Vorsicht geboten. Im Gastbeitrag erklären Lisa Urbas und Philip Rosenauer von PHH Rechtsanwälte, wie rote Zahlen zur Haftungs-Gefahr für die Gründer werden können und was aus rechtlicher Sicht zu bedenken ist.
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Verluste im Startup können zur Unternehmenskrise führen - das ist rechtlich zu bedenken
(c) Adobe Stock - BillionPhotos.com

Die Superstars der internationalen Startup-Szene liegen nicht selten im Fokus ambivalenter Berichterstattung. Als Aushängeschilder moderner Erfolgsgeschichten sind sie allgemein bekannt. Gleichzeitig geben sie immer wieder Anlass für Schlagzeilen über horrende Verluste. Wie passt das zusammen? Stellen Verluste für Startups, insbesondere im Stadium der ersten Jahre nach ihrer Gründung, gar keine wesentliche Gefahr dar? Und welche rechtlichen Konsequenzen drohen Gründern, wenn das Startup tatsächlich in die Unternehmenskrise schlittert?

+++ „Zu hohe Bewertung“ – ein österreichischer Denkfehler +++

Startup-Verluste: Strikte rechtliche Spielregeln

Die Frage, wie ernst Verluste von Startups tatsächlich zu nehmen sind, liegt aus rechtlicher Sicht auf der Hand. Vor allem von Foundern, in deren Funktion als Geschäftsführer einer GmbH, wird in diesem Kontext ein nicht zu unterschätzendes Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt gefordert. Aus gesellschaftsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht gibt es strikt zu beachtende Spielregeln beim Umgang mit den unterschiedlichen Stadien der Unternehmenskrise, um eine potentielle persönliche Haftung zu vermeiden.

Wenn das Glas halbleer ist…

Die Geschäftsführer sind angehalten, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft stets im Auge zu behalten und im Anlassfall umgehend zu reagieren. Sie dürfen sich insbesondere nicht damit abgeben, nur einmal jährlich, bei Vorliegen des Jahresabschlusses, die finanzielle Situation einzuschätzen und zB. über das Erfordernis einer Befassung der Gesellschafter zu entscheiden. Es ist daher empfehlenswert, regelmäßige (etwa monatlich) Soll-Ist-Vergleiche vorzunehmen.

Erste Phase der Unternehmenskrise: Informieren, sonst droht Haftung

In der ersten Phase der Unternehmenskrise sind die Gesellschafter – als Geldgeber der GmbH zuständig für die Innenfinanzierung (Pendant zur Außenfinanzierung durch Dritte) – bei einem Verlust der Hälfte des Stammkapitals durch Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung von den Geschäftsführern zu informieren. Die Geschäftsführer haben in dieser Einberufung den Gesellschaftern bereits Strategien zum Umgang mit der Krise vorzuschlagen (zB. die Vornahme einer Kapitalerhöhung). Den Gesellschaftern soll es hierdurch ermöglicht werden, nötige Schritte zur Krisenbewältigung zu identifizieren und deren Umsetzung zu beschließen. Hat das Verabsäumen der rechtzeitigen Einberufung der Generalversammlung einen Schaden zur Folge, trifft die Geschäftsführer eine potentielle Haftung gegenüber der Gesellschaft.

Drohende Insolvenz rechtzeitig erkennen

Um die Gefahr einer drohenden Insolvenz rechtzeitig zu erkennen und dem damit einhergehenden Haftungsrisiko angemessen entgegenwirken zu können, sollten Geschäftsführer konstant die finanzielle Lage des Unternehmens auf Basis der errechneten Eigenmittelquote und der fiktiven Schuldentilgungsdauer kontrollieren.

Zweite Phase der Unternehmenskrise: Reorganisationsverfahren nötig?

Werden diese Kennzahlen nach dem Unternehmensreorganisationsgesetz überschritten, ist dies ein Alarmzeichen, welches den Gesellschaftern unmittelbaren Handlungsbedarf zur Abwehr einer drohenden Insolvenz anzeigt. Die Berechnung der Kennzahlen wird jedenfalls durch den Abschlussprüfer im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommen. Liegt die Eigenmittelquote eines Unternehmens unter 8 Prozent und beträgt die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so wird von Gesetzes wegen ein Reorganisationsbedarf als zweite Phase der Unternehmenskrise vorgesehen. Die Geschäftsführer haben diesfalls, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Generalversammlung, die Möglichkeit, einen Antrag auf Einleitung eines Reorganisationsverfahrens beim jeweils zuständigen Gericht einzubringen.

Entweder Geschäftsführer oder Gesellschafter können haften

Sehen Geschäftsführer von der Einleitung des Reorganisationsverfahrens ab, obwohl diese angezeigt gewesen wäre, kann dies haftungsrechtliche Konsequenzen für sie haben, wenn es in den folgenden zwei Jahren zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft kommt. Die Geschäftsführer haften gegenüber der Gesellschaft dann jeweils persönlich im Ausmaß von bis zu 100.000 Euro für jene Verbindlichkeiten, die nicht von der Insolvenzmasse gedeckt sind. Zu einer Haftung der Geschäftsführer kommt es insbesondere nicht in Fällen, in denen die Reorganisation aufgrund der Ablehnung durch den Aufsichtsrat oder die Generalversammlung unterblieben ist. Hat zB. die Generalversammlung die Weisung erteilt, das Reorganisationsverfahren nicht einzuleiten, haften anstelle der Geschäftsführer die Gesellschafter jeweils persönlich im Ausmaß von bis zu 100.000 Euro.

Dritte Phase der Unternehmenskrise: Worst Case Insolvenz

Spätestens, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist, haben bei den Geschäftsführern die Alarmglocken zu schrillen. Ist einer dieser Tatbestände erfüllt, befindet sich die Gesellschaft in der dritten/letzten Phase der Unternehmenskrise. Dann sind die Geschäftsführer verpflichtet, umgehend (spätestens jedoch nach sechzig Tagen) einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen.

Zahlungsunfähigkeit vs. Zahlungsstockung

Ob eine Gesellschaft zahlungsunfähig ist, wird im Allgemeinen im Zuge einer Gesamtbetrachtung beurteilt. Hat die Gesellschaft nicht ausreichend liquide Mittel, um ihre fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen und ist sie voraussichtlich auch nicht in der Lage dazu, diese Mittel innerhalb absehbarer Zeit zu beschaffen, wird ihre Zahlungsunfähigkeit bejaht. Können über 5 Prozent der fälligen Schulden von der Gesellschaft nicht beglichen werden, wird nach der Rechtsprechung vom Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen sein. Davon abzugrenzen sind lediglich kurzfristige Zahlungsstockungen (maximal 3-5 Monate). Das Austarieren der Schwelle zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung ist essentiell.

Fortbestandsprognose als entscheidendes Kriterium

Ungeachtet der Zahlungsfähigkeit, gilt die Gesellschaft bei Vorliegen einer rechnerischen Überschuldung und einer negativen Fortbestandsprognose als überschuldet. Vor allem die Fortbestandsprognose, als dynamisches Merkmal, ist häufig das entscheidende Kriterium für oder gegen eine Überschuldung und somit eine Insolvenzantragspflicht. Unter der Fortbestandsprognose werden im Wesentlichen die Analyse der Verlustursachen, ein Finanzplan und die Zukunftsaussichten der Gesellschaft unter Bewertung der Wahrscheinlichkeit einer künftigen Zahlungsunfähigkeit zusammengefasst. Solange eine positive Unternehmensentwicklung antizipiert werden kann (in einem Beobachtungszeitraum von etwa zwei bis drei Jahren ist die Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie bis zum Ende des Zeitraums die Wiederherstellung eines ausgeglichenen Vermögensstandes oder zumindest eines Turnaround maßgeblich), fehlt es an der insolvenzrechtlich relevanten Überschuldung.

In diesen Fällen haften die Geschäftsführer persönlich

Zögern die Geschäftsführer die Antragstellung schuldhaft hinaus, verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage der GmbH in der Regel noch weiter. Dies hat zur Folge, dass sich die den Gläubigern im späteren Insolvenzverfahren zuzusprechende Insolvenzquote verringert. Für den hierdurch entstehenden sogenannten Quotenschaden müssen die Geschäftsführer gegenüber den Gläubigern mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen. Geht die GmbH zu einem Zeitpunkt neue Verbindlichkeiten ein, zu dem ein sorgfältiger Geschäftsführer bereits die Insolvenzeröffnung beantragt hätte, so haften die Geschäftsführer den neu hinzutretenden Gläubigern ebenso persönlich.

Haben die Geschäftsführer durch kridaträchtiges Handeln die Zahlungsunfähigkeit der GmbH selbst grob fahrlässig herbeigeführt, weil sie etwa trotz wirtschaftlich kritischer Lage der GmbH wirtschaftlich nicht vertretbare Investitionen tätigen, so droht ihnen hierfür sogar eine strafrechtliche Verurteilung.

To cut it short – Unternehmenskrise im Startup

Schlittert eine Gesellschaft nach und nach in die Unternehmenskrise, so läuft ein Founder (vor allem in seiner Funktion als Geschäftsführer) nicht nur Gefahr einer persönlichen zivilrechtlichen Schadenersatzhaftung, sondern sind auch strafrechtliche Konsequenzen, beispielsweise bei grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, relevant. Dass so manche Startups trotz tiefroter Zahlen an ihrem Erfolgskurs festhalten, liegt in aller Regel an einer positiven Fortbestehensprognose, die eine lebens- und ertragsfähige Zukunft für das Unternehmen prophezeit und somit den Worst Case einer Insolvenz abwendet.

Um sowohl zivil- als auch strafrechtlichen Haftungen vorzubeugen, haben Geschäftsführer die wirtschaftliche Lage der GmbH stets zu überwachen und im Krisenfall rechtzeitig zu reagieren. Vor allem auch aufgrund des steigenden persönlichen Haftungsrisikos in den einzelnen Phasen der Unternehmenskrise sollten Founder (als Geschäftsführer) eine rechtzeitige Abstimmung mit einem Rechtsanwalt und Steuerberater bedenken.


Zu den Autoren

Dr. Philip Rosenauer, LL.M., ist Rechtsanwalt bei PHH Rechtsanwälte und Experte für Gesellschaftsrecht, M&A, Kapitalmarkt (capital market coach für den direct market plus der Wiener Börse) und Startups sowie Investoren.

Mag. Lisa Urbas ist Rechtsanwaltsanwärterin bei PHH Rechtsanwälte. Ihr Schwerpunkt liegt in den Bereichen Konfliktlösung und Verfahrensmanagement (Vertretung in Zivil- und Strafverfahren vor ordentlichen Gerichten).

Über PHH Rechtsanwälte

PHH Rechtsanwälte in Wien ist eine der Top-Anwaltskanzleien für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Österreich. Seit ihrer Gründung 2001 ist die Kanzlei stetig gewachsen und wurde international mehrfach ausgezeichnet, zuletzt mit einer Nominierung zur Kanzlei des Jahres Österreich. Die neun PHH-Partner und mehr als 70 Mitarbeiter arbeiten in Experten-Clustern, die von M&A über Prozessführung, Bank- und Finanzrecht bis hin zu Wirtschaftsstrafrecht reichen. PHH Rechtsanwälte steht für persönliche und kompetente Beratung, Loyalität ihren Kunden gegenüber und kreative Lösungsansätze.

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Neoom Ex-CEO Walter Kreisel (l.) und sein Nachfolger Nikolas Iwan © Antje Wolm

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Mai 2026 „Die nächste Stufe“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Wer das neoom-Headquarter in Freistadt betritt, blickt zuerst nach oben: Im Eingangsbereich hängt ein Astronaut von der Decke, daneben führt eine Wendeltreppe empor, die an eine startende Rakete erinnert. Das Gebäude trägt den Namen „Free City“. Walter Kreisel, neoom-Gründer und seit Anfang des Jahres nicht mehr CEO, nennt es „Freistadt neu interpretiert als Raumschiff“ – mit Stadtmauer, grünem Turm, Stadtgraben und Zugbrücke.

Außen setzt sich diese Konsequenz fort: Schwarze Photovoltaikmodule nord-, ost-, west- und südseitig, dazu am Dach; rund 400 Kilowatt verteilt auf eine Bauwerkshülle, die zuerst Strom produziert und den Überschuss im 1,2 Megawattstunden großen Speicher zwischenlagert. Davor: ein Parkplatz, auf dem fast jedes Fahrzeug ein Elektroauto ist, fünfzig Ladestationen. Rund hundert neoom-Mitarbeiter:innen arbeiten hier auf 780 Quadratmetern, weitere hundert verteilt auf andere Standorte. 80 bis 85 Prozent der verbrauchten Energie produziert das Gebäude selbst.

Es ist eine Inszenierung, die Kreisels Stil als CEO über acht Jahre präzise zusammenfasst: Vision, Symbolik, Größe. Umso bemerkenswerter, dass dieser Mann seit Februar nicht mehr operativ verantwortlich ist – er hat das Steuer übergeben; an Nikolas Iwan, der zuvor bei Shell, H2 MOBILITY und McKinsey in Führungspositionen die Energiewende mitgestaltet hat. Mitte April 2026, am Tag des neoom-Live-Events, zu dem die wichtigsten Geschäftspartner – die „Power Partner“ – nach Freistadt anreisen, übernimmt erstmals Iwan die Hauptbühne. Kreisel hat sich am informellen Abend zuvor bewusst zurückgehalten.

„Wenn Walter gestern aufgetaucht wäre, hätte sich vieles auf ihn konzentriert“, sagt Iwan. „Er hat die Beziehungen zu den Power Partnern aufgebaut. Wir haben uns vorher abgestimmt.“ Diese Abstimmung – wer wann sichtbar ist, wer wo nicht auftaucht – ist seit Monaten Teil des täglichen Geschäfts der beiden. Sie ist der Grund, warum das Unternehmen den Wechsel an der Spitze bisher reibungslos gemeistert hat.

Denn ein CEO-Wechsel ist für ein Scaleup eine der riskantesten Operationen überhaupt. „Du hast dauerhaft den Zünder einer ungesicherten Handgranate in der Hand“, sagt Kreisel. „Wenn du da nicht stabil bist, sprengt es dir das Unternehmen; weil der Prozess völlig undefiniert abläuft – und ein massives Risiko ist.“

Das Tabuthema

Kreisels offene Worte sind selten – obwohl es zuletzt einige ähnliche Fälle gab. Im November 2025 gab Bitpanda-Mitgründer Eric Demuth seine Co-CEO-Rolle ab und wechselte als Executive Chairman in den Verwaltungsrat; Lukas Enzersdorfer-Konrad führt das Krypto-Unicorn nun allein. Im Januar 2026 zog sich Prewave-Mitgründerin Lisa Smith aus der Geschäftsführung zurück, ihr Co-Founder Harald Nitschinger übernahm die alleinige operative Verantwortung. Drei prominente Fälle innerhalb weniger Monate – das deutet auf einen Trend hin.

Während in den USA der Wechsel vom Gründer-CEO zum professionellen Manager als normaler Skalierungsschritt gilt – Investor Hermann Hauser hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Europa nicht nur ein Kapital-, sondern auch ein Management-Problem habe –, herrscht hierzulande Schweigen über das Wie. „Bei Herr und Frau Österreicher ist so etwas ein Tabuthema“, sagt Kreisel. „Der Eigentümer ist Geschäftsführer bis zu seinem Tod, dann macht der Sohn oder die Tochter weiter.“

Witzigerweise ist der CEO ein massives Tabuthema. Aber an COO, CFO – da wird permanent rumgeschraubt.

Die Reaktionen auf seine Ankündigung im Februar bestätigen das. In der Region Freistadt wurde gefragt: „Haben sie ihn rausgehaut?“ In der Startup-Bubble wurde gefragt: „Wie viel Geld hast du rausgezogen?“ Dass der Gründer freiwillig in den Aufsichtsrat wechselt und keine Anteile verkauft hat, passte nicht ins gängige Schema. „Vom Aufsichtsrat über die Berater bis zu den Headhuntern: Niemand kennt sich aus“, kritisiert Kreisel. „Das war ein leerer Wald, ohne Baum und ohne Holz.“ Best-Practice-Modelle? Fehlanzeige. „Witzigerweise ist der CEO ein massives Tabuthema. Aber an COO, CFO – da wird permanent rumgeschraubt“, ergänzt Iwan.

Acht Jahre – ein Kilimandscharo

Schon während seines MBA-Studiums habe er sich mit Nachfolge beschäftigt, sagt Kreisel. Konkreter wurde es, als neoom vom freiwilligen Advisory Board zum echten Aufsichtsrat überging und schließlich zur AG wurde. Mitte 2023 entschied sich Kreisel, an der Donau-Universität Krems eine Ausbildung zum zertifizierten Aufsichtsrat zu absolvieren; nicht als formaler Akt, sondern um die Rolle in der Tiefe zu verstehen. Im Frühjahr 2025 schloss er ab.

Parallel begann ein bewusster persönlicher Reset – nach acht intensiven Jahren symbolisch verankert in einer Bergbesteigung. Es war der Kilimandscharo, ein 18 Jahre alter Traum, den Kreisel öffentlich als sein Ziel nach dem CEO-Ausstieg kommunizierte.

Die CEO-Suche selbst lief über eine internationale Executive-Search-Firma. Aus einer Longlist wurde eine Shortlist von sieben Kandidat:innen, am Ende blieb Iwan – obwohl er die entscheidende LinkedIn-Nachricht der Recruiterin beinahe übersehen hätte: „Die Nachricht kam am 30. Juni. Erst am 18. Juli habe ich sie zufällig gesehen – und bin gerade noch auf den Zug aufgesprungen“, erinnert sich Iwan. In der zweiten Interview-Runde lernten sich Kreisel und Iwan persönlich kennen. Die offizielle Zeit war nach 45 Minuten vorbei – sie redeten noch eine halbe Stunde weiter.

„Ich war noch nicht bereit“

Rückblickend würde Kreisel den Prozess sogar früher anstoßen, sagt er. Iwan widerspricht lachend: „Also ich wäre noch nicht bereit gewesen!“ Der Satz verweist darauf, dass Iwans Werdegang genau jetzt in die Rolle passte: Acht Jahre bei Shell in unterschiedlichen Managementpositionen, zuletzt als Country Manager für das Tankstellengeschäft in Österreich. 2016 der Wechsel als CEO zum deutschen Wasserstoff-Startup H2 MOBILITY, das er bis 2023 führte. Anschließend Geschäftsführer bei ennoo Rental in Berlin und als Senior Advisor bei McKinsey.

Dass Iwan ausgerechnet aus der Wasserstoffwelt zu einem Strom-Scaleup wechselt, ist kein Zufall – „ich komme aus der Molekülwelt“, sagt er. „Über 80 Prozent der Energie werden in Molekülform bewegt. Aber wir stehen am Beginn des Elektronen-Zeitalters.“

Bei H2 MOBILITY habe er sieben Jahre lang erlebt, dass Wasserstoff „nicht so schnell kommt, wie wir damals dachten“. Im Stromspeicher-Markt ist das Tempo ein anderes: 2025 wuchs der europäische Batteriespeichermarkt nach Daten von SolarPower Europe um 45 Prozent gegenüber dem Vorjahr; seit 2021 hat sich die installierte Kapazität auf 77,3 Gigawattstunden verzehnfacht
. BloombergNEF prognostiziert für 2026 weltweit 33 Prozent Zuwachs. Bis 2030 erwarten Analysten eine weitere Verzehnfachung. Entsprechend hoch sei allerdings auch der Wettbewerb bereits, merkt Iwan an

Sichtbarkeit als Strategie

Die heikelste Phase eines Wechsels ist nicht die Auswahl des Nachfolgers, sondern die Choreografie danach. „Es muss einen Cut geben“, sagt Kreisel, „sonst wird die Rollenveränderung durch die natürlichen Emotionen ein Stück weit überschrieben.“ Iwan formuliert nüchterner: „Wenn Walter jeden Tag hier rumlaufen würde, würden diese informellen Verbindungen meine Autorität ganz leicht unterminieren; obwohl alle wissen, dass es formal nicht mehr so ist.“ Deshalb stimmen sich die beiden vor jedem öffentlichen Auftritt ab. Es ist eine Disziplin, die Kreisel sich abverlangen muss: „Ich stehe auch gerne im Mittelpunkt. Aber es ist gerade wichtig, dass ich es nicht mehr bin – sonst funktioniert das Loslösen gar nicht.“ Gleichzeitig hat sich Iwan bemüht, die DNA des Unternehmens nicht anzutasten. Er nennt sich „neoomian“, trägt die Firmenkleidung.

„Normalerweise ist das Erste, was ein neuer Vorstand macht: Logo ändern, Vision umformulieren. Da gehen zwei Jahre drauf, in denen man sich gar nicht auf das Wesentliche konzentriert“, sagt Kreisel. „Dass Nikolas das nicht macht, ist ein riesiger Unterschied. Es zeigt, wie stark er sich mit der Vision und vor allem der Mission des Unternehmens und mit der Leidenschaft des Teams identifiziert.“

„It’s not about strategy, it’s about execution“

Inhaltlich hat Iwan in seiner ersten Aufsichtsratssitzung im März 2026 einen klaren Rahmen gesetzt: „Es geht nicht um Strategie – es geht um Umsetzung.“ Vision, Produktportfolio, Zielmärkte – all das stehe. Was fehle, sei methodische Umsetzungsstärke. In den ersten sechs Wochen habe er vor allem zugehört: „Ich saß stundenlang in den Wohnzimmern von Endkund:innen, habe den Vertrieb begleitet, mit Partnern und Industriekunden gesprochen.“ Erst danach wurden gemeinsam mit dem Management sechs Prioritäten für drei Monate festgelegt – inspiriert von OKR-Methoden. Intern werden sie „ROKKS“ genannt, visualisiert als sechs Berggipfel.

Es ist genau jener konsequente Stil, den Kreisel im eigenen Führungsverhalten als Schwachstelle identifiziert: „Diese Konsequenz habe ich als Gründer nicht immer eingehalten. Ein Markt, der jetzt anstrengender ist, braucht jemanden, der mehr Erfahrung mitbringt.“ Iwan formuliert den Unterschied: „Walter hat Ideen, die so stark sind, dass sie manchmal einfach rausmüssen, auch wenn kurz vorher noch eine andere wichtig war. For the good kannst du damit ein Unternehmen gründen; for the bad ist das in der täglichen Führung schwierig.“

Deutschland, Konsolidierung, schwarze Null

Operativ steht 2026 unter klaren Vorzeichen: organisches, profitables Wachstum, keine Hyperscale-Vorhaben. Österreich, wo neoom Marktführer ist, soll konsolidiert werden. Den eigentlichen Hebel sieht Iwan in Deutschland. Das mag überraschen, denn Deutschland gilt als der weiter entwickelte Markt. Beim regulatorischen Rahmen ist es aber umgekehrt: Während Österreich bei der Smart-Meter-Durchdringung bei rund 90 Prozent liegt, sei sie in Deutschland im einstelligen Prozentbereich, sagt Iwan. Energiegemeinschaften sind in Österreich seit Jahren etabliert, in Deutschland gibt es sie noch gar nicht. „Da können wir mit dem Absender Österreich punkten.“ Der Markt selbst sei riesig und weitgehend unbearbeitet. Erst zwei von zehn Dächern in Österreich tragen Photovoltaik, nur eines von zehn Gebäuden hat einen Stromspeicher. „Die Branche hat eigentlich noch alles vor sich“, sagt Kreisel. „Das war kurz gehypt mit Greta und Putin; jetzt mit dem Iran. Aber es ist nicht mehr so sexy, weil KI alle Aufmerksamkeit zieht.“

Wie konsequent neoom aufgestellt ist, zeigt ein Gang durchs Headquarter: ein Schaltschrankraum mit 1,2 Megawatt Netzanschluss, ein eigenes Hochvolt-Testlabor in Holzbau, eine Holzkiste, in der nach Kreisels Worten „neoom eigentlich begonnen hat“. Das Unternehmen entwickelt selbst Software, testet und integriert Hardware. Verkauft wird über Partner: Rund 20% der Installationsbetriebe machen 80 Prozent des Umsatzes, über 200 sind registriert. Das Geschäftsmodell ist B2B2C.

Oberstes Ziel für 2026: Profitabilität aus eigener Kraft. Eine konkrete Zahl wollen die beiden nicht nennen. „Profitabilität, ein wertvolles Unternehmen – das ist das oberste Ziel“, sagt Kreisel. „Darum ist das auch kein Rückschritt, sondern ein Anlauf; ein Anlauf, um in einer Branche, die noch gar nicht richtig gestartet hat, mit voller Kraft loszulegen.“

KI als Hebel

Eine zentrale Rolle spielt KI – nicht als Buzzword, sondern als Werkzeug für Effizienzgewinne. neoom hat knapp 100.000 Geräte an über 16.000 Standorten in seiner Cloud zu einem virtuellen Kraftwerk vernetzt. Diese Software-Schicht ist nach Iwans Überzeugung ein zentraler Enabler. „Hardware-Innovation kommt von externen Zulieferern. Aber die Innovationskraft im Software-Bereich entsteht bei uns Inhouse – und zeichnet uns gegenüber Wettbewerbern aus.“ Der KI-Hebel sei dramatisch: zwischen 50 und 1.000 Prozent Effizienzsteigerung in der Code-Entwicklung, je nach Review-Tiefe. Kreisel ergänzt: „Wir haben in den letzten Jahren genügend Ressourcen in Software investiert. Und wir haben keine Legacy. Das ist heute, mit KI, plötzlich unfassbar relevant.“

Was das österreichische Startup-Ökosystem lernen kann

Sowohl Kreisel als auch Iwan verstehen das, was sie gerade durchlaufen, als Beitrag zu einer offeneren Diskussion. „Ich glaube, viele würden Geld dafür bezahlen, diese Learnings zu hören“, sagt Kreisel. Was es brauche, seien sichtbare Best-Practice-Fälle. Iwan nennt einen strukturellen Grund, warum europäische Scaleups beim CEO-Thema zögern: „Es hängt mit dem knappen Kapital und dem Horizont der Investoren zusammen. Die erste Euphorie ist riesig. Dann läuft es nicht so wie gedacht – und die Euphorie ist plötzlich ganz klein.“ Statt pragmatisch nach Stellschrauben zu suchen, werde dann das Unternehmen als Ganzes infrage gestellt – nur die CEO-Frage bleibe das letzte Tabu.

Für neoom kommt jetzt die eigentliche Bewährungsprobe: das Hochfahren in einen Markt, der aufwärts geht – mit einem Team, das eine Konsolidierungsphase hinter sich hat, und einem Gründer im Aufsichtsrat, der sich bewusst zurücknimmt, ohne wegzugehen. Sein Nachfolger sieht die Aufgabe als langfristig an: „Ich bin hier, um zu bleiben“, sagt Iwan.

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Unternehmenskrise: Diese Gefahren drohen Gründern bei roten Zahlen

  • Verluste sind bei Startups in der Wachstumsphase der Normalfall, rechtlich ist aber einiges zu bedenken, damit Gründer im Worst Case nicht haften müssen.
  • In der ersten Phase einer Unternehmenskrise sind die Gesellschafter – als Geldgeber der GmbH zuständig für die Innenfinanzierung – bei einem Verlust der Hälfte des Stammkapitals durch Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung von den Geschäftsführern zu informieren.
  • Liegt die Eigenmittelquote eines Unternehmens unter 8 Prozent und beträgt die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so wird von Gesetzes wegen ein Reorganisationsbedarf als zweite Phase der Unternehmenskrise vorgesehen.
  • Spätestens, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist, haben bei den Geschäftsführern die Alarmglocken zu schrillen.
  • Ist einer dieser Tatbestände erfüllt, befindet sich die Gesellschaft in der dritten/letzten Phase der Unternehmenskrise.
  • Dann sind die Geschäftsführer verpflichtet, umgehend (spätestens jedoch nach sechzig Tagen) einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen.

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Unternehmenskrise: Diese Gefahren drohen Gründern bei roten Zahlen

  • Verluste sind bei Startups in der Wachstumsphase der Normalfall, rechtlich ist aber einiges zu bedenken, damit Gründer im Worst Case nicht haften müssen.
  • In der ersten Phase einer Unternehmenskrise sind die Gesellschafter – als Geldgeber der GmbH zuständig für die Innenfinanzierung – bei einem Verlust der Hälfte des Stammkapitals durch Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung von den Geschäftsführern zu informieren.
  • Liegt die Eigenmittelquote eines Unternehmens unter 8 Prozent und beträgt die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so wird von Gesetzes wegen ein Reorganisationsbedarf als zweite Phase der Unternehmenskrise vorgesehen.
  • Spätestens, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist, haben bei den Geschäftsführern die Alarmglocken zu schrillen.
  • Ist einer dieser Tatbestände erfüllt, befindet sich die Gesellschaft in der dritten/letzten Phase der Unternehmenskrise.
  • Dann sind die Geschäftsführer verpflichtet, umgehend (spätestens jedoch nach sechzig Tagen) einen Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen.